Beiträge von Twentysomething

    Also generell steht auf dem "Wirtschaftlichen Erhebungsbogen" (den ich ja nicht benutze) fett drüber "Bitte für alle Angaben Nachweise beilegen!"


    Das hört sich so an, als ob ich auch beweisen müsste, dass meine Arbeitsstätte 10 km von meinem Zuhause entfernt ist usw.

    Denn das wird darin ja auch alles abgefragt.


    Im Brief steht


    "Sie werden gebeten, Ihre wirschaftlichen und persönlichen Verhältnisse mittels dem beiliegenden Formblatt bekannt zu geben und entsprechende Belege für Sie und Ihren Ehegatten vorzulegen.


    Zu diesen Nachweisen gehören z.B.:


    - der letzte Steuerbescheid (ggf. mit Anlage V und Anlage KAP der Steuererklärung - lasse ich bei Zinseinkünften von 2 EUR mal frech weg...)

    - Einkommensnachweise der letzten 12 Monate

    - Zins- und Tilgungsraten der selbst bewohnten Immo (habe ich nicht)

    - Zinseinkünfte und Kapitalerträge des letzten Jahres (wie gesagt, 2 EUR Zinsen und ich weiß nicht, ob hier auch VL hinzuzählt?)

    - Nachweise bestehender Versicherungen (da hab ich nur eine BU)

    - Nachweise über private Altersvorsorgeverträge (habe ich bisher noch nicht, spare noch übers Tagesgeld)

    - Vermögensnachweise (bei Lebensversicherungen bitte Rückkaufswert angeben)" --> Was genau versteht das SA darunter? Habe nur VL und Tagesgeld

    § 117 SGB XII Pflicht zur Auskunft

    (1) Die Unterhaltspflichtigen, ihre nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner und die Kostenersatzpflichtigen haben dem Träger der Sozialhilfe über ihre Einkommens- und Vermögensverhältnisse Auskunft zu geben, soweit die Durchführung dieses Buches es erfordert. Dabei haben sie die Verpflichtung, auf Verlangen des Trägers der Sozialhilfe Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen. Auskunftspflichtig nach Satz 1 und 2 sind auch Personen, von denen nach § 39 trotz Aufforderung unwiderlegt vermutet wird, dass sie Leistungen zum Lebensunterhalt an andere Mitglieder der Haushaltsgemeinschaft erbringen. Die Auskunftspflicht der Finanzbehörden nach § 21 Abs. 4 des Zehnten Buches erstreckt sich auch auf diese Personen.


    Hm, also leider doch Belege...


    Wurde vom SA nämlich zur Auskunftspflicht gemäß §117 und nicht nur gemäß 1605 aufgefordert...

    Und sie haben schon aufgezählt, was sie alles als Belege haben möchten... :-(

    ein Unterhaltspflichtiger sollte nie auf die Idee kommen, Kontoauszüge beizufügen, sondern immer nur einzelne beispielsweise Überweisungsbelege, es gibt keinen Anspruch des Sozialamts

    nur ein Vermögensverzeichnis, keinerlei Belege

    siehe § 260 BGB


    (1) Wer verpflichtet ist, einen Inbegriff von Gegenständen herauszugeben oder über den Bestand eines solchen Inbegriffs Auskunft zu erteilen, hat dem Berechtigten ein Verzeichnis des Bestands vorzulegen.


    Ok cool, danke! Das heißt, das SA verlangt Belege zwar, hat aber keinen Anspruch darauf?

    D.h. ferner, dass ich meiner Auskunftspflicht nachgekommen bin, wenn ich alles nach bestem Gewissen angegeben habe und keine Belege hinzufüge?

    Hallo ihr Lieben,


    ich sitze gerade an meiner Auskunft fürs Sozialamt... Irgendwie kann ich immer noch nicht glauben, dass sie gleich Auskunft von mir wollebn, obwohl sie selbst noch nichts zahlen... aber gut.


