Beiträge von Pumuckel

    Genau, das ist schon ganz richtig. Im Grunde genommen muss man zwei Rechnungen aufmachen.


    Zugewinn: 400.000, Mann (2/3)=264.000, Frau (1/3)=136.000


    - Anfangsvermögen: Mann=75.000, Frau=5.000


    - Endvermögen: Mann=189.000; Frau=131.000


    - Differenz: 189.000-131.000=58.000


    Was Mann der Frau geben muss: 58.000/2=29.000 €

    Hallo,


    hier könnte es in der Tat ein Problem geben. Denn fraglich ist, ob das ins Haus geflossene Geld nicht Teil des Zugewinns geworden ist.


    Auf der anderen Seite, wenn du es tatsächlich exakt dokumentieren kannst, könntest du es wie folgt berechnen:


    Haus/2 - Vorhehelicher monetärer Betrag. Du musst also vom jetzigen Wert des Hauses den von dir investierten, aber bereits vor der Ehe hinzugewonnenen Betrag abziehen.

    Hallo Xodi,


    die Anwältin hat den Antrag ja in deinem Namen gestellt. Das heißt, das der Antrag solange gültig ist, wie du dahinter stehst.


    Wenn du jetzt sagst, du möchtest deinen Antrag zurückziehen, dann muss sich das Gericht und im Übrigen auch deine Anwältin, über die der Antrag ja läuft, daran halten. Denn schließlich kann dir das Gericht die Verfahrenskostenhilfe nicht aufzwängen.

    Hallo,


    das scheint ein höchst unseriöser Anwalt zu sein. Nach so einer langen Zeit sich zu melden und Geld zu fordern, zeugt von schlechter Organisation.


    An deiner Stelle würde ich dort einmal anrufen und genau nachfragen, für was nun bezahlt werden soll. Denn möglicherweise hat der Anwalt auch einen Fehler gemacht und sich etwas falsch notiert. Jedenfalls kannst du dem Anwalt auch dein Missfallen über die Rechnung ausdrücken. Wobei ja noch gar keine Rechnung vorliegt, weil der Anwalt vergessen hat, wie hoch eure Vermögenswerte waren. Theoretisch ist es so: Wenn du die Angabe verweigerst, kann der Anwalt auch keine Rechnung erstellen.


    Alles Gute

    Hallo,


    bei Gericht kannst du das alleinige Sorgerecht für dich beantragen. Es gibt mehrere Möglichkeiten, nach denen dein Antrag Erfolg haben könnte:


    1. Der Vater stimmt deinem Antrag zu. Ich glaube allerdings, nachdem ich deinen Beitrag gelesen habe, dass das nicht der Fall sein wird. Trotzdem ist das die einfachste Lösung und zumindest ein Versuch wert. Wie wäre es also, wenn du mit ihm sprichst und möglicherweise Reue für seine Tat in ihm auslöst. Möglicherweise lässt er sich überzeugen, deinem Antrag dann zuzustimmen, wenn er einsieht, das er schlechten Einfluss auf seine Kinder hat (die er ja eigentlich liebt).


    2. Das Gericht ist davon überzeugt, dass die Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf dich dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Dies ist eine Hohe Hürde, da das Familienrecht vermutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge für das Kind am besten ist. Hier lässt sich aber möglicherweise mit der Gefährung des Kindeswohls zu deinen Gunsten argumentieren. Denn die eigenen Kinder zu Falschaussagen zu zwingen, ist eine Straftat.


    Viele Grüße

    Spannende Frage, Mr. Lawguy!


    Als "Lawguy" solltest du aber eigentlich wissen, dass Rechtsansprüche gewissermaßen ausgestaltet werden müssen. Wie soll eine Reise aussehen? Kann nur eine Flugreise Erholung versprechen oder geht es auch mit dem Auto, oder dem Zug? Übrigens bedeutet Reisen nicht zwangsläufig Erholung. Wie stellst du dir also genau die Ausgestaltung vor? Sollen die Menschen Geld erhalten und damit ihre Reise buchen oder einen Reisegutschein bei einem bestimmten Unternehmen?


    Meiner Meinung nach geht ein Rechtsanspruch auf "Reisen" deutlich zu weit. Für viele Menschen, die ihren Urlaub am liebsten zuhause verbringen, wäre mit einem Reisrecht rein gar nichts anzufangen. Wir leben in einem freien Land, in dem der Staat nicht vorschreiben kann, wie eine gewisse Form der Entlohnung aussehen muss. Das müssen die Leute selbst entscheiden, wie sie mit ihrem Einkommen umgehen.

    Hallo Luna,


    um deine Frage zu beantworten, muss ich zunächst zwischen verschiedenen Rechtsansprüchen differenzieren.


    - Versorgungsausgleich (Rentenansprüche) und Zugewinnausgleich (Vermögenssteigerung) sind verschiedene geldwerte Ansprüche, die der Frau im Rahmen der Scheidung zustehen könnten.


    - Unterhaltsansprüche müssen getrennt geltend gemacht werden. Hier ist zusätzlich zwischen Ehegatten- und Kindesunterhalt zu unterscheiden. Der Mann ist in deinem fiktiven Fall auch nach der Scheidung unterhaltspflichtig. Um die Höhe des Anspruchs zu bestimmen und diesen einzuklagen, musst du einen Anwalt beauftragen. Wenn sie die Kosten nicht vorstrecken kann, sollte sie Prozesskostenhilfe beantragen. Wenn sie in dem Verfahren Recht bekommt, muss der Mann die Prozesskosten sowieso erstatten.


    Der Kindesunterhalt richtet sich im Übrigen pauschalisiert nach der Düsseldorfer Tabelle. Die ist auf der offiziellen Seite des OLG Düsseldorf zu finden: https://www.olg-duesseldorf.nr…ldorfer_Tabelle/index.php


    Anhand der Düsseldorfer Tabelle kannst du die Höhe des Kindesunterhaltsanspruchs ablesen. Dieser liegt bei dem Einkommen des Mannes und dem Alter des Kindes bei ca. 600 €.


    Alles Gute!

    Man hat ja auch die Vorteile aus der Ehe weiterhin, z.B. im steuerlichen Bereich.

    Hallo,


    insbesondere bei der Steuer muss man meines Wissens nach jedoch bereits ab dem Folgejahr der Trennung aufpassen, denn ab diesem Zeitpunkt ist eine gemeinsame Veranlagung nicht mehr rechtens. Sollte die trennung also später bekannt werden, so kann das Finanzamt eine Neuberechnung vornehmen und man muss ggfs. mit Nachzahlungen rechnen.