Beiträge von chr2020

    Hallo TK


    vielen Dank für die Antwort. Das mit dem Hoffen und Glauben ist mir schon klar, war aber gar nicht die Kernfrage. Auch nicht die Titulierung der Unterhaltstitel für die Kinder.


    Meine Fragen beziehen sich auf:

    1. Das Verhalten der Richterin in Bezug auf die Berücksichtigung des neuen Arbeitsvertrags der 2 Tage nach der offiziellen Trennung rechtskräftig wurde und nicht das alte Gehalt. (das neue ist natürlich deutlich höher!)

    2. Die Aberkennung der Fahrzeugkosten obwohl der Kauf 14 Monate später (der Zeitpunkt wo das Geld ausgegeben wurde und was noch vor dem Trennungstermin liegt ) stattfand (dies wird durch die Richterin unterstellt) mit dem Argument ich hätte ahnen können das ich ein Auto brauche

    3. Die Berücksichtigung der verbrauchsunabhängigen Kosten (Grundsteuer, Gebäudeversicherung usw.) obwohl wir beide Eigentümer sind

    4. Wie lange kann die Periode sein wo man noch Unterhalt für die Noch-Frau bezahlt? Ab wann muss diese für sich selbst sorgen?


    Meine Anwältin tut sich schwer mit einer Aussage bezüglich der Dauer wie lange noch Unterhalt zu zahlen ist. Ihre Prognose ist, dass wir im besten Fall nächsten Sommer geschieden werden könnten, vorausgesetzt die Folgesache Zugewinn zieht sich nicht noch länger, obwohl alle Informationen geflossen sind. Stufenweise hat die Gegenseite noch keine Bezifferung kommuniziert, das kommt jetzt in den nächsten 10 Tagen.

    Fakt ist das ich bereits seit 2,5 Jahre getrennt bin, der Scheidungsantrag vor 1,5 Jahre gestellt wurde. Bis zum Scheidungsantragtermin waren wir ca. 16 Jahre verheiratet.

    Bei der Volljährigkeit der großen Tochter sinkt meine Belastung von 574.- auf 517.- Kann das bei voller Anrechnung des KG sein? Sie sagt der Vorteil die Mutter muss nicht zahlen jedoch mit zur Verfügungstellung von Kost und Logis davon kommt. Stimmt das?



    Viele Dank für Ihre Antworten

    Hallo liebe Forumgemeinde,


    mein Fall ist etwas komplex, ich versuche mich trotzdem kurz zu fassen:

    Wir waren bis zur Zustellung des Scheidungsantrags 16,5 Jahre verheiratet. Sie hat ausser 450.- Jobs nie richtig gearbeitet und sich vor einigen Jahren in einer Schule zuerst als AG Leiterin und dann alsAushilfe einstellen lassen, immer befristet. Ich dagegen verdiene sehr gut.


    Wir sind seit 04/2018 offiziell getrennt, das Verfahren hierzu hat die Gegenseite verloren weil sie einen früheren Trennungszeitpunkt festlegen wollte. Während der Zeit bis zur Trennung hat sie unberechtigerweise Kopien von Konto und Depotauszügen gemacht um Beweise zu haben. Es war also von langer Hand geplannt.

    Ich habe aufgrund vom psychischem Stress (Mails und Whats up das ich psychisch krank bin, Streitigkeiten vor den Kindern usw.) erhebliche Summen verspielt um mich abzulenken.


    Die Trennung ist von ihr ausgegangen, nachdem sie mich mit dem Rektor der Schule wo sie arbeitet (und die unsere Kinder besucht haben) betrogen hat.


    Zusammen mit dem offiziellen Trennungstermin bzw. 2 Tage danach habe ich einen neuen Arbeitsvetrag unterzeichnet, zugestellt 2 Tage nach Trennungszeitpunkt und somit auch dann erst rechtlich verbindlich. Kindes- und Trennungsunterhalt habe ich von Anfang an auf basis des alten Gehalts bezahlt auf anraten meiner Anwältin, sogar freiwillig mit Titel weil das "einen guten Eindruck machen würde". Das selbige gilt für den Trennungsunterhalt. Nach 13-14 Monaten (Sommer 2019), habe ich, auch wieder freiwillig und auf anraten der Anwältin, den Unterhalt auf der Basis des aktuellen Gehalts angepasst, selbige für die Kinder wieder mit Urkunden beim Jugendamt. Der Trennungsunterhalt habe ich jedoch auf 500.- begrenzt. Der Kindesunterhalt beträgt zu Letzt 1397.-


    Ein Verfahren zum Zugewinn ist noch anhängig. Da geht es um eine hohe 5stellige Summe wo sie die Hälfte fordert. Für die gemeinsame Immobilie (die ich alleine immer bezahlt habe) hatte die Noch Frau einen Betrag von 135k€ verlangt. Diesen war ich einige Monate später bereit zu bezahlen um die Immobilie zu übernehmen. Das wurde abgelehnt mit dem Ziel die Immobilie zu verkaufen. Nach ihrem Auszug, bin ich eingezogen weil ich das mit Verkauf überdacht habe aber mehrere Angebote zur einer Gesamtvereinbarung gemacht sie alle abgelehnt worde sind. Sie vermutet wohl das ich immer noch Geld habe was nicht der Fall. Dieses habe ich eidestttlich erklärt weil sie das verlangt hat und wir mal wieder!!! kooperativ sein wollten! Bei jeder Gelegenheit droht sie schriftlich die ZWangsversteigerung zu erwirken,.Ich dagegen möchte die Immobilie behalten und biete ihr an das was sie ursprümglich wollte, was aber auch eine Bank finanzieren würde. Es gibt kein Grund ihr ein hohen Marktpreis zu bezahlen der weit über dem Wert der Immobilie liegt.


