Gauss, man hat doch eine Deckelung. Nur, die wird anders ermittelt.
Herzlichst
TK
Hallo Timekeeper,
Du sprichts jetzt zum wiederholtem Mal die Deckelung an, ohne Sie für uns zur erläutern?
Ich kenne nur die Deckelung, die hier im thread auch schon beschrieben ist, wie folgt:
Ein Elternteil darf bei der Quotelung der Anteile zur Unterhalsberechnung nicht schlechter gestellt werden, als wenn er alleine zahlen würde.
Bsp: Wenn man der Vater sich in Zeile 6 der Einkünfte befindet, sollte der Zahlbetrag von 722 EUR - 219 EUR (Kindergeld) = 503 EUR nicht überschritten werden!
Ist das Dein Verständnis der Deckelung, von der Du hier immer wieder spricht, oder gibt es noch eine andere Deckelung?
Danke im Voraus für eine Klarstellung der Deckelung.
VG Kai