Beiträge von Atrimo

    Hallo,


    zunächst mal Danke für die ausführlichen Antworten.

    Zum Verständnis vielleicht noch eine Anmerkung.

    Meine Frau bürgt bei meinem Haus und ich bei Ihrem. Gekauft wurde es allerdings mit dem Vorwand, es zu vermieten. Wir wollten unser angespartes Vermögen nicht auf der Bank liegen lassen. Das mit dem Auszug war von ihr sicher geplant, von mir jedoch überhaupt nicht geahnt.


    Mir ist klar, was zum Zugewinn gerechnet wird und auch wann. Ich habe aber auch gelesen, dass man z. B. im Rahmen der Verhandlung eine Stundung des zu zahlenden Zugewinns beantragen kann, somit könnte ich die Zahlung eventuell verschieben. Sie soll ihr Geld ja bekommen, nur eben nicht sofort. Das wäre für die Kinder, mich und im Endeffekt auch für sie sicher besser.


    Vielleicht wird sie ja noch vernünftig.


    Ich werde das Aufenthaltsbestimmungsrecht für die Kinder beantragen und nicht das komplette Sorgerecht, das hatte ich Eingangs falsch dargestellt.


    Bezüglich des Unterhaltes entscheiden eben keine nackten Zahlen sondern Richter. Und wenn diese meine Geschichte hören, mit dem Poolbau und so vielen anderen Dingen, dann bin ich eben mal gespannt, ob ich da tatsächlich alles voll zahlen muss. Man soll mir eben mal erklären, warum sie im Gegensatz zu mir nicht voll arbeiten muss? Weil sie eine Frau ist? Ich denke diese Zeiten sind vorbei....

    Hallo,


    Und du bist sicher dass ein Gericht nun zu deinen Gunsten entscheidet?


    Und denn Pool kann sie bei einer Trennung mitnehmen? Sie steht dann mit im Grundbuch? Vielleicht wollter der "Millionär" schon immer gerne einen Pool?


    Also ich denke die Chancen stehen ganz gut.


    Es ist aber ihr Haus, es steigert den Wert Ihres Hauses und er hat bei der Trennung nichts davon.



    Moin edy, ich hatte es so verstanden, dass die Frau selbst geerbt hat, und im eigenen Haus wohnt, und der Freund ihr den Pool geschenkt hat. Aber kann doch dahingestellt bleiben, der Pool geht unseren Fragesteller hier einfach nichts an.

    Natürlich geht er mich etwas an, ist doch völlig logisch. Er belegt eben die verfestigte Beziehung, das sieht auch meine Anwältin so. Und gerechnet haben wir gemeinsam mit der Anwältin, was soll ich jetzt also noch rechnen? Es geht mir darum, ob eine Zugewinnforderung, wenn sie berechtigt ist, immer zwingend gezahlt werden muss. Aber dem scheint wohl so zu sein. Ich lese auch immer wieder, dass der Zugewinn auf das tatsächliche Vermögen beschränkt ist. Kann man mich also zwingen das Haus zu verkaufen? Ich habe das Geld nämlich nicht irgendwo liegen und aufnehmen werde ich es auch nicht können. Sollte mein Hauskredit ablaufen, kann ich die gewünschte Summe gerne aufnehmen, aber das ist eben erst in fünf Jahren. Ich hatte es angeboten, dazu einen relativ hohen Betrag zur sofortigen Verfügung. Aber sie lehnt es ab. Kann ein Richter dies so anordnen, wenn damit ein Hausverkauf verhindert wird und die Kinder dann nicht wegziehen müssten? Denn nach einem Hausverkauf werde ich sicher keine Wohnung zu Miete finden in der ich mit fünf Kinder zeitweise leben kann.

    Hallo zusammen und vielen Dank für die Antworten.


    Ich habe mich über die Rechtslage natürlich informiert und es gibt Urteile die klar besagen, dass eine Zahlung des Unterhalts an die Ehefrau dann nicht mehr geleistet werden muss, wenn diese in einer gefestigten Beziehung lebt.

