Beiträge von Christian-s51

    Hallo,


    danke für die vielen Antworten.


    Wir tätigen einmal pro Jahr eine Sondertilgung (nachweisbar) in Höhe von 1.000€.

    Die letzte im Jan 2019 - Fällt also in die Berechnung rein.


    Wenn ich es richtig verstehe, ist mein Wohnvorteil ca. 110€ monatlich (475€ minus 365€).

    Durch die Sondertilgung von 1.000€/Jahr (=83€ im Monat), wäre der Wohnvorteil nur 27€ - Richtig verstanden?


    Falls es wichtig ist:

    Ich 3400€ Brutto; 2500€ netto, Steuerklasse 3

    Frau: 2000-2500 Brutto; 1400-1600€ netto (Je Nach Schicht); Steuerklasse 5


    Seit August habe ich noch einen Privatkredit in Höhe von 190€ monatlich (Gesamt: 10.500€ für 5 Jahre) aufgenommen.

    Dieser ist sicherlich auch abzugsfähig, oder?! Den Kredit habe ich natürlich angegeben!

    Angegeben habe ich "Privatkredit", dahinter steckt die Finanzierung unseres (einziges) Autos. Der alte Wagen war 16 Jahre und viel auseinander.


    awi , Könnten Sie nochmal die Berechnung durchführen, mit Berücksichtigung der Sondertilgung und des (Auto)-Kredites?


    Danke.

    Zum Wohnvorteil:


    Wir zahlen aktuell eine Rate von 365€ für 95m²


    Das SA macht oft Fehler, indem Sie sagen:

    Vergleichbare Wohnung 95m² x 9€/m² (utopisch bei uns) Kaltmiete = 855€

    Ihr Wohnvorteil: 490€


    Richtigerweise stünden uns zwei nur (z.B.) 60m² zu.

    Ein Zeitungsbericht der letzten Woche, sagte, dass die Durchschnittskaltmiete hier 5€/m² beträgt.

    Da wir im Randgebiet ohne Supermarkt und richtige Busanbindung wohnen, eher 4€/m². Aber lassen wir es bei 5€/m²...

    Dann wäre es eigentlich: 240€ - und Somit kein Wohnvorteil.


    Habe ich das richtig verstanden?

    Wir haben keine Altersvorsorge


    Bei den Wohnnebenkosten habe ich alles angegeben, was nur geht. Auch Verwaltergebühren - wirklich alles.

    Durch Steuerklasse III/V müssen wir auch nachzahlen - Auch der Bescheid liegt bei.

    Wir hatten eine neue Heizungsanlage im Jan 19 installieren müssen. Kosten 8k€; geteilt durch 2 Eigentümer = 4k€ Eigenanteil.

    Habe ich als Außergewöhnliche Kosten angesetzt. Ob man es akzeptiert, weiß ich nicht.

    Ich dachte, durch das neue Gesetz, könnte man auch die Unterhaltszahlung für 2019 für immer eliminieren. -> So in der Art, habe ich es woanders gelesen

    wie kommst du auf 5.000 €?

    wenn ich dies richtig verstanden habe, besteht erst ab September 2019 Leistungsfähigkeit

    Ich weiß nicht die genaue Definition von Leistungsfähigkeit, aber vielleicht hilft das weiter:


    2015: ins Heim; 1. Überprüfung direkt 2015 (für 2014/2015) - Ergebnis: Unter der Freigrenze -> Kein Unterhalt

    2017: 2. Überprüfung (für 2016) - Ergebnis: Unter der Freigrenze -> Kein Unterhalt

    2019: 3. Überprüfung im (Brief kam im September an) für Zeitraum 08/2018 - 07/2019


    Wenn ich nun diese 12 Abrechnungen (08/2018 - 07/2019) (netto) aufaddiere, komme ich auf 48k€.

    Schulden? Jein - Wohneigentum, allerdings ist die zuzahlende Rate geringer, als eine vergleichbare Wohnung. Somit dreht man uns (wahrscheinlich) einen Strick, dass wir so "gut" finanziert haben bzw. so eine billige Immobilie erworben haben (-> nennt sich wohl "Wohnvorteil")

    Werbungskosten? Nein, kurzer Arbeitsweg

    Wir können also nichts ansetzen um das Jahresgehalt zu drücken.

    Also rechne ich einfach mal mit 5000€ zuviel, da wir zurück zahlen müssen. Die Entscheidung (Brief) steht aber noch aus. Wird aber in den nächsten Tagen kommen.


    Daher meine o.g. Fragen

    Hallo,


    Ausgangssituation:

    Mutter seit 2015 im Heim, bisher mehrere Unterhaltsprüfungen; Immer unterhalb der Grenze von netto 38.880€ (3240€ x 12) gewesen.

    Nun kam im Sep 2019 die erneute Prüfung mit den letzten Gehaltsnachweisen von 08/2018 - 07/2019.

    Da ich beruflich aufgestiegen bin, liegen wir in diesen Zeitraum über 38.880 (ca. 48.000€).

    (Aber ohne Frage liegen wir unter 100k€)


    Nun erwarte ich (sinngemäß) einen Brief: "Sie liegen über der Freigrenze; Nach Abzug aller Kosten verbleiben noch -5000€- von Ihnen [in Raten] zu zahlen"


    Diesen Brief erwarte ich in Kürze (also noch in 2019).


    Wie verhält sich das mit dem Gesetz ab 01.01.2020?


    Muss ich/wir mit dem Brief in 12/2019 nur einen Monat zahlen, und ab 01.01. verwirkt der Anspruch?

    Muss ich/wir die ganzen 5000€ auch in 2020 weiterhin abstottern bis sie getilgt sind?

    Hätte es Auswirkungen, wenn der Brief erst 2020 ankommt? Könnte ich mich direkt auf die neue Gesetzeslage berufen?


    Danke.

    wenn ich dich richtig verstehe, du meinst eine Klage?


    es könnte sinnvoll sein, ein eigenes Thema aufzumachen

    Bisher kam nach 2-3 Wochen der Brief:

    "Unterhalb der Freigrenze, daher keine Unterhaltsverpflichtung"


    Nun erwarte ich einen Brief (sinngemäß):

    Sie liegen mit 5000€ netto über der Freigrenze von 38.880 (3240€ monatl. Freigrenze x 12), daher zahlen Sie bitte 5000€ an uns [oder in Raten...]


    Also: Wäre ich nun "raus", wenn ich/wir lediglich 50.000€ netto/jahr verdienen -oder- gilt für 2019 weiterhin die "alte" Gesetzeslage?


    Danke.

    Hallo,


    habe nicht die passende Antwort gefunden, daher meine Ausgangssituation:

    Seit 2015 ist Mutter im Heim; Seit 2015-2018 lag ich unter der Freigrenze.

    Nun kam im Sep. 2019 erneut die Überprüfung mit Gehaltsnachweisen von 08/2018 bis 07/2019.

    Ich habe zwar noch keinen Bescheid, aber ich liege über Freigrenze.

    Freigrenze = die bis 2019 gültige (1800€ single, 3240€ verheiratete)

    Nun erwarte ich in Kürze einen "Titel".


    Daher die Frage:

    Kommt der Titel noch 2019 z.B. über 5000€; Muss ich dann auch im Jahre 2020 meine Unterhaltsverpflichtung für 2019 abstottern?

    Oder:

    Ist der Unterhalt ab 01.01.2020 hinfällig, auch wenn ich im voherigen Jahr (mit "alter" Gestezeslage) drüber liege?


    Danke.