Beiträge von Javne

    Bin ich verpflichtet ihn darüber in Kenntnis zu setzen?

    Und weil es mir gerade einfällt: Welche nachweise muss ich während der Studienzeit erbringen?

    Diese 5 oder?

    1: Wohnsitz

    2: Einkommen

    3: Kindergeld

    4: Immatrikulationsbescheinigung

    5: Zeugnisse


    Es wurden nämlich auch: den Nachweis über die abgelegten ECTS , belegte Seminare, Scheine, sowie Prüfungen gefordert.

    Besteht hier ein Anspruch auf Bereitstellung dieser Infos?


    LG

    Hallo,

    ich bin neu hier, da eine direkte Kommunikation mit dem Unterhaltspflichtigen leider unmöglich ist und bitte nun um Eure Hilfe.


    Ich bin Student und lebe zurzeit zuhause bei meiner Mutter. Mein Vater zahlt monatlich einen Unterhalt ihv. 560€.

    Nun möchte ich mir ein wenig dazuverdienen, um mir den Führerschein zu finanzieren.


    Ich weiß bereits, dass Einkünfte aus Festanstellungen bzw. aus Jobs mit längerfristigen Arbeitsverträgen auf 450€ Basis angerechnungspflichtig sind - ist das richtig?


    Nun frage ich mich aber: Wenn ich monatlich für rund 50-90€ Nachhilfe geben würde, wäre dies ein Anrechnungspflichtiger Betrag?
    Welcher Betrag wäre für mich als zu Hause lebender Student frei?

    Wie verhält es sich mit Arbeiten die mit einer Aufwansentschädigung vergütet werden?


    Mit freundlichen Grüßen