Beiträge von Mummel

    .... noch ein Hinweis: vielleicht wäre es sinnvoll, das jetzt anhängige Gerichtsverfahren bei dem Anwalt zu belassen. Denn wenn wir die Anhängigkeit bei Gericht haben, dann kann ja der Anwalt in den seltensten Fällen noch was ändern. Und das ersparte Geld lieber in die Vaterschaftsanfechtung stecken? Das würde ich zumindest tun.


    Herzlichst


    TK

    Ja, sinnvoll wäre es durchaus, aber mit dem Anwalt ist was gewaltig schief gelaufen, wodurch der Fall mit der Scheidung sehr kompliziert gemacht wurde und seitdem merke ich auch seinerseits ein gewisses Desinteresse an meinem Fall. Mein Freund war schon ganze Zeit dafür, dass ich wechsel, aber ich war mir so unsicher. Und nachdem sich das irgendwie nicht bessert, habe ich das Mandat mit ihm jetzt beendet.


    Muss dann ein neuer Anwalt vom Gericht gestellt werden? Oder soll ich selbst einen suchen?


    LG Mummel

    Hallo Timekeeper,


    Danke für die Antwort.

    Wenn die Scheidung noch so weit am Anfang steht, werden da die Kosten hoch? Weil er den Scheidungsantrag ja schon eingereicht hat. Aber bis auf das ist nicht viel gelaufen.


    LG

    Mummel

    Es ist also an ihr oder dem biologischen Vater, die Sache zu regeln.

    In diesem Sachverhalt wird es dann auch wieder so ablaufen, dass der Noch-Ehemann auch wieder erst kontaktiert werden muss? Denn er reagiert ja allgemein auf nichts. Wie würde es dieses Verfahren dann behindern? Oder besteht die Möglichkeit aufgrund der offensichtlichen Lage, dass er in keinster Weise der Vater sein kann, eine Ausnahme und es könnte leichter geregelt werden?

    Ja so an sich stimmt das.. aber er hat schon ein Kind in Deutschland und er weiß leider sehr genau, dass das Ignorieren von solchen Briefen erfolgreich funktioniert. Besonders in den USA. Er hat hier beim Jugendamt schon n großen Schuldenberg, aber die kriegen den nicht dran, weil sich keiner die Mühe macht ihn dort zu vollstrecken. Daher wird auch eine Unterhaltspflicht für ein zweites Kind keinerlei Wirkung auf ihn haben.

    Hallo,


    der rechtliche Vater ist dem Kind zu Kindesunterhalt verpflichtet, und der Mutter zu Betreuungsuntehalt.


    edy

    Ja, das weiß ich. Interessiert den rechtlichen bisherigen Vater aber nicht, da er im Ausland lebt und unerreichbar ist. Auf Unterhalt will ich den nicht verklagen - ich will ihn nur loswerden, aus dem Leben weg haben.
    Mir gehts ja eher darum, dass die rechtliche Vaterschaft auf den biologischen Vater übertragen wird, obwohl mein Ex bei der Sache nicht mitmacht und was man dafür tun muss..

    Hallo,


    ich schildere erst mal den Fall:

    - ich, noch verheiratet, Scheidung aber schon eingereicht

    - Noch-Ehemann ignoriert aber alles und will mit allem nichts zu tun haben, er lebt in den USA

    - schwanger geworden von einem anderen, Kind kommt in einigen Wochen zur Welt -> lebe mit leiblichen Vater zusammen und dieser will die Vaterschaft anerkennen

    - Noch-Ehemann lebt seit 2 Jahren in den USA, habe auch einen behördlichen Brief (wg. Ausreisepflicht, die damals bestand), der das bestätigt; letztes Mal persönliches Zusammentreffen im August 2019, seitdem nicht mehr gesehen


    Nun ist das Problem, dass der Noch-Ehemann die Vaterschaft nicht aberkennen lassen will, weil ihm alles egal ist. Man braucht nicht davon ausgehen, dass da irgendeine Art von Kommunikation und Kooperation stattfinden wird.

    Wir werden die Vaterschaftsanerkennung sicherheitshalber trotzdem durchführen beim Standesamt.

    Hat hier jemand einen Ratschlag, was der beste Weg wäre, um die rechtliche Vaterschaft auch dem leiblichen Vater zu übertragen? Ich meine, wir können allein schon zeitlich und räumlich belegen, dass der derzeit rechtliche Vater (Ex) nicht mal im Traum der Vater sein KANN.

    Ich weiß, dass es verschiedene Wege gibt: Vaterschaftsanfechtung, Vaterschaftsfeststellung etc. Aber um extrem hohe Kosten zu umgehen versuchen wir den schlausten und einfachsten Weg zu gehen in dieser komplizierten Situation.

    Wäre dankbar für Tipps.

