Beiträge von Seb79

    Hallo Frase,


    danke für deine Rückmeldung.

    Bei mir gibt es keinen aktuellen Fall und ich weiß nicht ob es jemals dazu kommen wird und ein SHT auf mich zukommt.

    Solange würde ich auch erstmal nicht davon ausgehen und deshalb nicht pauschal immer die Anlage Kap ausfüllen.

    Sollte es dann mal dazu kommen und der SHT meinen Steuerbescheid anfordern, hätte er damit unzureichende informationen, dies hatte mich gewundert, weil ich wo anders gelesen habe, dass der SHT aufgrund des Steuerbescheids entscheidet und keine weiteren Informationen anfordert (anfordern darf?).

    Danke!

    Aber dann ist es dem SHT doch nur aufgrund des Steuerbescheids doch gar nicht möglich zu erkennen ob man die 100.000€ Grenze überschreitet?

    Guten Tag!


    Dazu habe ich eine Frage auf die ich bisher noch keine Antwort finden konnte.

    Im Steuerbescheid stehen die Kapitalerträge ja nur drin, wenn man die Anlage Kap ausfüllt, zu dem man nicht verpflichtet ist, wenn die Kapitalerträge von der Bank schon pauschal besteuert wurden. Wenn man dem SHT nun nur seinen Steuerbescheid vorlegt, fehlen ihm doch diese Einkünfte oder nicht?