Beiträge von Clipse

    ich stimme dir natürlich zu


    Dennoch muss man in der Geschichte auch erwähnen das die Kindsmutter ja selbst vorhat ,spätestens wenn der kleine 1 Jahr ist ,wieder beruflich Fuß zu fassen in Form einer Ausbildung etc.


    Das bedeutet das ja auch eine Betreuung stattfinden muss und ich als Vater kann ja auch mich um eine Betreuung kümmern und meine Arbeitszeiten so regeln das ich genug Zeit zum betreuen von unserem Sohn habe . 3 Jahre Elternzeit sind von daher eh nicht notwendig

    Ich denke das Jugendamt wird spätestens im Laufe der kommenden Wochen eh dazu gezogen werden ,da die Meinung von mir und der Kindsmutter weit auseinander gehen und sie mir ja den Umgang komplett untersagt und mir auch nun mitgeteilt hat ,das ich auch der Grund sei warum sie und das Kind obdachlos sein und über keinerlei Klamotten mehr Verfügung


    Und ja leider ist es in Deutschland weit verbreitet dass das JA stets zur Mutter hält. Nur haben wir in der Vergangenheit auch schon das Gegenteil gesehen . Denn die Kindsmutter hatte ja letztes ja auch ein Gerichtsverfahren für das Umgangsrecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht und die Fakten lagen klar für sie ,da der Ehemann sich viele Dinge geleistet hat (die auch beweisbar sind oder waren ) ,doch hat er sich beim Jugendamt in Kassel gut mit der zuständigen Bearbeiterin verstanden und die hat sich natürlich auch dann auf die Seite des Vaters gestellt

    das werde ich definitiv tun um zumindest meinen Sohn schnellstmöglich wieder zu sehen


    Gibt es irgendwelche Ratschläge oder Dinge dich in der Zeit tun kann oder muss ? Jugendamt informieren etc ? Kann ich das überhaupt ?

    vielen danke für die rasche antworte


    Ich dachte halt, da wir uns ja vor Geburtstermin zusammengesetzt haben und meine Vaterschaft anerkannt haben und der noch ehemann diese Vaterschaft meinerseits auch anerkannt hat , würde sich eine Vaterschaftsanfechtung erledigen .

    Denn der Ehemann meiner Ex Freundin hat auch keinerlei Bindung zu dem Kind und ist defitniv auch dafür das sich die Scheidung schnellstmöglich erledigt .


    Und da auch ein weitere Termin der Eheleute bezüglich ihrer Kinder stattfindet in dem Jahr ,in Bezug auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht, teilte mir mein Anwalt mit das wir schnellstmöglich handeln sollen und beide Sachen (Vaterschaftsanfechtung ,sorge-und Umgangsrecht ) in Angriff nehmen müssen . Bevor die Eheleute auf die Gedanken kommen doch noch zueinander zu finden und die Scheidung evtl zurückziehen .

    Nach einigen komplizierten Tagen hat sich meine Ex Freundin nun entschlossen mit unserem gemeinsamen Sohn auszuziehen und hat mir jeglichen Umgang zu unserem Sohn verweigert .


    Mein Anwalt klärte mich nun auf wie die vaterschaftsanerkennung aufgestellt ist und wir werden eine Vaterschaftsanfechtung anstreben und zeitgleich auch das Sorgerecht und Umgangsrecht einfordern .


    Hat jemand Erfahrung mit so einem Prozess ? Dauer von so einem Verfahren ?

    In einem anderen Beitrag berichtete ich über eine Situation bzgl meines Neugeborenen .

    Meine Lebensgefährtin und ich haben am 11.03.2021 einen Sohn zur Welt gebracht .

    Nach einigen turbulenten Tagen und Wochen entschloss sie sich von mir zu Trennung und nahm unseren Sohn und fuhr zurück in ihre Heimatstadt ,welche 150 Kilometer von unserem Zuhause liegt .

    Nach einigen Gesprächen überzeugte ich sie ,unsere kleinen Familie eine Chance zu geben und mit mir nach Hause zu kommen .


    Sie berichtete mir ,das sie nach Hause mitkommt aber nur weil das Jobcenter sie aufgefordert hat ,ihren Wohnort nicht ohne Abmeldung zu verlassen . Und sie teilte mir außerdem mit das sie in kürzester Zeit definitiv zurück in ihre Heimat zieht ,da sie dort noch zwei weitere Kinder hat und ihr noch Ehemann ihr Probleme bzgl der Kinder macht und sie befürchtet das sie ihr Aufenthaltsbestimmungsrecht für die beiden Kinder verliert . Sie teilte ihrem Ehemann mit das wir uns getrennt haben und für ihn ist das gefundenes fressen in Hinsicht auf die Kinder und der noch anstehenden Gerichtsverhandlung im Bezug auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht.


