edy : Bafög aber erst ab Studienbeginn?
Beiträge von Paul88
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Was muss ich dann machen wenn der Titel unbefristet ist?
Eine Änderungsklage? Wie läuft diese ab? Wo muss ich was beantragen?
Vg
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Ja Titel besteht mit dem Wortlaut:
"Ich erkenne an, dass der Unterhalt wie folgt bestimmt ist: Ab dem xx.xx.xxxx bis zur Volljährigkeit mtl. 100% des jeweiligen Mindestunterrhaltes der dritten Altersstufe. "
Ist ja eigentlich ganz klar befristet. Die Dame vom Jugenamt sagte mir er wäre auch nach dem 18. Geburtstag gültig?!
Die Mutter ist selbst Studentin, hat geringes Einkommen und Bafög, also ist Sie erstmal aussen vor...
Vg
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Danke für die Antwort. Aktuell ist er Schüler, danach ist ein Studium geplant.
Vg
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Mein Sohn wird demnächst volljährig. Derzeit wird in der Firma in der ich arbeite an einzelnen Tagen "kurz" gearbeitet. Mein Lohn verringert sich dadurch leicht. Meine Frage: Muss beim durchschnittlichen Nettoeinkommen der Lohn während der Kurzarbeit mit einfließen oder nimmt man die letzten 12 Lohnabrechnungen VOR der Kurzarbeit?
Danke und viele Grüße
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Wir wohnen 400km auseinander. Welches OLG zählt dann?
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Hallo Edy,
Danke für die Antwort.
Sohn geht noch zur Schule und wohnt bei der Mutter. Die Mutter hat ein Einkommen, die Höhe weiß ich leider nicht.
Muss hier nich eine Auskunft anfordern.
Vg.
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Hallo,
mein Sohn wird in ein paar Wochen 18 Jahre alt und es steht eine Neuberechnung des Unterhalts an.
Ich habe nun mein bereintigtes Nettoeinkommen berechnet und wollte kurz um Hilfe bitten, ob ich das
richtig gemacht habe, bzw. was ich noch einbringen kann/muss.
Ich zahle für eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit Beitragsrückzahlung zu Rentenbeginn mtl. 35,35€
und für eine Unfallversicherung mit Beitragsrückzahlung zu Rentenbeginn mtl. 59,95€. (JA hatte bei der letzten
berechnung 97,30€ -passt jetzt in der Summe nicht genau zu den beiden Beiträgen- Altersvorsorge anerkannt)
Durchschnittliches Nettoeinkommen der letzten 12 Monate € 2.341,72
zzgl. Steuererstattung 562€ /12 = 46,83/ mtl. + € 46,83
abzgl. Altersvorsorge - € 95,30
abzgl. 5% berufsbedingte Aufwendungen (pauschal) - € 117,08
€ 2.176,17
Wir wohnen im Eigenheim (Eigentum der neuen Ehefrau - war vor der Hochzeit schon in ihrem Besitz)
in einer ca.90m² Wohnung. Miete wären lt. m² Preis unserer Gegend ca. 450-500 Euro kalt.
Aufgrund Sanierungsmaßnahmen zahlen wir noch einen Krediit (läuft auf uns als Ehepaar) in Höhe
von 638€ inkl. Zinsen (ca. 90-100€) mtl. zurück.
Wie werden die Wohnkosten berechnet? (bei der letzten Berechnung des JA wurde diesbezgülich nichts
erwähnt)
Fahrtkosten fallen aufgrund kurzem Arbeitsweg (ca. 1km) nicht an.
Vielen Dank im Voraus
Paul