Beiträge von malsehen123

    UPDATE


    So Ihr Lieben


    Dank meinem Anwalt für Familienrecht wurde mein Pflegegeld NICHT als Einkommen vom Jugendamt angerechnet aufgrund folgender Gesetzgebung:


    § 1610a
    Deckungsvermutung bei schadensbedingten Mehraufwendungen

    Werden für Aufwendungen infolge eines Körper- oder Gesundheitsschadens Sozialleistungen in Anspruch genommen, wird bei der Feststellung eines Unterhaltsanspruchs vermutet, dass die Kosten der Aufwendungen nicht geringer sind als die Höhe dieser Sozialleistungen.


    Darunter fällt natürlich auch das Pflegegeld.


    Aber naja....man kann es ja mal versuchen als Sachbearbeiter des JA.

    Nachtrag:


    Habe insgesamt 3 Ärztliche/Fachärztliche (von Ärzten, bei denen ich in Behandlung und Therapie bin) Atteste über die schwere meiner Erkrankung und der daraus resultierenden Pflegebedürftigkeit bekommen und meinem Anwalt übergeben lassen zuzüglich Bescheinigung des beratenden Pflegedienstes und Schwerbehinderung Nachweis.


    Jetzt bin ich mal gespannt.

    Ja, ist dem Amt bekannt und ich werde den Verdacht nicht los, dass sich die zuständige Sachbearbeiterin auf mich eingeschossen hat und vor allem keine Ahnung vom SGB XI hat.


    Seit 5 Wochen jede Woche ein Schreiben mit weiteren Forderungen, Nachweise zu erbringen und Fragen ohne Ende.


    U.a. wurde meine Verletztenrente von der BG um ein paar EUR gekürzt, wegen meiner recht hohen EU Rente, was korrekt ist.


    In einem der vielen Schreiben, stand dann, dass sie wissen möchte, warum die Kürzung erfolgte.


    Habe Sie dann auch direkt an meine BG verwiesen, da ich auch eine Verletztenrente beziehe, die wie gesagt mit der EU Rente verrechnet/gegen gerechnet wird.


    Auch das hat sie anscheinend nicht verstanden, obwohl ich ihr dies detailliert per Mail erläutert habe.


    Das ich einen Pflegegrad habe und auf Unterstützung angewiesen bin, ist der Behörde seit ca. 7 Jahren bekannt.


    Ich werde nun eine Kanzlei für Familierecht mit einbeziehen, da mir das Ganze zu "blöd" wird.


    In dem Schreiben bezüglich Anrechnung des Pflegegeldes in voller Höhe wird mir von der Dame durch die Blume unterstellt, dass ich simuliere.


    Habe deswegen auch schon auf telefonischen Rat (Vorabgespräch, weil ich ihn gut kenne) meines Anwaltes, Beschwerde bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes eingereicht.

    Liebe Mitglieder


    Ich bin gegenüber einem unehelichen minderjährigen Kind (noch nie Kontakt gehabt) seit Jahren Unterhaltspflichtig und zahle regelmäßig.


    Ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente, eine Verletztenrente der BG da Dienstunfall und habe einen Pflegegrad 3 wegen einer schweren psychischen Erkrankung und einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz.


    Nun schrieb mich das zuständige Amt für Jugend und Familie (600 Km entfernt in einem anderen Bundesland), etc. im Rahmen der Vermögensüberprüfung an, dass ich Nachweise erbringen soll, für was mein Pflegegeld verwendet wird (Medikamente, Arztbesuche, etc.pp), da ansonsten das PG in voller Höhe als Einkommen berechnet wird.


    Ich habe 2 Pflegepersonen aus meinem Umfeld, die mich unterstützen und denen ich je zur Hälfte das PG in Bar auszahle. Dies akzeptiert das Amt aber nicht, obwohl nach eigenen Recherchen im

    § 37 elftes Gesetzbuch (SGB XI) folgendes steht:


    Beim Pflegegeld handelt es sich um eine Geldleistung. Mit dieser wird die Eigenverantwortlichkeit und Selbstbestimmung eines Pflegebedürftigen gestärkt, da damit die Pflegehilfen selbst gestaltet werden können. Der Gesetzgeber möchte mit der Leistung „Pflegegeld“ erreichen, dass ein Pflegebedürftiger seinen Pflegepersonen für die aufopferungsvolle Pflegetätigkeit und den Einsatz eine materielle Anerkennung zukommen lassen kann.

    Das Pflegegeld erhalten Pflegebedürftige, für die mindestens der Pflegegrad 2 bestätigt wurde und die in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Nach § 37 Abs. 1 SGB XI können Pflegebedürftige das Pflegegeld anstelle der häuslichen Pflegehilfe beantragen, wenn mit diesem in dessen Umfang die erforderlichen körperbezogenen Pflegemaßnahmen und pflegerischen Betreuungsmaßnahmen sowie die Hilfen bei der Haushaltsführung in geeigneter Weise selbst sichergestellt werden. Als häusliche Umgebung gilt der eigene Haushalt, der Haushalt der Pflegeperson oder ein Haushalt, in den der Pflegebedürftige aufgenommen wurde.


    Nun meine Frage: Wie soll ich weiter vorgehen?