Mittlerweile hab ich vom Anwalt auch die Berechnung für den Unterhalt erhalten. Edy hat ja eingangs geschrieben, dass im Trennungsjahr kein Wohnvorteil berechnet wird - diesen hat der Anwalt meiner Frau aber bei Ihrem Einkommen hinzugefügt. Da es aber m.E. letztlich auf das gleiche rauskommt, ob Wohnvorteil oder Nutzungsentschädigung lass ich das erstmal so...
Ich hätte noch zwei Frage mit Bitte um Beantwortung:
(1) Im Trennungsjahr wird ja nicht der objektive Wohnwert der tatsächlichen Immobile angerechnet sondern ein "subjektiver Wohnwert" für eine "angemessene" Wohnung. Nach welchen Regeln wird dieser ermittelt? Ich vermute mal bestimmte Normgröße einer Wohnung für Anzahl der Personen und ein fiktiver Mietpreis je qm. Was ist ein angemessene Größe für einen Erwachsenen und zwei Kinder und welcher Mietpreis wird hier üblicherweise herangezogen (ortsüblicher Mietspiegel)?
(2) Nach dem Trennungsjahr wird dann ja der objektive Mietwert herangezogen. Wie wird dieser ermittelt - ebenfalls tatsächliche qm x Mietpreis Mietspiegel?
Und das wichtigste für mich: Wird hier beispielsweise ein Mietpreis von 1.000 EUR ermittelt - wird dann meiner Frau die Hälfte angerechnet, weil das Haus noch beiden zur Hälfte gehört oder der volle Preis? Hier ist mir die Berechnung / Ansatz leider nicht klar
Vielen Dank schonmal!