Hallo zusammen, hallo timekeeper,
bei mir gibt es Neuigkeiten, daher greife ich das Thema Trennungsunterhalt über das Trennungsjahr hinaus noch einmal auf.
Meine Noch-Ehefrau hat mich per Einschreiben-Rückschein kontaktiert. In diesem Schreiben hat sie mir eine angemessene Frist zur weiteren Unterhaltszahlung gesetzt. Darüber hinaus fordert sie die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate an, um den Trennungsunterhalt neu auszurechnen. Bis zur Neuberechnung verlangt sie die Fortzahlung des ursprünglichen vereinbarten Unterhaltes. Ansonsten droht sie mit einem Unterhaltsklageverfahren.
Nun möchte ich die gesetzte Frist einerseits nicht verstreichen lassen, damit ich mich nicht im Verzug befinde. Dieses wäre ja dann die Grundlage, mögliche Anwaltskosten, sofern einer beauftragt wird, auf mich abzuwälzen. Wenn ich ihr schriftlich antworte, dass ich mit der Forderung nicht einverstanden bin, habe ich somit dann ausreichend reagiert und mich nicht in Verzug gesetzt?
Ich bin mir aktuell unschlüssig, wie ich darauf reagieren soll. Soll ich es einfach "drauf ankommen" lassen. Alternativ würde ich auch den Kontakt suchen, um einen einvernehmliche Lösung zu finden. Vielleicht kann man sich ja irgendwo in der Mitte treffen. So wie ich das nämlich sehe, gibt es in unserem Fall keine glasklare Rechtssprechung wer Recht hat. Jeder hätte somit ein gewisses Prozessrisiko, sofern es hart auf hart kommt.
Hier nochmal die wesentliche Ausgangssituation, damit nicht der ganze Thread nachgelesen werden muss:
Eheleute, beide schon immer berufstätig. EK netto Frau 2.200€, EK netto Mann 3.400€
keine Kinder
keine weiteren Einkünfte / Ausgaben um etwas am bereinigten unterhaltsrelevanten Netto anzurechnen. (außer Pauschalen für Berufstätige)
Trennungsjahr ist um, Ehefrau verlangt weitere Unterhaltszahlungen über die 12 Monate hinaus. Ehemann zahlt jedoch nicht. Gerichtstermin ist beantragt, aber noch nicht vergeben.
Herzliche Grüße