Beiträge von enno1

    Hallo

    Soviel ich mal gehört oder gelesen habe muss man wenn man z.Bsp. arbeitslos wird noch drei Monate weiter den vollen Kindesunterhalt bezahlen und kann sich erst danach neu berechnen lassen ?

    Wie verhällt sich das jetzt bei teilweise Kurzarbeit ? Z.Bsp.: Ich habe im Januar 2 Tage und 3 h Kurzarbeit damit falle ich in eine niedrigere Einstufung der Düsseldorfer Tabelle, ab wann kann ich den Kindesunterhalt anpassen ? Muss ich dazu den vollen Monat Kurzarbeit haben ? Es ist nicht überschaubar ob die Kurzarbeit fortwärend stattfindet egal in welcher Höhe. Die Tendenz liegt sehr nahe das es durch die schlechte Wirtschaft schlimmer wird. So richtig konnte ich da im Netz nichts finden. Steht halt immer nur sowas wie ,, wenn Du in Kurzarbeit fällst kannst du den Kindesunterhalt anpassen , Selbstbehalt muss bleiben,,. Mit dem Selbstbehalt und einer vollen Kurzarbeit hat das aber im Moment bei mir nichts zu tun.

    Hy

    In deutschland geht es aber noch um viele andere Dinge disbezüglich. Trennungsunterhalt für den geschiedenen partner ; nachehelichen Unterhalt für den geschiedenen partner, Kindesunterhalt , häusliche Trennung ; Aufteilung der in der Ehe angeschafften Sachen und Finanzen ; Rentenausgleich welcher in der Regel rechtzeitig zum Scheidungstermin geklärt sein sollte etc.....

    Meine scheidung hat fast 3 jahre gedauert mit viel Ärger und Bosheit. da lernt man den Partner erstmal kennen.

    Eine Rechtsschutzversicherung für Familienrecht ist hilfreich. Es kommt in Deutschland in der Regel zu außergerichtlichen RA Kosten sowie gerichtlichen RA Kosten und die Scheidungskosten allgemein welche laut Aufwand und Verfahrenwert etc. berechnet werden .

    Das ist alles sehr umfangreich und man sollte sich gut informieren. Ich hatte von Anfang an einen RA im Boot da die Gegenpartei einen RA Familienrecht in der Familie hatte welcher sehr schlau ist aber sie leider durch entfernung nicht vor ort vertreten konnte aber sich mit einem ansässigen RA abgesprochen hat. War nicht einfach. Wenn man sich einig ist und keinen Streit hat und ordendlich alles vor der Scheidung klärt kann man sich viel ärger und Geld sparen.

    Dann reicht auch ein Anwalt für beide.

    lg. erstmal Enno

    Hallo

    Ich denke schon das Edy recht hat.

    Das die Corona Prämie anders behandelt wird glaube ich nicht. Aber das hätte der Gesetzgeber festlegen müssen und kann sicher nur ein Fachmann beantworten welcher die Gesetze vorliegen hat.


    Das habe ich gefunden:


    ,,Werden Prämien beim Unterhalt berücksichtigt?

    Auch Prämien und sonstige Einmalzahlungen sind als Einkommen zu behandeln. Dabei kann es sich z.B. um Treue- oder Leistungsprämien handeln, Prämien für Verbesserungsvorschläge, Umsatzbeteiligungen oder ähnliches. ... Maßgebend für die Unterhaltsberechnung ist das Einkommen, wie es künftig sein wird.,,

    lg.Enno

    EDY

    Beim OLG habe ich zwar was gefunden , aber da steht auch so ungefähr wie ich schon sagte wichtige Kosten.


    TK

    Berufsbedingte Aufwendungen sind bei mir zu gering. Das einzige was ich habe ist ein Privatkredit welchen ich aufstocken musste in Absprache mit der bank und dem Schuldnerberater wegen drohender insolvenz welches wie gesagt bei der scheidung vom Richter zur berechnung des nachehelichen Unterhalts auch voll akzeptiert wurden da ich auch die Nachweise hatte weswegen ich den kredit habe.


