Beiträge von Crono

    Nein ich habe nicht vom Einkommen geredet sondern mit auf der Kante haben meine ich einen sechstelligen Betrag der quasi griffbereit auf dem Girokonto liegt.


    Ist jetzt nich der Fall aber wenn es dann mal soweit ist...

    Mein Vater würde mich nicht verklagen, aber sprich wenn er einen fremden Betreuer hätte könnte der das dann sehr wohl machen.

    Das mit der Vorsorgevollmacht klingt vernünftig, ich denke er würde das sogar machen und gleich nocht mit einer Patientenverfügung verbinden die hat er nämlich auch noch nicht.


    Das mit den Extrakonto war mir auch schon bewusst, ich wollte es aber auch nie für längere Zeit bei der Bank parken zb: als Sparbrief oder Bausparvertrag.

    Die Frage ist ja dann ob es als 'Altersvorsorge' zählt wenn man immer darauf Zugriff hätte bzw. etwas abheben könnte.

    Das klingt schon verdammt hart.

    Und nein das Einkommen liegt nicht über 100000€ im Jahr.

    Aber trotzdem bleibt ein flaues Gefühl im Magen da ich mir die Immobilie als Ziel gesetzt habe und sehr sparsam lebe, ich kann im Monat ca. 60% vom Netto Lohn weglegen. Da kommt bei mir dann die Frage auf falls man in ein paar Jahren doch mal einen sechsstelligen Betrag auf der Kante hat wie das dann aufgenommen wird falls doch mal eine Auskunft der Finanzen durchgeführt wird.


    Ist mir jetzt schon fast zuviel wenn der Vater teilweise 10-15 Tag des Monats anruft und um Geld für Essen bettelt weil er schon alles verraucht/versoffen/verzockt hat.

    Ich pack mal Übersichtshalber die Antwort und meinen zweiten Post hier mit ran


    "Hallo Crono,

    Zitat von Crono Was man fest besitzt ist also völlig egal nur noch das Einkommen daraus zählt ?

    So hat es der Gesetztgeber im AEG formuliert.


    Über den Vermögenseinsatz der UHP wurde ja regelmäßig bis 2020 gestritten.

    Das sollte mit dem AEG auch vereinfacht werden.

    Also schön die Grenze beachten!


    Gruß


    frase"



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    Danke das nimmt mir einen Stein vom Herzen, weil ich habe ziemlich viele Gerichtsurteile gelesen wo das Griokonto quasi Freiweild war und auch nicht als Altersvorsorge anerkannt wird da man immer darauf zugreifen kann.


    Ich spare für eine Immobilie und das war meine größte Angst das man einen höherer Betrag auf dem Girokonto für den Elternunterhalt einsetzen müsste.

    Bei mir geht es nicht um einen Heimplatz sondern mein Vater kriegt Grundsicherung und er ist wie man so schön sagt fast sein ganzes Leben lang eine faule Sau gewesen und hat von meiner Mutter gelebt. Nach der Scheidung wurde sie schon angeschrieben vom Sozialamt aber zum Glück muss sie nichts einsetzen für ihn. Sie wurde bisher schon 3 mal auf Einkommen überprüft und musste mich zwangsweise immer mit angeben als Kind.

    Aber komischerweise hat mich das Sozialamt noch nie angeschrieben.

    Danke das nimmt mir einen Stein vom Herzen, weil ich habe ziemlich viele Gerichtsurteile gelesen wo das Griokonto quasi Freiweild war und auch nicht als Altersvorsorge anerkannt wird da man immer darauf zugreifen kann.


    Ich spare für eine Immobilie und das war meine größte Angst das man einen höherer Betrag auf dem Girokonto für den Elternunterhalt einsetzen müsste.

    Bei mir geht es nicht um einen Heimplatz sondern mein Vater kriegt Grundsicherung und er ist wie man so schön sagt fast sein ganzes Leben lang eine faule Sau gewesen und hat von meiner Mutter gelebt. Nach der Scheidung wurde sie schon angeschrieben vom Sozialamt aber zum Glück muss sie nichts einsetzen für ihn. Sie wurde bisher schon 3 mal auf Einkommen überprüft und musste mich zwangsweise immer mit angeben als Kind.

    Aber komischerweise hat mich das Sozialamt noch nie angeschrieben.

    Hallo


    Bin ebenfalls neu hier im Forum und wollte nicht extra einen eigenen Thread erstellen da ich die selbe Frage habe.

    Wenn ich mich so einlese heißt das wenn man sogar theoretisch 1000000€ auf dem Griokonto hätte.

    Man würde jetzt seit 2020 nicht zum Unterhalt rangezogen werden wenn das Einkommen unter 100000€ pro Jahr liegt ?

    Was man fest besitzt ist also völlig egal nur noch das Einkommen daraus zählt ?

    Das war vor 2020 aber noch anders, wenn man so manche Fälle liest wo das Vermögen was unangetastet bleiben darf teilweise sehr gering ist.