Beiträge von manfredb

    Hatte heute einen Termin bei der IHK es war sehr aufschlussreich-

    Für die die es auch intressiert.


    Alles was als Einzelunternehmer quasi alles was ich im Geldbeutel habe gehört mir und somit profitiert auch meine EX davon


    Gründe ich eine GmbH, geht hier das erwirtschaftete Geld in die GmbH und ich erhalte mein Gehalt als Geschäftsführer oder Angestellter.

    nicht für meine ex sondern für meine Tochter.

    Meine Tochter ist jetzt 10 Jahre alt.


    Die Geschäftsidee habe ich schon lange.


    Aber gibt es keine Unterschiede zwischen Kleinunternehmer Regelung und Gründung einer GmbH

    Ich dachte bei einer GmBh bleibt das alles quasi in der Firma.

    Hallo zusammen,


    ich habe eine erneute Frage.


    Ich plane gerade ein StartUp zu gründen. Hierfür habe ich bereits Geld investiert und arbeite mit Hochdruck an meiner Geschäftsidee.

    Nun befinden wir ich mich in der letzten Phase.


    Ich werde mich dadurch Selbstständig machen müssen.


    Meine Frage wenn ich mein Vorhaben als Kleinunternehmer anmelde. wird sich die Unterhaltszahlung für meine Tochter an meine liebe EX Frau erhöhen!

    Da diese Einnahmen meiner Nebentätigkeit dirket auf mich angerechet wird.


    Ist dies dann auch so wenn ich eine GmbH (Mini GmBH) gründe und mich selbst anstelle?

    Diesen Mehrverdienst würde ich natürlich auf die zu zahlenden Unterhalt anrechnen.



    Viele Grüße Manfred

    Hallo,


    ich habe eine Frage zur Unterhaltsberechnung meiner Tochter. Leider finde ich im Internet nichts Aussagekräftiges.


    Meine zukünftige Frau ist in einem angestellten Verhältnis (nicht im öffentlichen Dienst).

    Meine Exfrau und ihr neuer Ehemann sind nicht in einem Beamtenverhältnis und nicht im öffentlichen Dienst tätig.


    Ich bin Beamter und bekomme somit Familienzuschlag für ein Kind und zwar den Familienzuschlag für meine leibliche Tochter. Die Höhe dere Unterhaltszahlungen für meine Tochter werden entnehme ich der Düsseldorfer Tabelle.


    Ich werde im Oktober heiraten.


    Somit würde ich zukünftig den Familienzuschlag für drei Kinder erhalten. (leibliche Tochter aus der Ehe zuvor, beiden Kinder meiner zukünftigen Frau). Die beiden Kinder leben im selben Haushalt (nicht nur vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben).


    Nach der Hochzeit mit meiner Frau, würde ich als Beamter den Familienzuschlag für zwei weitere Kinder erhalten (leiblichen Kinder meiner Frau). Somit steigt auch mein ursprüngliches Netto Gehalt und somit würde ich auch laut der Düsseldorfer Tabelle die Höhe des zu zahlenden Unterhalts an meine EX Frau steigen.


    Ist der Familienzuschlag welchen ich ausschließlich für die beiden Kinder meiner Frau erhalte auf den Kindsunterhalt anrechenbar?


    Vielen Dank