Hallo,
ich habe eine Frage zur Unterhaltsberechnung
meiner Tochter. Leider finde ich im Internet nichts Aussagekräftiges.
Meine zukünftige Frau ist in einem
angestellten Verhältnis (nicht im öffentlichen Dienst).
Meine Exfrau und ihr neuer Ehemann
sind nicht in einem Beamtenverhältnis und nicht im öffentlichen Dienst tätig.
Ich bin Beamter und bekomme somit Familienzuschlag
für ein Kind und zwar den Familienzuschlag für meine leibliche Tochter. Die Höhe
dere Unterhaltszahlungen für meine Tochter werden entnehme ich der Düsseldorfer
Tabelle.
Ich werde im Oktober heiraten.
Somit würde ich zukünftig den Familienzuschlag
für drei Kinder erhalten. (leibliche Tochter aus der Ehe zuvor, beiden Kinder meiner
zukünftigen Frau). Die beiden Kinder leben im selben Haushalt (nicht nur
vorübergehend in ihre Wohnung aufgenommen haben).
Nach der Hochzeit mit meiner Frau,
würde ich als Beamter den Familienzuschlag für zwei weitere Kinder erhalten
(leiblichen Kinder meiner Frau). Somit steigt auch mein ursprüngliches Netto
Gehalt und somit würde ich auch laut der Düsseldorfer Tabelle die Höhe des zu
zahlenden Unterhalts an meine EX Frau steigen.
Ist der Familienzuschlag welchen
ich ausschließlich für die beiden Kinder meiner Frau erhalte auf den
Kindsunterhalt anrechenbar?
Vielen Dank