    Von dieser geht man in der Regel aus, wenn sie zwei Jahre bestand hat. Es gibt aber auch sogenannte Härtefälle und da ist es so, dass auch schon nach einem Jahr die Zahlung eingestellt werden kann.

    Wenn der jetzige Freund einen Pool für 50.000€ bezahlt, dann sollte man eigentlich davon ausgehen, dass er dies nicht für eine kurze Liebelei tut.


    Wenn das Wechselmodell nicht mehr durchgeführt werden kann, dann muss doch jemand die Kinder zugesprochen bekommen? Warum sollte ich das nicht sein? Ich habe ganz sicher den engeren Bezug zu den Kindern und unternehme viel mehr mit Ihnen. Im Sommer war ich zwei Wochen völlig alleine mit Ihnen im Urlaub. Warum sollte eine Frau, die völlig egoman nur ihre Interessen verfolgt, die Kinder zugesprochen bekommen?


    Der Wohnungswechsel geht doch einher mit dem Verlust des sozialen Umfeldes. Kein regelmäßiger Kontakt zu den Großeltern, neuer Freundeskreis etc.

    Ich lese überall nur immer, dass für das Kindeswohl das gewohnte soziale Umfeld maßgeblich Einfluß darauf hat, wer die Kinder behält. Warum sollte ich also schlechtere Chancen haben?


    Ich verstehe das Prinzip der Zugewinnberechnung schon. Es wurde auch eine Summe ausgerechnet auf die man sich hätte einigen können. Meine Ex Frau ist aber der Meinung, dass alles Geld was sie jemals in unserer Ehe geerbt, verdient oder sonst wie erworben hat, an sie zurückfließen muss. Ein von mir bezahltes Gutachten wird natürlich nicht anerkannt, also muss noch eines erstellt werden.


    Mit meiner Anwältin habe ich vereinbart, ab Januar keinen Unterhalt mehr an meine Frau zu zahlen.

    Ich habe ein Gutachten über das Haus zum jetzigen Zeitpunkt, ich lasse noch eines für den Zeitpunkt der Hochzeit erstellen.


    Richter sind in Ihren Entscheidungen frei und eigentlich ging es mir darum. Der Richter kann sehr wohl entscheiden, dass der Zugewinn gekürzt wird wenn dies zum Wohle der Kinder ist. Es gibt Fälle, da konnte der Mann aus seinem eigenen Haus ausziehen damit die Mutter dort weiter mit den Kindern leben kann. Ich wollte nur wissen, ob jemand schon mal solche Erfahrungen gemacht hat?


    Irgendwie vergewaltigt es mein Gerechtigkeitsempfinden wenn ich mir vorstelle, dass ich das Haus verkaufen muss, die Kinder ihr Zuhause verlieren, meine Frau das Traumhaus mit Pool bewohnt und von mir dann noch sehr viel Geld erhält.

    Dazu weigert sie sich voll zu arbeiten, was ich ebenfalls überhaupt nicht verstehen kann. Das kann mir auch niemand erklären, warum das tatsächlich rechtens sein sollte. Das kann überhaupt nicht sein, nicht, wenn wir beide die Kinder zu gleichen Teilen betreuen.

