Beiträge von Dane

    Hallo frase,


    ich hatte 2015 den ersten Antrag gestellt, fast unmittelbar danach kam der RWA.

    2 Jahre wurde mein Leben dann filetiert und ich habe mich heftig gewehrt.

    Ende 2016 die "Einigung" und ich musste natürlich die 2 Jahre nachzahlen.


    Zum 01.01.2017 kamen die Änderungen mit dem neuen Pflegestärkungsgesetz und das SA hat die laufende Hilfe neu berechnet.


    "…die Unterhaltszahlungen Ihrer Tochter ab dem Monat 01/17 reichen zur Finanzierung der Heimpflegekosten und des Barbetrags aus.

    Ab dem 01.01.2017 besteht daher kein Anspruch mehr auf Leistungen nach dem SGB XII." so der Wortlaut.


    Ich hatte nochmal nachgefragt und mir wurde gesagt das keine SH mehr möglich sei, da es ja nur ein Durchreichen der Gelder wäre.

    Später kam nochmal ein Schreiben an meine Mutter:

    "Ihre bevollmächtigte Tochter hat in einen Telefonat keine Einwände erhoben und sich mit den Entscheidungen einverstanden erklärt".

    Wahrscheinlich habe sie mich da an der Nase rumgeführt, aber ich musste ja sowieso alle Kosten übernehmen.


    Ich hatte dann 2020 einen neuen Antrag gestellt, wieder andere Sachbearbeiter und meine Mutter wurde nochmal kpl. überprüft.

    Von mir hat bis jetzt aber keiner mehr was gewollt und ich hoffe es bleibt auch so. :)


    Liebe Grüße

    leider nicht, denn du hattest ja schon eine RWA und auch EU geleistet.

    Ganz sicher bin ich mir da nicht.


    Die SH wurde 2017 vom SA eingestellt, weil befunden wurde das ich die ungedeckten Kosten vollumfänglich selber tragen kann.

    Für 2015-2017 musste ich ans SA nachzahlen.

    Von 2017-2019 habe ich ans Heim selber gezahlt, SA war da komplett raus.

    2020 habe ich neu beantragt, da kam kein RWA mehr.


    Danke, genauso würde ich das auch vermuten.


    Überprüfung wegen der Vermutungsregel möglich und Unterhalt maximal für 2022.


    Passieren solche Überprüfungen prinzipiell am Jahresanfang oder kann das auch im Laufe des Jahres kommen ?

    Gibt es da Erfahrungen ?


    Zahlen müsste man ja erst ab Posteingang (meines Wissens).

    ich vermute, das was du gefunden hast bezieht sich auf die Berechnung der Leistungsfähigkeit des UHP, wenn also "in deinem Fall" die 100T-Brutto überschritten wäre und du Elternunterhalt zahlen müsstest

    Genau. Das kann aber genauso gut veraltet oder falsch sein.


    Die Abfindung muß versteuert werden, es werden aber keine Sozialabgaben fällig.

    Krankenkassenbeiträge werden nicht erhoben, da die gesetzliche Kündigungsfrist eingehalten wird.


    Leider macht mich der Betrag hinter dem Link nicht schlauer, ich verstehe auch zu wenig von der Diskussion.

    Hallo zusammen,


    ich habe für meine Mutter von 2015 bis 2019 die nicht gedeckten Kosten im Pflegeheim zahlen müssen.

    Ab 2020 hat das SA auf meinen Antrag hin übernommen, weil mein Einkommen unter 100.000,-€ lag, überprüft wurde das nicht.

    Die letzte Überprüfung fand 2015/16 statt, Einkommen ca. 86.000,- €.


    Im März 2022 werde ich meine Arbeitsstelle über Eigenkündigung, mit Abfindung von 160.000,- € verlassen.

    Der Vertrag ist nicht individuell gestaltbar, also Aufteilung über 2 Jahre etc.

    Sollte 2022 zufällig eine Überprüfung stattfinden, liege ich über der 100.000,-€ Grenze.


    Irgendwo habe ich gefunden:

    "Handelt es sich um höhere Einmalzahlungen, wie z.B. Abfindungen etc. so sind diese Zahlungen auf mehrere Jahre (angemessener Zeitraum) zu verteilen."


    Ich werde ab März 2022 erwerbslos sein ohne weiteres Einkommen und die Abfindung aufbrauchen, was aber "selbstverschuldet" ist.

    Außerdem habe ich vor 50.000,- € freiwillig in die Rentenkasse zu zahlen, ein realistischer Wert um später vorzeitig die Rente abschlagsfrei zu beantragen.


    Was meint Ihr, müsste ich trotzdem Unterhalt zahlen ?

    Ergeben sich hier Anhaltspunkte, das deine Einkünfte p.a. so um 3-5% gesteigen sind, kann auch ein SB im Amt errechnen, wann du die 100k knacken könntest und dann die Vermutungsregel aushebeln.

