Beiträge von Chrim

    Ich würde an deiner Stelle die Betreuerin bitten dir diese Aufforderung schriftlich mitzuteilen, insbesondere dürfte dich interessieren, nach welchem Gesetz/Paragraphen genau eine solche Offenlegung von dir verlangt wird. Ohne diese Klärung würde ich an deiner Stelle nichts offenlegen, da jede Auskunft, die du ohne Not abgibst kann gegen dich verwendet werden.


    grüße,

    m

    Das mache ich! Danke!

    bekommen beide Elternteile bereits Sozialhilfe?


    wenn ja, kam bereits eine Rechtwahrungsanzeige mit Auskunftsersuchen vom Sozialamt?

    Da bin ich nicht genau informiert.

    Eine Rechwahrungsanzeige mit Auskunftersuchen vom Sozialamt ist noch nicht eingegangen.



    oder wird sogar bereits Unterhalt gezahlt?


    wenn ja, dann sollte die Verpflichtung zur Zahlung der Betreuerkosten wegfallen, nach meinem Kenntnisstand

    Ich leiste bislang noch keine Zahlungen.


    Sollte ich die Betreuerinnen kontaktieren und fragen oder eher abwarten was kommt?

    Hallo Zusammen,


    ich bin neu in diesem Forum und habe eine Frage zum beschlossenen Angehörigen-Entlastungsgesetz.


    Ich habe vor Kurzem einen Anruf der neuen gesetzlichen Betreuerin meines Vaters erhalten.

    Mein Vater habe für sich eine gesetzliche Betreuung installiert.

    Er sei mittellos und sie benötige meine Adresse um mich aufzufordern zu können meine finanziellen Verhältnisse offenzulegen.

    Es solle geklärt werden, ob die Kosten für die Betreuung aus der Staatskasse oder von unterhaltspflichtigen Angehörigen zu zahlen sind.

    Meine Mutter liegt in einem geschlossenem Pflegeheim und hat auch eine gesetzliche Betreuerin.

    Meine Eltern waren bis Mitte des Jahres Selbstzahler.

    Von beiden Betreuerinnen kamen bislang noch keine Aufforderungen zur Offenlegung meiner finanziellen Verhältnisse.


    Mein Einkommen liegt unter 100.000€.

    Für die Heimkosten meiner Mutter werde ich in der Zukunft wohl nicht mehr herangezogen werden.


    Fallen die Kosten für gesetzliche Betreuung auch unter das neue AEG? Ist das eine Sozialleistung?

    Werde ich ab 1.1.2020 für die Kosten der Betreuung beider Elternteile aufkommen müssen oder nicht?


    Über Antworten wäre ich sehr dankbar !

    Vielen Dank im Voraus und einen schönen Abend!

    Hallo Zusammen,


    ich bin neu in diesem Forum und habe eine Frage zum beschlossenen Angehörigen-Entlastungsgesetz.

    (Ich hoffe meine Frage ist an dieser Stelle richtig platziert).


    Ich habe vor Kurzem einen Anruf der gesetzlichen Betreuerin meines Vaters erhalten.

    Mein Vater habe für sich eine gesetzliche Betreuung installiert.

    Er sei mittellos und sie benötige meine Adresse um mich aufzufordern zu können meine finanziellen Verhältnisse offenzulegen.

    Es solle geklärt werden, ob die Kosten für die Betreuung aus der Staatskasse oder von unterhaltspflichtigen Angehörigen zu zahlen sind.

    Meine Mutter liegt in einem geschlossenem Pflegeheim und hat auch eine gesetzliche Betreuerin.

    Meine Eltern waren bis Mitte des Jahres Selbstzahler.

    Von beiden Betreuerinnen kamen bislang noch keine Aufforderungen zur Offenlegung meiner finanziellen Verhältnisse.


    Mein Einkommen liegt unter 100.000€.

    Für die Heimkosten meiner Mutter werde ich in der Zukunft wohl nicht mehr herangezogen werden.


    Fallen die Kosten für gesetzliche Betreuung auch unter das neue AEG? Ist das eine Sozialleistung?

    Werde ich ab 1.1.2020 für die Kosten der Betreuung beider Elternteile aufkommen müssen oder nicht?


    Über Antworten wäre ich sehr dankbar !

    Lieben Dank im Voraus und einen schönen Abend!