    Hallo zusammen,


    ich hatte bereits schon einmal über mein Schicksal berichtet. Meine Frau betrügt mich mit einem jungen Millionär, nimmt keine Rücksicht auf unsere fünf kleinen Kinder und nach längerem Hin und Her zieht sie in ein Haus welches sie gekauft hat, mit mir als Bürgen. Dort lebt sie nun die große Liebe mit dem jungen Millionär. Sie erhölt von mir derzeit den Trennungsunterhalt, wir vollziehen das Wechselmodell. Das Trennungsjahr ist nun bald rum, das Wechselmodell funktioniert nicht. Es wurde problematisch, als ich eine neue Partnerin hatte, da fing sie an durchzudrehen. Permanentes Erscheinen, immer wieder Vorwürfe, sie taucht auf Feiern auf, hält sich nicht an Absprachen, provoziert permanent. Wir haben versucht uns mit einer Anwältin über den Zugewinn zu einigen, auch hier hatte ich bisher nur Kosten die ich alleine tragen muss. Sie weigert sich die "gemeinsame" Anwältin zu bezahlen. Ich lebe mit den Kindern in deren Zuhause, es ist mein Haus, sie stand nie im Grundbuch. Meine Eltern wohnen direkt nebenan, quasi mit in diesem Haus. Das ist das Zuhause der Kinder. Nun verlangt meine Frau eine unfassbar Hohe Summe als Zugewinn, insgesamt mehr als 200.000€. Es müssen nun Gutachter bestellt werden welche das Haus schätzen.SIe zweifelt selbst den Wert zur Eheschließung an.

    Sie selbst bekommt gerade von ihrem neuen Partner (dem Millionär) einen Pool gebaut. Nach eigener Aussage im Wert von mehr als 40.000€. Ich habe daher beschlossen, nach dem Trennungsjahr keinen Unterhalt zu zahlen, hier liegt nach meiner Ansicht eine verfestigte Beziehung vor. Sie verbringen jeden Tag und jede Nacht zusammen, waren gemeinsam mit unseren Kindern und Ihren Eltern im Urlaub und präsentieren sich überall als Paar in der Öffentlichkeit. Dazu kommt noch, dass wir beide das gleiche Studium und den gleichen Arbeitgeber haben. Ich arbeite Vollzeit, sie möchte das aber nicht, begründet es mit der Betreuung der Kinder. DIe habe ich im Wechselmodell aber ebenso oft wie ich. Wenn ich voll arbeiten kann, dann sollte sie es auch können. Weiterhin beantrage ich das Sorgerecht, das Wechselmodell funktioniert ohnehin nicht. Habe ich da als Mann überhaupt Chancen? Weiterhin würde ich gerne wissen, ob ich gezwungen werden kann dieses Haus zu verkaufen damit sie den Zugewinn erhält? Wenn es um das Kindeswohl geht, dann kann das eigentlich nicht sein. Es ist ihr Zuhause, ich müsste weiter weg ziehen und sie würden den Kontakt zu den geliebten Großeltern verlieren. Versteht mich nicht falsch, ich muss das Haus wegen mir nicht halten, hätte es ohne die Kinder längst verkauft. Ihnen würde es erneut das Herz brechen. Meiner Ex ist das egal, die lässt nicht mit sich reden. Die Rollen sind irgendwie vertauscht und eigentlich müsste ich ihr Verhalten an den Tag legen, nachdem was sie getan hat. SIe argumentiert so, dass mein Haus eine enorme Wertsteigerung vollzogen hätte. Das mag sein, aber was habe ich davon, wenn ich das Haus nie verkaufen werde? Sie soll ihr Geld bekommen wenn ich es verkaufe, aber ohne einen Verkauf? Wie soll ich das bezahlen? VIelleicht hat jemand schon mal ähnliche Erfahrungen gemacht? Ich würde mich über Antworten freuen.

    Hi,


    das ändert alles nichts an meiner juristischen Bewertung. Du wiederholst dich.


    TK

    Ich habe ihr bei meinem Arbeitgeber eine Stelle besorgt, bei der sie drei Tage von daheim arbeiten kann und zwei Tage vor Ort anwesend sein muss. Ich werde ihr das per E-Mail zukommen lassen und sie word dann ablehnen. Das werde ich ausdrucken und zusammen mit einer schriftlichen Bestätigung unseres Arbeitgebers an den Richter übergeben. Ich denke mehr kann ich nicht tun.

    frase, wir haben hier doch eine gewisse Menge von Kindern, alle unter 10. Sie hat ja bisher auch nur teilzeitig gearbeitet, aus nachvollziehbaren Gründen. Das ist das Problem.


