Hallo
https://dejure.org/gesetze/VersAusglG/18.html
Und diese Bagatellgrenze kommt zur Anwendung, wenn es weniger als ca. 1 Rentenpunkt Unterschied sind, so wie ich das verstehe. Und das ist natürlich der Fall.
Hallo
https://dejure.org/gesetze/VersAusglG/18.html
Und diese Bagatellgrenze kommt zur Anwendung, wenn es weniger als ca. 1 Rentenpunkt Unterschied sind, so wie ich das verstehe. Und das ist natürlich der Fall.
Hallo,
das liegt doch aber weit unter der Bagatellgrenze, wo kein Versorgungsausgleich durchgeführt wird. Was soll das denn jetzt heißen? Dass ich 0.05 Rentenpunkte abgeben muss? So klar finde ich es daher nicht.
Hallo,
Ich kann leider nichts mit dem Brief vom Gericht anfangen. Die Ansprüche sind gering.
Zu 1: das Anrecht des Antragsstellers bei der Deutschen Rentenversicherung...... durch interne Teilung mit einem Ausgleichswert von 1,02 Entgeltpunkten zugunsten des Antragsgegners (ich) auszugleichen.
Zu 2: von 0,08 Entgeltpunkten (Ost) zugunsten des Antragsgegners.
zu 3: Das Anrecht des Antragsgegners bei der Deutschen Rentenversicherung.... mit einem Ausgleichswert von 0,20 Entgeltpunkten zugunsten des Antragsstellers auszugleichen.
zu 4: Das Anrecht des Antragsgegners.... einem Ausgleichswert von 0,95 Entgeltpunkten (Ost) zugunsten des Antragsstellers ausgeglichen.
Tenor:
Zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 1,02 übertragen.
Zugunsten des Antragsgegners 0.08 (Ost) übertragen.
Zugunsten des Antragsstellers in Höhe von 0.2 übertragen.
Zugunsten des Antragsstellers in Höhe von 0,95 übertragen.
Die Ansprüche sind also fast gleich. Ich war der Annahme, dass bei geringen Ansprüchen kein Versorgungsausgleich stattfindet und kann mit dem Brief daher gar nichts anfangen. Antragsgegner bekommt 1,1 und Antragssteller bekommt 1,15. Da ich Antragsgegner bin, würde das heißen, dass ich 0,05 abgeben muss. Ich hatte erwartet, dass in dem Brief steht, dass wegen der Bagatellgrenze vom Versorgungsausgleich abgesehen wird. Oder ist das der Fall und dies ist nur ein Standardbrief? Sowas hätte meiner Meinung nach alles ausdrücklicher da stehen müssen. Ich kann ja schlecht das alles beim Gerichtstermin regeln. Unter Anordnungen/Hinweise zum Termin steht nur "Es ist beabsichtigt, über den Versorgungsausgleich gemäß der anliegenden Berechnung zu entscheiden. Es besteht Gelegenheit, zur vorläufigen Berechnung bis spätestens zum Termin Stellung zu nehmen."
Hallo, ich habe ein paar Fragen bzgl. der Rentenpunkte.
1) Die Berechnung ist etwas mühsam und ich wühle mich durch die Listen. Ich wollte mal wissen, ob jemand bestätigen kann, ob ich das richtig verstanden habe. Beispiele:
2013, Durchschnitt West 33,659 pro Jahr, Einkommen 1050 pro Jahr. 1050 wäre 3,12% von 33,659 Euro und das wären 0,03 Rentenpunkte.
2014, Durchschnitt West 34,514 Euro, Einkommen 2610 pro Jahr. 2610 wären 7,79% von 34,514 und das wären dann 0,076 Rentenpunkte.
Wenig, ich weiß, es geht mir aber nur darum es zu verstehen.
2) Die Bagatellgrenze beim Versorgungsausgleich ist 2021 bei 32,90 Euro. Beispiel:
Partner A: 15 Rentenpunkte
Partner B: 14 Rentenpunkt
Das ist ja nicht die Bagatellgrenze. Man muss ja alles zusammenrechnen, also: 15+14=29 und dann teilen durch 2, welches dann 14,5 ist. Die Differenz von 14,5 zu 15 ist 0,5 und damit ein halber Rentenpunkt, also ca. 16 Euro in 2021 und fällt damit unter die Bagatellgrenze. Oder Partner A hat 4 und Partner B hat 2. Das sind 6/2=3 und damit 1 Rentenpunkt Differenz zu 4, also Partner A, und fällt damit unter die Bagatellgrenze, weil 1 Rentenpunkt 2021 31,03 ist und das unter 32,90 ist.
Habe ich das richtig verstanden?
Danke!
Wir wollen halt keine Rentenpunkte abgeben. Keiner will was vom anderen. Durchführung ja, aber ich meine das Ergebnis. Ich muss doch sicherlich nicht zwingend Rentenpunkte abgeben, sondern kann alles so lassen, wie es ist.
Woanders wurde ja geschrieben, dass ein Verzicht einer notariellen Beglaubigung bedarf, also muss es ja möglich sein,
Danke. Das ist aber komisch, da ich dachte, dass man unter diesen Umständen auch darauf verzichten kann. Also wird einem der Versorgungsausgleich dann präsentiert und dann kann man sagen... ok, wir wollen das nicht ?
Hallo. 6 Jahre. Also unter der Grenze von 3 Jahren. Anmerken sollte ich vielleicht, dass es sich um eine internationale Ehe handelt und beide PArteien unterschiedliche Staatsbürgerschaften haben. Staatsbürgerschaft außerhalb der E.U. und ich bin Doppelstaatler (u.a. deutsche Staatsbürgerschaft).
Hallo
Ich habe hier gelesen, dass man wohl einen Versorgungsausgleich durchführen lassen soll, da sonst durch Notar etc. mehr Kosten verursacht werden. Aber was ist denn, wenn beide Parteien es belassen wollen, wie es ist und keine Rentenpunkte etc. abgeben/aufteilen wollen? Oder kann man dann den Versorgungsausgleich am Ende ablehnen?
Hallo. Danke für die Antwort.
Nein, nicht für mich. Ich habe den Gesuch bekommen. Ich bin der Antragsgegner sozusagen. Mir wurde das daher zugeschickt und ich muss halt eine Antwort formulieren innerhalb von 14 Tagen. Oder halt auch nichts sagen, so wie ich das verstehe.
Aber ja, es ist ja nicht der eigentliche Antrag zur Scheidung. Ich war etwas verwirrt. Die Anwältin hat in der Begründung geschrieben, dass "Antragsgegner wird voraussichtlich dem Antrag zustimmen." Also wenn ich da jetzt antworten würde "Antragsgegner wird nicht voraussichtlich dem Antrag zustimmen", dann wäre nur die Prozesskostenhilfe für den Antragssteller futsch? Den Antrag kann man ja dann immer noch stellen und da müsste ich dann erst zustimmen, richtig?
Hallo
Das Gericht hat mir den Gesuch um Verfahrenskostenhilfe geschickt. Darin sagt die Anwältin in der Begründung für den Gesuch, dass ich ja "voraussichtlich zustimmen" werde. Das ist ja noch nicht der eigentliche Scheidungsantrag. Was passiert, wenn ich sage, dass ich nicht zustimmen werde? Ich habe ja nur 2 Wochen Zeit zu antworten und da gibt es noch Dinge auszusortieren, bevor ich bereit bin, das alles in Gang zu setzen. Würde das dann nur bedeuten, dass der Gesuch um Verfahrenskostenhilfe abgelehnt wird? Sollte es ja nur, da es ja noch nicht der Scheidungsantrag an sich ist.