Hallo Meg,
es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von mir (Karl Valentin ist super )
Hier der Link zum Gesetzesentwurf:
https://www.bmas.de/SharedDocs…_blob=publicationFile&v=2
Dort sollte man mal im allgemeinen Teil lesen. Der Sinn ist eben gerade den Nachranggrundsatz einzuschränken.
Der Anteil des Unterhalts, den früher die Kinder unter der Grenze von 100.000 Euro zahlen mussten, übernimmt jetzt der Sozialhilfeträger. Und wer den neuen Paragraphen SGB §94 XII 1a) studiert, wird sehen, daß diese Ansprüche keine Berücksichtigung mehr finden. Das bedeutet nichts anderes, als daß hier der Nachranggrundsatz auch nicht mehr gilt.
Fazit: Alle Kinder unter 100.000 Euro sollten sich jetzt wirklich zurücklehnen und ihr Leben geniessen und sich um ihre lieben Eltern kümmern (soweit dies gewünscht ist) . Falls böswillige Eltern oder Sozialhilfeträger trotzdem auf die Idee kommen, unberechtigter Weise Geld einzufordern, kann man sich immer noch drum kümmern. Lasst Euch auch von Unikat nicht verrückt machen und glaubt (in diesem Fall) lieber Herrn Hauß. Meistens weiß er was er schreibt (Kritisch sollte man natürlich immer sein, gilt auch sonst im Leben...)
Viele Grüße,
mustermann