    Herzlichst


    TK

    Sie hat Teilzeit gearbeitet weil sie es finanziell nicht anders musste. Die Kinderbetreuung hatte damit überhaupt nichts zu tun. Die Teilzeitarbeit hat sie absolviert wenn die Kinder daheim waren, nicht wenn sie in der Schule oder dem Kindergarten gewesen sind. Dann haben meine Eltern oder eben ich aufgepasst. Sie hat sich um die Kinder nie gekümmert und das wird sie auch weiterhin nicht großartig tun. Und wie bereits erwähnt, sie könnte von zuhause arbeiten wenn sie die Kinder hat, das ist kein Problem. So mache ich es ja auch.

    @Atrimo:

    Wer sagt denn überhaupt, was du genau bezahlen sollst?

    Ist es nur deine Frau, die das fordert?

    Verlangen kann sie viel. Sie muss es aber auch erst mal durchsetzen.

    Meine Anwältin hat ausgerechnet, dass ich meiner Frau 180€ Unterhalt zahle wenn sie voll arbeitet. SIe ist der Meinung, man kann ihr das zumuten weil ich eben auch Vollzeit arbeite. Im ersten Gespräch hat meine Frau das abgelehnt und behauptet, dies sei ihr wegen der Kinderbetreuung nicht möglich. Daher meine Frage, kann sie damit tatsächlich durchkommen? Sie hätte ebenso wie ich die Möglichkeit Vollzeit zu arbeiten und einen Teil davon daheim abzuleisten. Das will sie aber nicht. Sie kümmert sich nicht darum und behauptet einfach es geht nicht. Ich will nur wissen, ob das tatsächlich so einfach ist? Ich könnte sogar eine fünftätige Betreuung gewährleisten. Wenn ich so etwas anbiete, wird das gehört?

    Gauss, in der Richtung gingen doch auch meine Überlegungen. Aber der Fragesteller will ja nicht rechnen. Und ohne Rechnen geht es nun mal nicht. Und in seinem letzten Beitrag hat er ja klar geschrieben, dass es eben doch um Kindesunterhalt geht, obwohl er das vorher immer abgestritten hat.


    Herzlichst


    TK

    Noch einmal! Es geht mir nicht ums Geld!!!! Es geht um die einfache Frage, ob meine Frau tatsächlich verweigern kann Vollzeit zu arbeiten wenn wir beide unter der Woche zu gleichen Teilen die Kinder haben? Wenn wir das gleiche Studium und den gleichen Arbeitgeber haben, kann sie dann einfach sagen, ich möchte nicht Vollzeit arbeiten? Das ist doch meine einzige Frage hier?! Was ich zahlen muss wird meine Anwältin ausrechnen, das kümmert mich momentan nicht. Ich habe gehört, dass man von der Ex Frau sehr wohl verlangen kann nach der Scheidung in Vollzeit zu arbeiten. Ich kann es ja, bei gleicher Zeit die ich die Kinder habe, sehr wohl auch. Ich will also wissen, ob meine Frau tatsächlich damit durchkommen kann und wenn ja, warum? Mir ist auch klar, dass sie niemand zwingen kann Vollzeit zu arbeiten, aber der Unterhalt wird ja nach Ihrem Verdienst berechnet. Wenn man ihr zumuten kann Vollzeit zu arbeiten, dann zahle ich nur einen sehr geringen Betrag an SIE, nicht an die Kinder. Es geht nur darum, was SIE von mir bekommt. Die Kinder sind außen vor.

