Hallo, normalerweise ist die einmal unterzeichnete Anlage U bis zum Widerruf durch den Unterzeichner gültig und dann gilt der Widerruf auch erst für das folgende Jahr.
Hast du mal kontrolliert, ob in der unterzeichneten Anlage U von deiner Ex-Frau dieser Satz gestrichen wurde?
Wenn nicht, ist sie auch für Folgejahre gültig.