Beiträge von Restart2021

    Hallo in die Runde,


    in 80% der Fälle lebt der betreuende Elternteil (Frau) doch irgendwann mit einem neuen Partner zusammen. Dieser hat zwar nicht die Pflicht für "diese" Kinder aufzukommen, aber beteiligt sich doch automatisch an den gemeinschaftlichen Kosten. Also ich finde die Diskussion hierzu immer völlig überzogen. So mal je nach Einkommensverhältnissen Unterhaltsvorschuss gezahlt wird.


    Viele Grüße

    Hallo Rene,


    einfach selbst den Unterhalt berechnen und dem Jugendamt vorlegen. Eine Beispiel für die Unterhaltsberechnung bei Mangelfall steht in der Düsseldorfer Tabelle. Jedenfalls würde ich so vorgehen. Bei mir ist die Konstellation mit Kindern und Einkommen die gleiche wie bei dir.


    Gruß

    Restart

    Hallo ReneP,


    da die gleiche Konstellation bei mir vorliegt (außer Heirat) kann ich dir folgendes sagen.


    Der Betrag zwischen Selbstbehalt und bereinigten Einkommen wird entsprechend aufgeteilt. In der Düsseldorfer Tabelle findest du auch hierzu eine Erklärung und kannst dies selbst berechnen(Quoten).


    Was TK schreibt ist noch wichtig. Bei uns wurde der Selbstbehalt auf 1044 Euro herab gesetzt, aufgrund des gemeinsamen Zusammenlebens und meine Frau entsprechend berufstätig war. Hier kommt es aber auch auf die Einkommenshöhe an.


    Gruß

    Moin Edy,


    richtig. Mein bereinigtes Einkommen liegt bei 1460 €. Aktuell bekommen beide Kinder 140€ Euro. Für Kind 1 wird Unterhaltsvorschuss in Höhe von 92€ bezahlt. Kind 2 wohnt ja bei mir. Meine Lebensgefährtin befindet sich noch in Elternzeit. Daher wird mein Selbstbehalt aufgrund des geringen Elterngeldes nicht gekürzt.

    Danke erst einmal für den Hinweis. Also meine Tochter ist in Woche 1 - 4 Tage (3 Übernachtungen) und in Woche 2 - 3 Tage (2 Übernachtungen) bei uns. Also wir haben uns schon viel Umgang erarbeitet. Dein Hinweis hilft mir auf alle Fälle weiter. Ich kann es halt nicht nachvollziehen, warum die höheren Mietausgaben beim Unterhaltspflichtigen in bestimmten Situationen , sofern sie nicht unverhältnismäßig sind, keine Berücksichtigung finden. Hat sonst noch jemand Erfahrungen in der Thematik?

    Hallo,


    grundsätzlich geht es mir darum, ob höhere Mietausgaben bei der Unterhaltsberechnung berücksichtigt werden können? Laut Düsseldorfer Tabelle werden als Warmmiete 430€ berücksichtigt.


    Kurz zur Ausgangssituation (Vater):


    - 2 Kinder (1x barunterhaltspflichtig, 1x Naturalunterhalt = Mangelfallberechnung)


    Aufgrund dessen das wir noch einmal Familienzuwachs erhalten, werden wir demnächst noch einmal in eine größere Wohnung umziehen. Mein bereinigtes Nettoeinkommen wird sich danach etwas ändern, da nicht so hohe Fahrtkosten in Abzug kommen. Würde aber grundsätzlich die Möglichkeit bestehen die höheren Mietausgaben in Abzug zu bringen?


    Ich hatte diesbezüglich auch schon bei meiner Anwältin nach gefragt, aber sie hatte es klar verneint. Im Internet fand ich hierzu aber verschiedene Aussagen, daher die Frage nochmal in die Runde.


    Vielen Dank vorab für eure Hilfe 😃