    Ich kann es nur noch einmal wiederholen. Wenn meine Frau und ich beide Vollzeit arbeiten, warum sollte ich dann so viel Kindesunterhalt zahlen? Den muss ich doch nur zahlen, wenn meine Frau NICHT in Vollzeit arbeitet. Genau darum geht es mir doch. Warum sollte sie NICHT Vollzeit arbeiten wenn ich es doch auch tue? Welche Ausrede kann sie denn geltend machen? Die Betreuung der Kinder kann es wohl nicht sein, die bekomme ich ja auch in Vollzeit hin. Wir haben den gleichen Arbeitgeber, sie kann also das gleiche Arbeitszeitmodell wie ich wählen. Wir würden dann beide gleich verdienen, warum sollte ich also so viel an sie zahlen? Weil sie eine Frau ist? Ich habe mich um die Kinder gekümmert, habe sie zur Schule gefahren, ihnen Essen gemacht, sie zum Sport gefahren und war trotzdem Vollzeit arbeiten. Sie angelt sich einen Millionär, macht unter der Woche Party und behauptet, sie kann nicht Vollzeit arbeiten. Nur darum geht es mir doch. Reicht es aus, wenn man einfach sagt, es geht nicht? Wenn sie damit durchkommt, ja, dann muss ich richtig zahlen, das ist mir völlig klar. Wenn allerdings gleiches Recht für alle gilt, dann muss man von ihr verlangen, dass sie ebenso Vollzeit arbeitet.

    Hallo,


    du kannst wenn du den Mindestunterhalt für die Kinder zahlst, gerne deine Arbeitszeit reduzieren.


    edy

    Also ich erhalte momentan das komplette Kindergeld. Dieses würde ich dann komplett an meine Frau überweisen, obwohl wir die Kinder jeweils zu 50% betreuen. Damit wäre der Kindesunterhalt abgegolten meint meine Anwältin. Damit habe ich auch kein Problem, es geht ja um meine Kinder. Nach der Scheidung meine Frau zu alimentieren weil sie keine Lust hat voll arbeiten zu gehen, damit habe ich ein Problem.

    Ich habe die Anwältin beauftragt und sie vertritt meine Interessen. Wir versuchen uns einvernehmlich zu einigen, das wird aber nicht funktionieren. Sie treffen sich demnächst und dann werde ich wissen was auf mich zukommt. Ich bin jedoch davon ausgegangen, dass bei geteiltem Sorgerecht und dem Wechselmodell nicht einer voll arbeitet und der andere darauf verzichten kann. Das leuchtet mir nicht ein warum das so sein sollte.

    Also wenn beide Eltern die Kinder zu gleichen teilen haben, dann teilen sie sich doch auch den Kindesunterhalt? Wie gesagt, unser verdienst wäre bei voller Arbeitszeit fast gleich, also dürfte da nicht viel anfallen. Kann ich denn auf volle Arbeit verzichten damit meine Frau voll arbeiten gehen kann? Immerhin arbeite ich nun schon 13 Jahre voll und sie eben nicht. Könnte man das auch tauschen?

    Bisher war es so, dass ich die Kinder betreut habe, wenn sie arbeiten gegangen ist. Wenn ich arbeiten war, dann hat sie die Kinder betreut. Ich habe eine Anwältin beauftragt und diese teilen wir uns momentan. Es sieht aber nicht so aus als könnten wir uns einigen. Sie kann prinzipiell auch in Telearbeit einer vollen Beschäftigung nachgehen, ich tue dies ja auch. Ich verstehe nicht, warum man es von mir verlangt, von ihr aber nicht?

    Es geht mir doch nicht um konkrete Zahlen. Es geht mir darum, ob meine Frau damit durchkommt nicht voll arbeiten zu gehen weil die Kinder betreut werden müssen. Wir haben den gleichen Arbeitgeber, die gleichen Arbeitszeiten, die gleiche Fahrtstrecke, die gleiche Ausbildung und zu gleichen Teilen die Kinder. Ich gehe Vollzeit arbeiten und sie meint das könne man ihr nicht zumuten. Mir kann man es doch auch zumuten? Es geht nur darum, ob man mit so etwas tatsächlich durchkommt und Gerichte bestätigen, dass meine Frau so verfahren kann.

