Beiträge von Beate65

    Hallo zusammen,


    bin seit einem Jahr von meinem Exmann geschieden. Das Haus gehört uns noch gemeinsam.

    Da er es gerne haben möchte, wäre ich mit einer Übertragung durchaus einverstanden.

    Frage 1: Zur Berechnung des Hauswertes (Hauswert-Schulden / 2) würde mich interessieren, welchen Schuldenwert man hier ansetzt.

    Den am Tag der Scheidung oder den heutigen?


    Frage 2: Kann mir auch jemand sagen, wer üblicherweise die Kosten für die Übertragung übernimmt? Notar etc?


    DANKE!

    Also funktioniert das so:

    Ich erziele ein Einkommen, dafür zahle ich Steuern. Die Steuern reduzieren sich um beruftsbedingte Fahrtkosten, Arbeitszimmer etc. Dadurch wird mein Einkommen bei einer Rückerstattung wieder höher.

    Bei der Berechnung des Kindesunterhalts rechnet man dann die Fahrtkosten und weitere beruftsbedingten Aufwendungen wieder runter? Um mein Einkommen dann nochmal zu "minimieren" um weniger Unterhalt zahlen zu müssen?

    Sorry für meine Frage, aber "bin erst neu" hier mit dem Thema! :-)

    Hallo zusammen,


    mal ne Frage zur Berechnung des Kindesunterhalts..... Darf man ein Arbeitszimmer zur Berechnung des Kinderesunterhalts ansetzen?

    Dieses wird steuerlich abgesetzt und auch so akzeptiert. Bei der Berechnung für die Kinder finde ich das sehr fragwürdig.

    Kann man eigentlich alles doppelt absetzen? Zum einen in der Steuererklärung und dann nochmal beim Unterhalt? Spritkosten werden so ja auch doppelt berücksichtigt oder habe ich einen Denkfehler? Danke!!!!

    Hallo zusammen,


    bin seit einem Jahr geschieden. Bisher habe ich von meinem Exmann nur einen minimalen Betrag nachehelichen Unterhalt bekommen für mich. Seine Idee ist, ich könnte mindestens 30 Stunden mit 2 Kindern (5 und 10) arbeiten gehen. Im Prinzip würde es ja auch gehen unter den normalen Umständen. Bin mit den Kindern seit Oktober im Homeoffice, seit Ende Dezember dazu Homeschooling. Arbeite 20 Stunden. Zum Glück bin ich noch nicht von der Kurzarbeit betroffen. Meinen Job kann ich erst wieder richtig ausüben, wenn Termine mit Kunden wieder uneingeschränkt möglich sind bzw. wieder Veranstaltungen stattfinden, an denen ich teilnehmen kann.

    Wie seht ihr das? Muss ich mir einen neuen Job suchen? Sind 20 Stunden in der derzeitigen Situation "ausreichend"?

    Danke :-)

    Mir ist alles unklar :-) Es ist soooo kompliziert! Wenn ich gewusst hätte, dass Geschenke an uns plötzlich nicht mehr an mich sind sondern ich diese quasi jetzt zurückzahle (und das tue ich wenn das Anfangsvermögen um diese Summen erhöht wird) dann hätte ich auf einiges verzichtet!

    Es ist durchaus üblich, Schenkungen der Eltern an ein Kind zum Anfangsvermögen zu rechnen, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass diese zugunsten des Kindes gingen.

    Zurückzahlen musst du nichts, aber es reduziert deinen Anteil beim Zugewinnausgleich. Das geld wird dem Anfangsvermögen deines Mannes hinzugerechnet.

    Das Stelle ich mir schwierig vor, dass man glaubhaft machen kann, dass das Geld nur für Ihn war. War es ja auch nicht. Ein Wohnwagen nur für das eigene Kind und die Familie darf immer mit wenn Sie möchte?

    Wenn das gesamte Geld dem Anfangsvermögen zugerechnet werden würde, wäre das echt unfair. Zumal das Geld ja auch ausgegeben ist und nicht mehr wirklich vorhanden ist.....

    Vorweggenommene Erbfolge.... hätte ich als Frau nicht davon was wissen müssen? Das wäre ja so, dass wenn wir ein gemeinsames Haus haben und immer wieder Geldgeschenke kommen, mir hier nach und nach nichts mehr gehört. Es gibt keine Dokumente oder irgendwas und ich habe es auch nicht gewusst. Dann hätte ich das Geld ja nie angenommen?!

    Und ja, es ist quasi verbraucht. Ein Wohnwagen ist noch da, ein Auto.... Da ist auch Geld geflossen. Dann ist Geld in eine Sanierungsmaßnahme gegangen. Und Auto und Wohnwagen sind meiner Meinung nach keine Gegenstände die in den Zugewinn rein gehören? Das sind Verbrauchsgüter oder?

    Danke Dir!

    Hallo zusammen,


    ich war mit meinem Mann 12 Jahre verheiratet. Während der Ehe haben wir des öfteren Geld geschenkt bekommen. Mal für ein Auto, mal für eine Renovierung. Dann haben meine Schwiegereltern uns Geld gegeben um einen gemeinsamen Kredit von uns abzulösen und so weiter. Im Laufe der Jahre sind da schon einige Beträge geflossen. JEtzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und mein Mann hat eine neue Freundin. Da es jetzt um den Zugewinnausgleich geht, wird natürlich behauptet, das Geld wäre immer nur für meinen Mann gewesen und nie für uns beide. Somit wäre das Anfangsvermögen meinen Mannes natürlich immens hoch.

    - Das Geld ist meist auf das Konto meines Mannes überwiesen worden.


    Fragen: Muss ich unsere gemeinsamen Geschenke jetzt alle zurück bezahlen? Die komplette Summe?

    Ist das eine vorweggenommene Erbfolge wenn Eltern Ihren Kindern im LAufe der Zeit Geld überweisen?

    Gibts hier Experten die mir helfen können? DANKE :-)