Beiträge von MiamiVice

    Hi TK,


    mir liegt nur ein Schreiben des JA vor, dass mein zukünftiger Zahlbetrag bei 105% liegt und die Mutter informiert wurde. im Vorfeld wurde um meine Unterlagen gebeten und mir wurde mitgeteilt, dass die KM einer Neuberechnung zugestimmt hat. Die Schreiben liegen mir alle im original vom JA vor. Ich werde heute nochmal mein örtliches JA kontaktieren und nach dem Stand des Titels fragen bzw. aushändigen lassen.

    Hallo,


    vermutlich existiert der Titel von 2013 noch, da die KM diesen wohl dem JA am neuen Wohnort vorgelegt hat. Mir ist auch nicht bekannt, dass dieser zurück gegeben wurde. In meinen Unterlagen befindet er sich auch noch, neben den Schreiben vom JA aus 2015. Muss ehrlich gestehen, bin da auch extremst Laie auf dem Gebiet.


    Wenn ich jetzt den Titel von 110% als gegeben nehmen würde, dann kann ich doch aber wahrscheinlich nicht eigenmächtig den Zahlbetrag ändern, wenn ich den Selbstbehalt berücksichtige. Meine Tochter würde dann ja extrem weniger Unterhalt erhalten, was jetzt auch nicht in meinem Sinn wäre.


    Auf jeden Fall berechnet wahrscheinlich das JA im Moment neu, da die KM das JA veranlasst hat, meine aktuellen Daten zu prüfen. Interessant ist nur, wenn das JA eben auch zu meinem Ergebnis kommt, was dann geschieht.

    Hallo TK,


    ich hatte ursprünglich einen dynamischen Titel mit 110% aus 2013. 2015 habe ich lediglich ein Schreiben (KM hatte um Neuberechnung gebeten beim JA und einer Abänderung zugestimmt) vom JA bekommen, dass der Satz auf 105% gesenkt wird und die KM informiert wird.


    Im übrigen gibt es dynamische Titel und nicht dynamische. Die Titel, in denen Prozente angegeben sind, die sind in der Regel dynamisch. Da muss man dann gucken, auf was sich die Dynamik bezieht, und insoweit erfolgt dann eine automatische Anpassung.

    Die damalige Eingruppierung erfolgte 2013 gemäß Gehalt (105%) + Stufenerhöhung, weil zum damaligen Zeitpunkt nur ein Kind unterhaltsberechtigt war.

    2015 wurde dies eben auf 105% gesenkt, was meinem Gehalt entsprach und die Berücksichtigung der Geburt meines zweiten Kindes.


    Da aber mein Gehalt heute, was damals (2013 und 2015) Gruppe 2 (105%) entsprach heute eigentlich Gruppe 1 (100%) entspricht, weiß ich nun nicht, ob ich das einfach eigenmächtig umrechnen kann, trotz Titel mit (105%). Relevant ist das ja auch beim Selbstbehalt. Ich habe das zwar dem JA mitgeteilt, aber habe im Moment noch keine Reaktion (ist erst paar Tage her).

    Hallo,


    also wenn ich den Titel von 2013 mit 110% nun hernehme, welchen die KM dem neuen JA vorgelegt hat, dann ist ja mein Selbstbehalt lt. DT bei 1500EUR.


    Wenn ich nun für meine Unterhaltsberechtigten zwei Kinder die Stufe 3 mit 110% zu Grunde legen, dann komme ich auf 634EUR Unterhaltsanspruch.


    Bei 1740 EUR bereinigtem Netto wären dass ja 1740 EUR - 634 EUR = 1106 EUR (-394 EUR !!) was mir bleibt vs. 1500 EUR Selbstbehalt.


    Das muss doch selbst dem JA einleuchten, dass das schon rechnerisch nicht geht mit 110% ... um wenn man mal weiter spinnt und den Mangelfall betrachtet:


    394 EUR * 55,86 % (gewichtet auf betroffene Tochter), dann müsste ich ja 220EUR vom Unterhalt meiner Tochter abziehen, ergo theoretisch müsste ich nur noch 145 EUR (110%, Alterstufe 2 abzüglich 220EUR Mangelfall) zahlen. Das kann doch nun weiß Gott nicht im Interesse des Kindes sein ...

    Hallo,


    neben mein anderen Thread mal losgelöst eine grundlegende Frage:


    Es wurde ja mit der DT 2018 die Gehaltsgruppen 1 (bis 1500EUR, 100%) und 2 (1501EUR - 1900EUR, 105% ) aus den alten Tabellen reformiert als Gehaltsgruppe 1 (100%) zusammen gefasst.


    Wenn ich nun aus 2015 einen Titel habe der 105% besagt, dann sollte der doch aktuell lt. DT 2020 der Gehaltsstufe 1 mit 100% entsprechen (bis 1900EUR, 100%).


    Sehe ich das richtig? Sieht das auch das JA so?

    Hallo,

    vielen Danke für eure Hinweise.


    Eine Frage hätte ich noch, wenn die KM, wie in meinen Fall, das JA beauftragt mein Gehalt usw. zu prüfen und nun anhand der Fakten rauskommt, dass ich eben nicht bei 110% einzustufen bin, sondern 100 - ändert das JA dann den ursprünglichen Titel ab, bzw wird die KM informiert dass der Titel zu hoch ist und sie muss aber Zustimmung auf Abänderung geben?