    Also eigentlich kann der Kindesunterhalt bei einem Wechselmodell doch nicht so hoch sein, die Kinder sind ja bei beiden Eltern gleich häufig? Ich habe sie vier Tage die Woche, meine Frau dann drei Tage. Die Woche darauf ist es umgekehrt. Ich arbeite Vollzeit, sie weigert sich. Sie will dann lieber nur halbtags arbeiten, den Rest soll ich dann auffüllen. Sollte man damit wirklich durchkommen, verstehe ich die Welt nicht mehr.

    Würde sie Vollzeit arbeiten, so hätte sie lediglich 300€ weniger im Monat als ich. Sie behauptet aber eben, sie kann nicht Vollzeit arbeiten. Wir haben die Kinder jeweils zu 50% und ICH arbeite Vollzeit. Ich habe ein Problem damit, dass sie sich weigert in Vollzeit zu arbeiten. Wenn es mir möglich ist, dann sollte es ihr auch möglich sein.

    Vielen Dank für die Antwort,


    ich habe mich natürlich falsch ausgedrückt. Es ist mir egal, ob sie voll arbeitet oder nicht, es geht tatsächlich um den Unterhaltsanspruch. Das Kind wird bei der Scheidung längst drei Jahre alt sein. Mir wurde gesagt, dass ich, sollte sie voll arbeiten, lediglich einen geringen Unterhaltsanspruch zahlen müsste. Nun behauptet sie aber, sie könne nicht Vollzeit arbeiten weil die Kinder betreut werden müssen. Ist es dann nicht so, dass der Unterhaltsanspruch erheblich steigen wird?


    Liebe Grüße


    Atrimo

    Hallo zusammen,


    ich habe zusammen mit meiner Frau fünf Kinder, das jüngste Kind ist 2,5 und das älteste Kind 10. Meine Frau hat eine Affäre mit einem jungen Millionär angefangen und mir dann mitgeteilt, dass sie zukünftig mit ihm leben möchte. Ich arbeite in meinem Beruf Vollzeit und sie arbeitet Teilzeit in dem Unternehmen des Mannes mit dem sie nun liiert ist. Wir haben ein Wechselmodell vereinbart, ich habe die Kinder also zu 50%.

    Ich arbeite fünf mal die Woche, davon allerdings zwei mal im Homeoffice. Meine Frau hat das gleiche Studium wie ich, ist ebenso Beamtin und könnte sofort wieder Vollzeit arbeiten. Sie weigert sich aber und behauptet, sie könnte die Betreuung nicht garantieren. Mir ist völlig klar, dass sie überhaupt nicht Vollzeit arbeiten möchte, warum auch? Finanziell ist sie durch ihn gut aufgestellt und beide Reisen gerne und machen Party. Wenn man z.B. unter der Woche mal feiern will, dann sind die Kinder schnell verteilt, zum Arbeiten soll das aber jetzt nicht möglich sein?

    Sie behauptet, dass sie keinen Home Office Platz bekommt wie ich, aber ob sie sich wirklich darum bemüht hat?

    Ich würde sogar anbieten, dass ich die Kinder unter der Woche komplett nehme, sie Vollzeit arbeitet und mir dann eben einen Ausgleich zahlt, aber das wird sie nicht tun.


    Meine Frage ist nun, wie stehen meine Chancen sie zur Vollzeit Arbeit zu bewegen? Es wäre für mich wirklich schrecklich, wenn sie damit durchkommt und nur eine halbe Stelle annimmt. Sie zu alimentieren während sie teure Urlaube in Hawaii nimmt, das wäre wirklich nach allem was war noch die Krönung.

    Ich will von ihr verlangen Vollzeit zu arbeiten, mir mutet man es ja auch zu. Hat jemand eventuell Erfahrungen in einer solchen Sache gemacht? Ich habe keine Ahnung ob es wirklich einfach ausreicht, dass man behauptet die Betreuung ist nicht möglich? Ich werde nach der Scheidung sehr viel weniger verdienen und das Kindergeld werde ich auch an sie zahlen müssen. Ich hoffe ein hoher Unterhalt bleibt mir erspart.


    Ich würde mich über Antworten sehr freuen.