    Die Frage ist einzig und allein kann ich meinen Lohn mit diesem Kredit bereinigen ? Wenn ich einfach von mir aus bereinige ohne das ganz genau zu wissen bekomme ich sicher in kürzester zeit wieder ein schreiben vom Anwalt.

    Hy TK

    Weil ich nur von Bereinigung des ehelichen Unterhalts wusste und nicht beim kindesunterhalt. War warscheinlich durch das hohe Trennungsgeld und den nachehelichen Unterhalt nur dafür relevant.


    Die Frage ist gibt es bei dem Kindesunterhalt überhaupt eine Bereinigung oder habe ich da was falsches gelesen ?

    lg

    Enno

    Es geht nur darum was rechtens ist . Nach einer Scheidung welche sich drei Jahre hin gezogen hat und die gegenpartei mich fast in den Ruin getrieben hat nur um mir zu schaden und sich zu bereichern werde ich keinen Pfennig mehr bezahlen welchen sie dann wieder benutzt um es für sich zu nehmen.


    ich hatte nur gelesen das Kredite welche z.Bsp. für lebenssicherung oder andere notwendige Sachen aufgenommen werden mussten sich schon auf die Bereinigung des einkommens auswirken. Kredite die dem Wohlstand dienen z.Bsp. ein teures auto kaufen zählen nicht.

    wenn ich da was falsches gelesen habe werde ich den geforderten betrag auf jeden Fall bezahlen. So wie ich das immer als meine Pflicht gesehen habe für mein Kind.

    Hallo

    Hat schon mal jemand seine Steuererklärung für 2021 pauschal durchgerechnet ? Wenn ich das vergleiche mit und ohne Soli dann komme ich auf eine Nachzahlung für das jahr ohne Soli. Das ich dann in gegenüberstellung mehr in der tasche habe kann ich so nicht feststellen. Auf alle Fälle wirkt sich der Wegfall des soli in meiner Berechnung nicht positiv aus.

    Bsp.: ich habe zwar 30,-€ mehr in der Tasche im Monat muss aber im Gegenzug 300,-€ Steuern am jahresende nachzahlen.

    Hallo

    Der Unterhalt wurde von der Mutter für 2020 laut Düsseldorfer tabelle angegeben und übernommen. Dabei wurde aber kein bereinigtes Einkommen zu grunde gelegt. Jetzt habe ich die Berechnung vorgenommen und mein Einkommen um die 282,-€ Existenzbedrohende Verbindlichkeiten gesenkt und bei zwei rechnern unterschiedliche Ergebnisse. Die düsseldorfer Tabelle ist nur ein Richtwert.

    Hallo

    Zur neuen Kindesunterhaltsberechnung 2021 habe ich mir zwei Rechner aus dem Netz zur Hilfe genommen. leider kommen beide zu unterschiedlichen Ergebnissen. Vorweg , ich möchte das zahlen was meinem Kind zusteht.

    Angaben:

    Kind 16 Jahre bei der Mutter

    Ehe 2020 geschieden

    2020 betrug der Kindesunterhalt 445,-€

    zu berechnendes Einkommen des Vaters 2500,-€ Netto (StK 1)

    zu berechnendes Einkommen der Mutter 1800,-€ Netto (StK 2)

    Beim Vater steht eine Kreditverbindlichkeit von 282,-€ im Monat im Raum welche entstanden ist durch einen Privatkredit des Vaters in der Ehe und eine Erhöhung dieses wegen drohender Privatinsolvenz wärend der Trennung welches bei der Scheidung vom Richter als rechtmäßig anerkannt wurde zur Berechnung des restlichen nachehelichen Unterhalts.

    Wenn ich nach den von mir gefundenen Rechnern gehe wurde die Kreditverbindlichkeit 2020 nicht zur Berechnung herangezogen. Für 2021 zeigt mir jetzt ein Rechner einen Unterhaltsbedarf von 446,-€ an und der andere 472,-€ . Bei beiden hatte ich die Kreditverbindlichkeit eingegeben. Es wird dort auch unterschiedliches bereinigtes Netto ausgegeben einmal 1901,-und einmal 2093,-€.

    Kann mir da jemand eine verbindliche Aussage machen ?