    Erstmal Danke für die Auskunft.


    Ich musste damals alles vorlegen was geht, ich habe 3 DIN A4 Ordner allein mit Schriftverkehr.

    Wenn ich wieder auf dem selben Tisch der Sachbearbeiterin lande wie damals, wovon ich ausgehe weil das nach Anfangsbuchstaben der Nachnamen zugeordnet wird, werde ich definiv geprüft, egal was vermutet werden kann.

    Und da wird auch der EStB für 2018 nicht reichen, sicher muß ich die Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate vorlegen und alles was mir heute noch gar nicht dazu einfällt.

    Aber egal, ich bin vorerst noch unter der Grenze.

    Hast du denn jemals die dir vom SA ausgerechnete Leistungsfähigkeit auf Richtigkeit überprüft?

    Ich hatte 1 1/2 Jahre einen Anwalt. Die Sachbearbeiter haben schon einen großen Ermessensspielraum, aber ich habe die volle Härte zu spüren bekommen. Mein Anwalt hatte das so noch nie erlebt und er macht das schon seit 30 Jahren. Es wurde u.a. verlangt das ich mir die Besuche im Heim abzeichnen lasse damit ich die Anzahl der Besuche anrechnen kann.

    Am Ende war ich am Ende und nur noch froh Ruhe zu haben um welchen Preis auch immer.

    Mit welcher Begründung wurde die Sozialhilfe abgelehnt?

    Nein es gab keine Schenkung.

    Die ungedeckten Kosten beliefen sich auf einen Betrag XY. Meine Überprüfung ergab das ich genau diesen Betrag XY + Taschengeld als Unterhalt bezahlen kann.

    Es wäre also nur ein Durchreichen über das SA gewesen, so hat es mir die Sachbearbeiterin erklärt.

    Das SA hätte dann nur den Verwaltungsakt der unnötige Kosten verursacht.

    Mit diese Begründung wurde die SH abgelehnt, habe ich schriftlich.

    wenn ich die Heimleitung wäre, würde ich das Geld von dir einfordern

    Das schon, die Frage ist nur ob das Heim überhaupt einen Rechtsanspruch an mich hat.

    Schließlich habe ich keinen Vertrag mit dem Heim.


    Das wenn Geld offen bleibt mir dann der Pflegeplatz gekündigt wird ist auch zu erwarten, aber für den Betrag wäre das zu überlegen.

    Hallo,


    ich hatte 2015 Sozialhilfe für meine Mutter beantragt, die aber letztendlich nicht erhalten, da ich als leistungsfähig genug befunden wurde die ungedeckten Kosten selber zu tragen.

    Ich habe zum 01.01.2020 neu Sozialhilfe beantragt und gehe davon aus das ich dann auch erstmal raus bin.


    Nun hat das Pflegeheim in den letzten 3 Jahren immer mal wieder vergessen Rechnungen an mich zu stellen, es sind ca. 5000,- € offen und nicht verjährt.

    Wenn das jetzt beim Übergang ans Sozialamt auffällt, gibt es da überhaupt Ansprüche vom Pflegeheim an mich ?

    Ich habe keine Geschäftsbeziehung mit dem Pflegeheim, den Vertrag habe ich als Bevollmächtigte unterschrieben.

    Andererseits wurde ich als unterhaltspflichtig eingestuft, auch wenn die Gelder nicht über den Tisch vom SA gelaufen sind. Einen "Titel" habe ich keinen.


    Wie seht Ihr das ?

    Ich wurde 2015/2016 intensiv geprüft und es wurde befunden das ich leistungsfähig genug bin selber zu zahlen, also meine Mutter hat keine Sozialhilfe bekommen.

    Gesten habe ich den Antrag auf Sozialhilfe neu gestellt ab dem 01.01.2020 mit dem Hinweis das ich nicht mehr zahle weil ich unterhalb der Grenze bin.

    Ich gehe davon aus das man zeitnah den Nachweis verlangt, was auch kein Problem ist.


    Also verstehe ich das richtig das ich mich danach nicht mehr melde, auch wenn ich über die Grenze komme ?

    Das SA muß es dann selber merken. Ich weiß übrigens nicht was ein titulierter Unterhalt ist.

    Hallo,


    ich bin neu hier, aber im Bezahlen gehöre ich schon zu den schon Profis.

    Ich gehöre zu den Grenzfällen die momentan noch unter der 100.000,- € Grenze liegen.

    Für 2020 dürfte ich raus sein, aber was ist wenn ich z.B. in 2021 die Grenze überschreite ?


    Muß ich das dem SA melden oder kann ich warten bis ich angefragt werde ?


    Und wenn ich das selber melden muß kann ich das doch eigentlich erst im Folgejahr tun, weil ich dann erst den Steuerbescheid für das abgelaufene Jahr 2021 habe.