    Wie ist es in meinen Fall, wo bereits vor Jahren der Titel eigentlich auf 105% gesenkt wurde, welchen Bestand hat der Ursprüngliche Titel von 110%?

    Habe für mich nochmal gerechnet und kann mir jemand sagen ob meine Berechnung so stimmt?


    1832 netto Einkommen (Einkommenstufe 1 lt. DT 2020)

    - 5% Pauschalbetrag

    =1740,40 EUR bereinigtes Einkommen


    Unterhalt für Tochter (10 Jahre, lebt bei KM):

    322 EUR

    +

    Unterhalt für Sohn (6 Jahre, in meinem Haushalt)

    267 EUR


    = 591 EUR Gesamtunterhaltssumme


    1740,40 EUR - 591 EUR = 1149,40 EUR Kontrollbetrag


    - 1160 EUR Selbstbehalt = -10,60 EUR Unterdeckung (Mangelfall)


    Wenn ich das jetzt wichte müsste ich vom Mindestunterhalt 322 EUR meiner Tochter 5,67 EUR abziehen, so dass ich auf gerundet 317 EUR komme.


    Wäre das so richtig? Mir wäre jetzt der Mangelfall egal, ich würde schon den normalen Mindestunterhalt von 322 EUR zahlen, so wie ich es dem JA mitgeteilt habe.

    Hallo,


    ich habe eine 10 jährige Tochter, welche bei der Kindesmutter (KM) lebt. Die KM hatte an unserem Wohnort die Beistandschaft des ab JA 2013 in Anspruch genommen. Es gab einen Titel 2013, welcher auf 110% des Mindestunterhalts festgelegt wurde gemäß der Düsseldorfer Tabelle von 2013. Grundlage der Eingruppierung waren Gehaltstufe 2 (105%) damals + Aufstufung, da ich nur meiner Tochter Unterhalt schuldig war. Soweit war das in Ordnung.


    2014 wurde dann mein zweites Kind in meiner neuen Partnerschaft geboren. Ich hatte damals nach der Geburt den Unterhalt bei 110% belassen - war in Ordnung für mich. 2015 ließ die KM erneut mein Einkommen prüfen und ich reichte auch den Nachweis zur Geburt meines Sohnes ein. Das JA setze den Unterhalt daraufhin auf 105% fest.


    2016 zog die KM mit ihrem neuen Partner in ein anders Bundesland 500 km von mir weg. Umgang mit meiner Tochter hatte und habe ich trotzdem, da es da nie Probleme mit der KM gab (Kind war mit uns öfters im Urlaub, verbrachte Zeit in den Ferien hier, hat ihr eigenes Zimmer hier). Was das betrifft gibt es bis heute keine Probleme.


    Nun hatte ich nach 4 Jahren vor paar Tagen Post mit der Info von JA am neuen Wohnort meiner Ex, mit der Info, dass die Beistandsschaft übernommen wurde und ich doch bitte ab Februar 110% des Mindestunterhalt gemäß Düsseldorfer Tabelle 2020 zu zahlen habe, lt. dem Titel von 2013.


    Ich habe dem per Einschreiben widersprochen mit Verweis auf die Abänderung von 2015 durch das JA hier an meinem Wohnort (Schreiben von JA aus 2015 angefügt). Ebenso habe ich darauf hingewiesen, das es nach 2013 neue Abstufungen beim Gehalt gab in der Düsseldorfer Tabelle. 2013 wie 2015 war mein damaliges Gehalt mit ca. 1600 EUR netto Gehaltstufe 2 (105%), dem würde heute die Gehaltstufe 1 in der aktuellen Düsseldorfer Tabelle entsprechen - habe heute etwas unter 1900 EUR netto. Ebenso habe ich noch einmal die Geburtsurkunde meines Sohnes als Nachweis bei gefügt und um Neuberechnung gebeten.


    Ich bin bei eigener Berechnung von folgenden Eckdaten ausgegangen:

    - ca. 1850 EUR netto (unbereinigt) durchschnittlich, bin angestellt

    - zwei Kindern denen ich zu Unterhaltspflichtig bin

    - betroffene Tocher 10 Jahre


    und auf 322 EUR gemäß Düsseldorfer Tabelle 2020 gekommen (hälftiges KG wurde abgezogen) und hab dem JA mitgeteilt, dies vorbehaltlich der Neuberechnung zu überweisen, statt der 110 % (wären 365 EUR). 110% würden heute einem Gehalt von mindestens 1901 EUR + Aufstufung bzw. unter Berücksichtigung meines zweiten Kindes von über 2300 EUR netto unterstellen. Da liege ich ja bei Weitem drunter.


    Die Frage ist auch, wie kommt das JA auf einmal wieder auf 110%? Gibt es keine Austausch der Ämter untereinander? Meine Ex scheint nur den Titel von 2013 dort vorgelegt zu haben und die haben dann ohne weitere Prüfung mir den künftigen Unterhalt mitgeteilt.


    Kann es nun aber sein, dass das JA auf die 110% behaaren kann? Unterlagen habe ich ja nun wie gefordert eingeschickt zur Prüfung - sollte daher auch automatisch eine Neuberechnung erfolgen?Habe auf jeden Fall darum gebeten.


    Hatte nun solange Ruhe mit dem Thema und bin meinen Zahlungen immer gemäß Titel nachgekommen ... aber das Thema hat mich nun ganz schön aufgeschreckt =O. Denke im Notfall auch über eine Abänderungsklage nach.