Hab ich auch nicht als Vorwurf aufgefasst. Ich weiss jetzt nicht, wie taktisch geschickt die Prozessführung ist. Es ist immer schwer, so extern in ein Verfahren oder auch mehrere Verfahren reinzuschauen. Häufig ist es ja so, dass auch die Taktik eine entscheidende Rolle spielt. Was man in ein Verfahren packt, was man erst einmal lässt, später macht. Und, man darf eines nicht vergessen: die Richter haben auch eine unglaubliche Arbeitsbelastung. Ich kenne nur die Zahlen aus meinem (Bundes)Land, da muss ein Familienrichter 450 neue Verfahren pro Jahr bearbeiten, dazu kommen die alten laufenden Verfahren. Und dann Eilverfahren dazwischen. Leider ist durch diese extreme Belastung sehr viel an Prozesskultur kaputt gegangen. Und strategisch saubere Prozessführung ist eine Kunst, glaub es mir mal.
Aber, ich komm mal wieder von Bismarck auf die Preiselbeeren. Zurück zu dir. Das Zwischenziel ist, diese permanenten zermürbenden Kontakte auf das juristisch Erforderliche zu reduzieren. Schlagabtausch über Emails ist in so Fällen nicht angesagt. Ist einfach zu simpel, wir haben einen Anstieg dieser Verfahren, auch weil jeder Eumel schnell und ungestraft in die Tasten hauen kann. Das ist natürlich bequem.
So, du teilst dem Kindsvater schriftlich mit, dass du in Zukunft ausschließlich diese Form der Kommunikation durchführst und auch von ihm erwartest. Listest in dem Brief die Zustimmungen auf, die du meinst zu benötigen, sagen wir mal, in den nächsten 3 Monaten. Setzt ihm für alle Zustimmungen eine Frist von 14 Tagen (Eingang bei dir), teilst ihm mit, dass du anschließend sofort auf dem Weg des sofortigen Rechtsschutzes das Gericht anrufen wirst. DAs per Einwurfeinschreiben. So, das ist dann doch etwas anders, als es bisher lief. Er wird es vielleicht nicht sofort merken, aber das Gericht schon. Nach den 145 TAgen sofort per Eilentscheidung zum Gericht. Die Anwältin soll das vorbereiten. Das wäre jetzt mein Einstieg in die neue Zeit. Du musst weder bitten, noch hin- und herzockern.
Selbst wenn du so ein Eilverfahren verlierst, dann liefert dir das Gericht aber eine Gebrauchsanweisung für die Zukunft, wie es so Anträge gerne sieht.
Ist es denn nicht möglich, das Kind bei dir zu versichern? Befass dich da auch noch mal mit Alternativen. Ich meine, die Versicherung muss nicht über ihn laufen.
Herzlichst
TK