    Ich mache eine eigene Aufstellung, wie ihr geraten habt und nutze nicht das SA-Formular...


    Blöde Frage - zu welchem Stichtag muss ich die Höhe meines Vermögens nennen? Das Einkommen möchte das SA bis einschließlich 31. Oktober haben, deren Infoersuchen ging mir Mitte November zu.


    Sind unter "Vermögensnachweisen", die beigelegt werden sollen, Kontoauszüge gemeint? Will das SA wirklich alle Kontobewegungen sehen oder würde beispielsweise auch ein Screenshot des Vermögens reichen? Darf man bei Kontobewegungen schwärzen?


    Ein eher wenig kluger Schachzug von mir war, im Oktober mein bisheriges Tagesgeldkonto von der einen auf die andere Bank umzuziehen (bei der ich auch mein Giro hab) und bei der Gelegenheit meine Privatschulden bei meinem Partner (für mein Auto) auf einen Schlag zu begleichen (in Höhe von 5000 EUR)...


    Auf meinem Tagesgeldkontoauszug zum 31.10. steht somit als alter Saldo 20.000 EUR (mein Vermögen bis dato) und 18.000 EUR als neuer Saldo (die weiteren 3000 EUR habe ich erst im November überwiesen). Jetzt im Dezember habe ich also keine 20.000, sondern nur noch 15.000 EUR Vermögen (was das SA aber vermutlich nicht interessiert, oder?).


    Zählt auch das, was ich auf dem Girokonto habe (ca. 2 Monatsnettogehälter) und zur Begleichung meiner laufenden Ausgaben benötige als "Vermögen" und muss dementsprechend angegeben werden?


    Danke und liebe Grüße!

    Meine Eltern haben zusammen ein Haus, mein Vater ist nicht mehr geschäftsfähig, pflegebedürftig und in einem Heim.

    Wenn er jetzt stirbt, erbt meine Mutter seinen Anteil am Haus und muss dann dem Sozialamt die geleistete Sozialhilfe zurückzahlen?

    Aber aus welchem Vermögen? Muss sie das Haus dazu nach seinem Tod verkaufen?

    Und muss die Sozialhilfe komplett zurückgezahlt werden?


    Sorry, aber ich stehe gerade auf dem Schlauch...

    Ihr Lieben, vielen Dank!


    awi : Danke für die Links, die gehe ich am WE mal durch!


    Ich lege mir dann am besten ein weiteres Tagesgeldkonto an... dann habe ich eines für die Altersvorsorge und eines, von dem ich doch mal was aufs Giro zurückbuchen kann... Guthaben auf einem Depot wird auch als Altersvorsorge anerkannt?

    Einen Anteil zu VL bekomme ich vom Arbeitgeber auch, das ist ja dann als Einnahmen zu werten


    ClaudiaP : Also wenn meine Mutter das alles angegeben hat, wird das Amt das im Normalfall prüfen, oder? Klar, für den Erbstreit kann ich nichts (der Bruder meines Papas muss auch immer querschießen), aber es betrifft mich doch dahingehend, dass dieses Vermögen meines Vaters eben noch nicht abrufbar ist und man deshalb eben mich heranziehen könnte.


    Eine allgemeine Frage:

    Das SA möchte Auskunft über mein Einkommen von November 18 bis Oktober 19.

    Wenn ich jetzt noch etwas herumbummle, verschieben sich dann die Monate z.B. von Dezember 18 bis November 19? Dann wäre auch mehr Weihnachts- und Urlaubsgeld enthalten, ich habe im November 18 einen neuen Job angefangen und im ersten Jahr alles nur anteilig erhalten...

    Oder beginnt der relevante Zeitraum für die Unterhaltsberechnung immer ein Jahr rückwirkend ab dem Zeitpunkt, an dem die Pflegebedürftigkeit eingetreten ist bzw. das SA einen Antrag auf Sozialhilfe erhalten hat, in dem Fall also November?