    Nachdem sie Anfang 2020 nun eine Trennungsunterhaltsklage anhängig gemacht hat, wo sie Rückstände in Höhe von mahr als 10.000.- verlangt plus höheren Unterhalt plus Altervorsorgeunterhalt obwohl sie in der Schule auch eine AV bekommt (zusammen ca. 1200.- nur für sich!!!) Für die Kinder wollte sie 136% . Sie hat mich mit mehreren Schriftsätzen ans Gericht reich rechnen wollen und sich natürlich bettelarm, da sie die 3 Kinder betreut (das Jüngste ist 10 Jahre). Sie kann nicht im alten Beruf als Oprikerin arbeiten, die Kinder brauchen Betreuung (obwohl sie selbst von 12-16 in der Schule als Aushilfskraft arbeitet und die Kinder alleine sind) u.s.w.


    Zu Letzt im Juni 2020 hatte ich angeboten monatlich garantiert und befristet auf 3 Jahre (auch als nachehelichen Unterhalt falls es bis dahin zur Scheidung kommt) 700.- an sie plus den selben Unterhalt wie bisher an die Kinder zu zahlen. Das älteste wird in 2 Monaten volljährig, ich hatte mich verpflichtet bis zum Abitur in 2 Jahren nichts zu ändern und dem Kind den psychischen Stress gegen den eigenen Vater wg. Unterhalt vorzugehen, ersparen wollen. Eigentlich ein fairer Vorschlag mit dem ganzen Risiko bei mir, gerade jetzt in Coronazeiten wo keiner weiss ob wir morgen ein Job haben.


    Jetzt hatte das Gericht im Juli 2020 nach Abwägung aller Einwände einen Vergleichsvorschlag gemacht den ich auch akzeptiert habe. Der war etwas höher vom Betrag (740.-/montl.) aber ansonsten okay da befristet auf 3 Jahre.

    Das Gericht hat das neue Gehalt zu Grunde gelegt und begründet es sei eheprägend obwohl es nach der Trennung rechtlich bindend zu Stande kam. Es hatte jedoch vollends AV Beiträge die ich privat nun anlege um die Versorgungslücke zu schließen anerkannt, plus 5% bA, plus eine Pauschale von 350.- zur Finanzierung eines Autos (Rate 650.-) weil das alte ersetzt werden musste. Bei ihr hatte es eine 75% Erwerbsobliegenheit auf Basis eines fiktiven Einsteigergehalts als Optiker (ihre Einnahmen vom Gewerbe was sie betreibt blieben unberücksichtigt, ebenso die Verpflichtung zusätzlich zur ihrem Nachmittagsjob in den Schule einen 450.- Job vormittags anzunehmen.

    So jetzt kommt das interessante:

    Vor Gericht hat die Gegenseite jedliche Befristung abgelehnt, auch ein Vermittlungsversuch der Richterin so wie die Erhöhung des Betrags durch uns hat nichts bewirkt. Vielmehr meinte die Gegenanwältin sie hätten in der Zeit die uns das Gericht in der Verhandlung gab, über das Wetter geredet. Über die Summen selebst hatte die Gegenseite auch vorher erklärt einverstandne zu sein es jedoch an die Bedingung geknüft einen "fairen" Vorschlag zum Zugewinn zu machen. Also musste dieses nun beschließen.


    Im Beschluss jedoch macht das Gericht 3 Rollen rückwärts und aberkennt ausser die AV alles andere was zu meinen Gunsten sprechen würde, komplett vorbei am eigenen Vergleichsvorschlag. Für die Rate des Autos wird begründet ich hätte das geld was ich 2018 ggf. verspielt habe in 2019 nach dem Trennunsjahr für den Autokauf ausgeben können. Als ob ich über ein Jahr zuvor wüsste dass ich ein neues Auto brauchen würde. Ebenso läßt das Gericht verbrauchsunabhängige Nebenkosten unberücksichtigt obwohl wir beide Eigentümer der Immobilie sind und die ganze Zeit (auch im Vergleichsvorschlag) diese berücksichtigt worden sind.

    Den Wohnvorteil den sie hatte als sie selber drin gewohnt hat, wurde mit einem objectiven Wert belegt, während ich den tatsächlichen bezahlt habe. Auch werden Überzahlungen die ich im guten Glauben getätigt habe nicht verechnet. Dadurch erkennt es einenviel höheren Trennungsunterhalt an plus Altersvorsorgeunterhalt obwohl die Noch Frau AV Beiträge bekommt plus fast die Hälfte meiner Rentenpunkte.




    Meine eigentliche Frage: Lohnt es sich Beschwerde einzureichen um wenigstens fair behandelt zu werden. Meine Anwältin ist immer schon sehr defensiv in ihrer Strategie, "...bloß nicht das Gericht gegen sich aufbringen, weil das alles nichts bringen würde...." . Die Strategie der Gegenseite mit Anschunldigungen, faschen Behauptungen usw, ist dagegen aufgegangen. Das Gericht hat es geglaubt. Bevor ich auf unbestimmte Zeit TU bezahle, lieber einmal Beschwerde, so meine Haltung.

    So ich hoffen das die selbe Richterin im Zugewinn milde walten lassen wird? Kann ich hoffen eine Abtrennung nächsten April hinzubekommen, weil die Noch Faru das Verfahren nur in die Länge ziehen will um möglichst lange TU zu bekommen?

    Was wenn die Anwältin mit ihrer defensiven Haltung keine Beschwerde einlegen will?


    So ich wirklich fundierte Meinungen zu bekommen. Im Anhang noch teilweise der Beschluss.


    Vielen Dank!