Beiträge von Maxmax0102

    vielen Dank für die rege Unterhaltung ?

    Als, wenn ich die Ausführungen meines Sohnes richtig verstanden habe, bekommt er das Stipendium in Höhe von, wie gesagt, 300 Euro + ca. 340 Euro (Baföghöhe), das Büchergeld gilt für die Bafögberechnung nicht als Einnahme, so bekommt er die ca. 340,00 Euro on top. Die Kardinallsfrage ... gelten die 340 oder die 640 Euro als unterhaltsmindernd.

    Schönen Guten Tag


    Mein 19 jähriger Sohn erhielt bis dato Bafög in Höhe von 322,00 EURO, und ich musste bei einem Nettoverdienst von 3500 EURO, 334 EURO Unterhalt bezahlen (Sohn wohnt nicht bei der Mutter). Jetzt bekommt er ein Stipendium bei der FES, Grundförderung (Büchergeld = 300 EURO) + Stipendium in BAföG Höhe. Bleibt mein Unterhalt bei 334,00 EURO? Wie ist das Büchergeld zu bewerten.


    Gruß


    Maxmax0102