    Liebe Grüße!

    Manche "Schonvermögen"-Rechner werfen einem bei obigen Gehalt und 5 Jahren Berufstätigkeit nur irgendwas zwischen 8.000 und 11.000 EUR aus, was man behalten darf... Deshalb meine Angst.


    Problem bisher ist, dass ich keine adäquate Geldanlage habe, ich war gerade dabei, ein Depot zu eröffnen, bevor das Schreiben vom SA kam. Meine Altersvorsorge liegt somit noch lapidar (und damit vermutlich anfechtbar) auf einem stinknormalen Tagesgeldkonto. Drauf kommt monatlich das, was ich gerade "übrig" habe...

    Ihr seid ja super, vielen Dank!


    mar_kise : Ok, good to know. Nein, bei mir stand nicht RWA im Betreff, sondern nur "Sozialleistungen für Ihren Vater" und der Absatz, dass sie erstmal nur eine Auskunft wollen.


    Unikat : Das mit der Frist stimmt eigentlich...


    ClaudiaP : Aber das Haus muss nicht zwangsläufig verkauft werden, richtig? Wenn sie und mein Bruder darin wohnen und es "angemessen" ist. Es gehört auch zur Hälfte meinem Vater und der ist nicht mehr geschäftsfähig...


    Ich habe im vergangenen Jahr mit Haupt- und Nebenjob brutto 42500 EUR verdient. Nebenjob ist auf 450 EUR-Basis.

    Ich bin schuldenfrei (BAföG "leider" letztes Jahr auf einen Schlag zurückgezahlt, ebenso einen Privatkredit)

    Meine Warmmiete beträgt 674 EUR im Monat.

    Ich hoffe jetzt einfach mal, dass meine Mutter ihre Vermögensverhältnisse richtig und vollständig wiedergegeben hat...

    Aber das Vermögen wird meiner Mutter jetzt nicht angerechnet, oder? D.h. sie kann ganz normal im Haus wohnen bleiben und ihrem 450 EUR-Job nachgehen, d.h. unterm Strich ändert sich für sie nichts an ihren finanziellen Verhältnissen.


    Genau, es soll ein Erbe geben, allerdings wird das wohl noch lange nicht ausbezahlt. Einer meiner Onkel stellt sich quer :-/

    Daher kann es wohl zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht zur Berechnung herangezogen werden, oder?


    Bei ungünstiger Berechnung müsste ich im Monat wohl um die 50 EUR zahlen - gerne würde ich aber auch das vermeiden.


    Das Vermögen ist an sich lächerlich, aber vielleicht für meine erst 5-jährige Berufstätigkeit doch zu viel? 18.000 EUR. Aber auch nur, weil ich mir schon letztes Jahr (weit vor dem Schlaganfall meines Vaters) was davon gegönnt habe...


    Im Verrücktmachen bin ich leider weltklasse :-)

    Liebe Claudia,


    vielen Dank für deine Antwort!


    Das Einfamilienhaus gehört meinen Eltern gemeinsam, meine Mutter und mein Bruder wohnen noch darin.

    Der sozialmedizinische Dienst hat ihr gesagt, dass sie das Haus auch behalten dürfe.

    Das würde ja bedeuten, dass sie ihren Lebensstandard nicht spürbar senken muss?!


    Das wäre natürlich auch eine Idee... Also das Gesetzgebungsverfahren abwarten und dann nur mein Gehalt darzulegen. Allerdings gilt es dann ja erst ab 01.01.2020 - und bis dahin hätte ich vermutlich schon eine Erinnerung des SA im Briefkasten - vielleicht sogar nebst einer Zwangsgeldvollstreckung?

    Wenn ich das richtig verstanden habe, müsste ich ja ggf. trotz Gesetz zumindest für November und Dezember 2019 zahlen, sofern sich eine Leistungsfähigkeit ergibt, oder?