    Da ich zum ersten Mal Vater geworden bin und mir meine Zeit mit dem kleinen sehr wichtig ist und ich mein Vater sein nicht aufgeben möchte in den wichtigen Tagen und Wochen ,befürchte ich das ich einen Umzug nicht befürworte . In einem ersten Gespräch teilte sie mir mit das sie unabhängig von irgendjemanden definitiv zurück in ihre Heimat zieht .

    Da ich bislang nur der biologische Vater bin und nicht weiss wann ihre Scheidung erfolgt (Termin steht noch aus ) ,bin ich am überlegen ob ich mir einen Anwalt suche und weitere Schritte abwäge .


    Meine Frage an die Communtiy sind folgende :


    Kann ich Einfluss auf deren Scheidung nehmen,da meine Vaterschaft darunter beeinflusst wird ? (Sorgerecht ,Umgangsrecht etc )

    Können wir auch mit dem Nachweis der vaterschaftsanerkennung eine sorgeerklärung beim Jugendamt abgeben ?


    Ist es ratsam eine private Erklärung aufzusetzen die festhält (stand heute ) wie das Sorgerecht zwischen uns geklärt wurde und bei wem das Kind im Falle eine Trennung verbleibt ?


    Über eine positive Rückmeldung würde ich mich freuen

    Bin echt verwirrt

    Würde dir gerne glauben


    Nur denke ich das es nicht so ist da ich nochmal auf die vaterschaftsanerkennung geschaut habe und dort steht das die vaterschaftsanerkennung erst rechtskräftig ist wenn die beiden Eheleute geschieden sind

    laut Vaterschaft Anerkennung ist der Scheidungsantrag seit dem 21.10.2020 beim Gericht anhängig

    @ timekeeper


    Den Gang zu einem Anwalt ist meiner Meinung nach auch unumgänglich


    Die Scheidung war schon vor der Entbindung beim Amtsgericht hinterlegt. Und wir haben gehofft das die Scheidung noch vor Entbindung durchgeht . Leider musste noch etwas bei der deutschen Rentenkasse erledigt werden und der Umstand der derzeitigen Pandemie ,verzögert alles und die scheiden ging nicht mehr durch . Die Schwangerschaft ist aber auch bei Gericht hinterlegt ,denn dadurch wollten wir den Prozess beschleunigen .


    Da der noch. Ehemann nichts mit unserem Kind zu tun hat und es auch offensichtlich ist dass das Kind von mir ist ,hat er die Vaterschaft aberkannt


    Was bedeutet denn das sie rechtshängig ist ? Bzw war ?


    Alles was ich verstanden habe das ich meine Vaterschaft anerkannt habe und Unterhaltspflicht diesem Kind bin . Der noch Ehemann wurde aber auch schon in der geburturkund als Vater eingetragen

    Meine Lebensgefährtin und ich haben am 11.03.2021 ein Kind zu Welt gebracht . Meine Lebensgefährtin ist aber noch verheiratet .die Scheidung liegt schon beim Gericht vor . Da sie ja noch verheiratet ist teilte man mir mit ,dass ihr noch Ehemann rein rechtlich der Vater meines Kindes ist . Ich habe aber schon vor dem Entbindungstermin meine Vaterschaft anerkannt und sie wurde auch beim Kreisamt beglaubigt . Auch der Ehemann hat diese Vaterschaft aberkannt .

    Nun hat sich meine Lebensgefährtin entschlossen sich von mir zu trennen und hat am Montag ohne meines Wissen ,das Kind genommen und ist nach Kassel zu ihrer Mutter gefahren . Auf meine Bitte das ich mein Kind sehen möchte ,wurde nicht eingegangen .

    Durch ein Telefonat mit einer Anwältin wurde mir mitgeteilt das ich aufgrund meiner Anerkennung als Vater auch das Umgangsrecht zu meinem Sohn habe ,auch wenn ich nur der leiblich Vater und zum jetzigen Zeitpunkt der Ehemann der rechtliche Vater ist .

    Meine Ex Freundin teilte mir mit das die Anerkennung nur rechtsgültig ist wenn sie rechtskräftig geschieden ist und ich keinen Anspruch auf ein Sorgerecht ,Aufenthaltsbestimmungsrecht oder Umgangsrecht habe .


    Ein weitere Anwalt teilte mir aber mit das meine Anerkennung schon rechtsgültig ist und ich meine ex Freundin auch jetzt schon auffordern kann mir eine Erklärung für das gemeinsames Sorgerecht ausstellen zu lassen .


    Hat jemand damit Erfahrung und kann mir Hilfestellung geben ? Ist es ratsam in nächster Instanz eine Anwältin damit zu beauftragen ?