    Nun, mein Anwalt hat sogar schon mit dem Richter vom Familiengericht geredet... denn mein Anwalt hat ne sehr unkomplizierte Lösung für diese Scheidung und wenn dieser Sturkopf einwilligen würde zu dieser Lösung, wäre das ne ganz einfache Geschichte und der Richter wäre damit auch einverstanden.
    Aber die Lösung scheint für den Sturkopf nicht gut genug zu sein. Mal sehen.

    Aber so oder so werde ich die Scheidung einleiten, hoffentlich so bald wie nur möglich.


    Danke dir.

    Danke danke! Deine Nachricht beruhigt mich ein wenig.


    Nun, ich bin auf jeden Fall dran mit meinem Noch-Mann zu kommunizieren. Nein, er ist nicht bei der Army gewesen, er war hier privat.

    Unsere Scheidung wäre sogar ziemlich leicht möglich laut meinem Anwalt, aber dafür bräuchte ich seine Kooperation. Aber das ist ja nicht wichtig für das Forum, dass der Kerl rumbockt, haha.


    Denk nicht, dass er mir in den USA zuvorkommen wird, weil er wegen Corona grad eh finanziell viel zu knapp ist.


    Danke jedenfalls für deine Nachricht. Wusste zuvor nicht, wie der Ablauf sein würde, aber jetzt habe ich zumindest schon mal ein Bild davon.

    Erstmal vorab: danke für die Antworten!
    Du bist heute der erste Mensch, der mir eine Antwort gibt zu meinen Fragen. Das Thema lässt meine Nerven komplett blank liegen.

    Wenn er sich stur stellt einen Anwalt zu nehmen, kann ich mich trotzdem in Abwesenheit bei bekannter Adresse scheiden lassen?
    Und wäre es schlauer, dass ich die Prozesskostenhilfe selber beantrage oder es den Anwalt machen lasse? Ich mein, er sieht es nicht so hoffnungsvoll, dass mir diese genehmigt wird, wenn mein Noch-Mann sich keine Vertretung holt.

    Unsere Ehe bestand in Deutschland auch nur ein paar Wochen, bevor er wieder zurückging.

    Was müsste denn in der schriftlichen Erklärung drin stehen von meinem Noch-Mann?

    Ich habe jetzt oft gelesen, dass die Scheidung in Abwesenheit nur geht, wenn der Aufenthaltsort nicht bekannt ist und man keinen Kontakt hat. Oder gibts Schlupflöcher? Und wenn der Prozess sich voraussichtlich in die Länge ziehen wird, könnte überhaupt Prozesskostenhilfe in Frage kommen, wenn die schon sehen werden, dass das eine teure Angelegenheit wird?

    Weiß nicht, wie er das regeln möchte mit einem Anwalt. Mein Anwalt hat den Vorschlag gemacht, dass er guckt, welcher Anwalt ihn hier vertreten könnte - aber das will mein Noch-Mann nicht, so seine Aussage bis jetzt.
    Also er sagte, dass er der Scheidung einwilligt, das war mein letzter Stand. Wir haben so sonst kaum noch Kontakt und er hat die Beziehung aufgegeben.

    Hallo an alle,

    ich bin neu hier.


    Ich find einfach nirgends etwas zu diesem Thema... hab gefühlt das ganze Internet durchforstet und stoße auf nichts Brauchbares. Vielleicht kann mir hier jemand helfen, ich verzweifel schon bisschen.


    Wir haben vor fast 2 Jahren in Deutschland geheiratet, einige Wochen danach ist er zurück in die USA, kam aber nicht mehr zurück und danach ging alles in die Brüche. Das Trennungsjahr ist schon durch, wir haben keine Kinder und sonst auch nichts gemeinsam.

    Ich weiß, wenn ich mich hier scheiden lasse, dass auch er dann vor Ort auftauchen müsste, theoretisch, also zum Gerichtstermin. Aber praktisch weiß ich, dass er das nicht umsetzen können wird, egal wie.

    Meine Frage ist ... da ich noch in einem Ausbildungsverhältnis bin und auf Prozesskostenhilfe angewiesen bin, wie sind eure Erfahrungen zu diesem Thema? Sich von einem im Ausland befindenden Ehepartner scheiden lassen zu wollen, der nicht auftauchen kann und man braucht Prozesskostenhilfe dabei?
    Mein Anwalt sagte nämlich, dass es schlecht aussieht, dass diese Hilfe genehmigt wird, wenn mein Noch-Ehemann sich nicht von einem deutschen Anwalt vertreten lassen würde (weil da bockt er gerade rum und weiß nicht, ob er darauf eingehen will). Aber ich hab überhaupt keine Mittel, um diese Scheidung anderweitig zu zahlen.


    Wäre dankbar für jeden Tipp ... das raubt mir so den letzten Nerv.