    Warum sollte man niemals die Auskunftsbögen der Sozialämter verwenden?

    Damit sich der Sachbearbeiter bisschen schwerer in der Bearbeitung tut? :-)


    Liebe Grüße

    TW

    Hallo ihr Lieben,


    ich bin ganz neu mit dem Thema Elternunterhalt konfrontiert und hätte ein paar Fragen - toll, dass es so ein Forum gibt!


    Mein Vater hatte im April einen schweren Schlaganfall, seit 01.11. ist er in einem Heim der Phase F untergebracht - der Eigenanteil hierfür beträgt 4500 EUR monatlich. Er bekommt vermutlich Pflegestufe 5.

    Entschieden hat das Ganze meine Mutter, die selbst jedoch nicht dafür aufkommen kann.

    Es ist ein noch nicht abbezahltes Haus vorhanden, mein laut Einkommen voraussichtlich nicht leistungsfähiger Bruder wohnt noch zuhause.

    Mein Papa erhält noch ein Erbe, leider stellt sich einer seiner Brüder aktuell quer. Das würde jedoch den Heimaufenthalt zumindest für ein paar Monate finanzieren.


    Rente wurde beantragt, Entscheid steht noch aus. Eine private Pflegeversicherung hatte er keine.

    Das Sozialamt erhielt den Antrag meiner Mutter über Sozialleistungen für meinen Vater am 05.11. Das Amt schickte mir in der folgenden Woche bereits einen Brief mit der Bitte um Auskunft, immerhin noch ohne Frist, aber unter Androhung von Zwangsgeld, falls ich meiner Auskunftspflicht nicht nachkomme. Das Amt selbst hat noch keine Hilfe bewilligt. Ich habe daraufhin versucht zu recherchieren, ob ich damit bereits jetzt auskunftspflichtig bin und habe dazu nur eine Antwort einer Anwältin gefunden, die das verneint:

    https://www.anwalt.de/rechtsti…r-sozialhilfe_067511.html


    Naja, ich werde wohl trotzdem halbwegs zeitnah (oder um den 29.11. herum :-)) Auskunft erteilen...


    Kurz zu mir:

    Ich bin 29, arbeite nach meinem Studium seit knapp 5 Jahren. Mein Gehalt war noch nie üppig, aber ich kann sparen.

    Leider errechnen mir sämtliche Schonvermögenrechner, dass ich nur zwischen 8.000 und 11.000 EUR an Erspartem behalten dürfe, wenn ich zu Unterhalt herangezogen würde.

    Schade, dass sich das Schonvermögen an den Berufsjahren bemisst, so ist man als junger Sparer natürlich nochmals gesondert gestraft :-)

    Mein Selbstbehalt wird im Wesentlichen nur durch eine Großtstadtmiete erhöht, die 200 EUR über der, die von Haus aus veranschlagt wird, liegt, sowie durch eine BU und Fahrtkosten zur Arbeit und zum pflegebedürftigen Vater...


    Ich möchte nicht rumjammern, jeder, der unterhaltspflichtig ist, hat sein Päckchen zu tragen - emotional und finanziell.

    Deshalb hoffe ich für uns alle auf das neue Gesetz.


    Wie ist es bisher?

    Wenn das Sozialamt feststellt, dass ich nur minimal leistungsfähig bin (vielleicht zwischen 25 und 50 EUR im Monat) oder gar nicht - packen sie dann mein Vermögen an? Und wenn ja, wie? Muss ich dann auf einen Schlag das überweisen, was sie als zu viel erachten?

    Wie viel darf ich dann sparen, ohne dass sie es mir gleich wieder wegnehmen? Und damit meine ich nicht die max. 5% vom Brutto für die Altersvorsorge, sondern von welchem Geld darf ich mir Urlaube etc. leisten? Nur vom Selbstbehalt?


    Vielen lieben Dank fürs Durchlesen, ich freu mich über jeden Tipp/ jede Anregung.


    Eure Twentysomething