Beiträge von AllesHalbSoWild

    Hallo Freunde,


    meine Ex und ich verstehen uns wirklich gut, wir unternehmen auch gemeinsam mit der akt. 4 Jährigen etwas, z. B. Zoo. Schreiben/Telefonieren täglich und alles ist soweit cremig. Sie hat einen Freund bei dem die beiden wohnen und ich bin inzwischen schon mit einer neuen Frau verheiratet.


    Wir haben uns damals einfach auf eine Summe für den Unterhalt geeinigt, der jetzt durch die stetige Progression der Düsseldorfer Tabelle und meiner Beförderung nicht mehr aktuell ist. Ich müsste laut Gesetz mehr zahlen.


    Sollte meine Ex irgendwann mal mehr fordern, werde ich natürlich auch bezahlen, kein Problem. Es ist 'nur' Geld. Meine Frage lautet, ob ich rückwirkend für den zu wenig geleisteten Unterhalt verpflichtet bin zu zahlen oder erst ggf. ab Eingang der Aufforderung und nicht rückwirkend.


    Beste Grüße