Beiträge von Yogilein

    O. k., langsam verstehe ich. Ich war halt damals in einem Gefühlstaumel und wollte eine schnelle Regelung.


    Also muss ich damit rechnen, dass ich für eine nicht zustande gekommene Beurkundung eine Rechnung von vielleicht 3.000 € bekommen werde? Ich zahle demnach für das "Geht nicht" genau soviel an Anwalts-/Notarkosten, als wenn die Beurkundung stattgefunden hätte? Irgendwie bin ich viel zu viel Laie, um das zu verstehen.


    Und nochmals meine Frage: Warum sind unsere Vermögenswerte von Interesse? Es ging nie um die Aufteilung des Vermögens, sondern um einen Eigentumsübertrag, eine Einmalzahlung und einen Verzicht auf weitere Leistungen. Das Vermögen war somit kein Gegenstandswert der gewünschten Vereinbarung.


    LG

    Yogilein

    Fast richtig.


    Ich bin nicht wegen einer Beratung zum Anwalt, sondern für eine Beurkundung, die nicht stattgefunden hat.


    OK, er hat uns dann beraten. Dafür zahle ich auch gerne von meinetwegen 250 €, aber ich zahle doch nicht den Preis, als wenn er beurkundet hätte.


    Und noch einmal meine Frage: Was hat es mit den Vermögenswerten auf sich. Darum ging es doch in keinster Weise. Diese waren weder Bestandteil des von uns aufgesetzten Vertrags noch Bestandteil des Gesprächs.


    Es ging doch wirklich nur darum, eine Scheidungsfolgevereinbarung zu beurkunden. Es ging nur um den Vertrag, es ging um keine Auflassung und um keine Überwachung, ob wir die einzelnen Schritte Zug um Zug einhalten.



    LG

    Yogilein

    Hm, ich verstehe nur Bahnhof.


    Ziel war, unseren selbst aufgesetzten Vertrag notariell zu beurkunden. Diese notarielle Beurkundung ist aber nicht zustande gekommen, da der Anwalt/Notar diese als sittenwidrig angesehen hat. Er hat also nicht mehr gemacht, als uns dies ausführlich zu erklären.


    Uns wurde auch kein neu ausformulierter Vertrag vorgelegt sondern wir bekamen lediglich das Protokoll zugesandt mit der Bitte, unsere Rentenbescheide einzureichen, damit mir mitgeteilt werden kann, wieviel Rentenpunkte ich bei einer Scheidung verliere. Das kann ich übrigens auch ganz leicht selbst ausrechnen. Dafür hätte ich keinen Anwalt gebraucht. Das war im April 2019 und heute kam per E-Mail die Aufforderung zur Angabe des Hauswertes und weiterer Vermögenswerte zur Rechnungsstellung.


    Ich tue mir als Laie jetzt sehr schwer das zu verstehen. Wäre es zur notariellen Beurkundung gekommen, wäre eine solche Rechnungsstellung für mich völlig klar. Im Prinzip hat der Anwalt/Notar in der Beratung eigentlich nur zum Ausdruck gebracht, dass er unserem Wunsch nicht nachkommen kann und dafür soll ich jetzt vielleicht mehrere 1.000 € bezahlen? Und was haben unsere Vermögenswerte damit zu tun? Diese waren überhaupt nicht Bestandteil des Gesprächs oder der von uns aufgesetzten Vereinbarung.


    Leider weiß ich nicht mehr, ob ich beim Anwalt/Notar irgend etwas unterschrieben habe.



    LG

    Yogilein

    Hallo zusammen,


    ich bin neu hier und habe gleich eine Frage.


    Meine Frau und ich haben uns 2019 getrennt. Um das Erbe für unseren Sohn zu erhalten haben wir einen Vertrag aufgesetzt, den wir per Anwalt/Notar besiegeln lassen wollten. Der Vertrag enthielt lediglich 3 Punkte:


    1. Verzicht der Frau während der Trennungszeit auf sämtliche Ansprüche

    2. Übertrag des gemeinsamen Hausanteils auf mich

    3. Nach erfolgter Scheidung eine Einmalzahlung von mir an meine Frau und damit Verzicht auf sämtliche weitere Ansprüche seitens meiner Frau


    Der Anwalt hat erklärt, dass dies nichtig sei, da dadurch der Versorgungsausgleich ausgeschlossen wird.


    Aber genau um das ging es uns ja, Wir einigten uns beim Anwalt darauf, ihm unsere Rentenbescheide zukommen zu lassen, damit der Versorgungsausgleich überprüft werden kann.


    Im Nachgang haben wir es aber beruhen lassen und auch der Anwalt hat sich nicht mehr gemeldet, bis auf heute (nach ca. 22 Monaten). Jetzt will er abrechnen und fragt nach dem Wert unseres Hauses und weiteren Vermögenswerten. Ich bin etwas verwirrt, denn von weiteren Vermögenswerten war nie die Rede und seine ganze Tätigkeit bestand hauptsächlich nur darin, uns (ausführlich) zu erklären, dass unsere Vereinbarung nicht machbar wäre.


    Meine Frage nun: Ist eine Abrechnung so rechtens und kann es dann sein, dass ich für so eine Beratung evtl. mehrere 1.000 € bezahlen muss? Unser Wunsch, unsere Vereinbarung notariell zu beurkunden wurde nicht umgesetzt. Es wurde uns auch keine modifizierte Vereinbarung vorgelegt.


    Liebe Grüße

    Yogilein