Beiträge von artcore82

    Vielen Dank für Eure Meinungen!

    Wie schon geschrieben, ich gönne meinem Sohn (2 1/2 Jahre) den Urlaub, keine Frage!

    Es geht nur um die Art und Weise wie mir das mitgeteilt wurde. In solchen Dingen ist sie sehr gut, aber ich lasse mir nicht länger auf der Nase rumtanzen.

    Ich habe die Fragen hier im Forum gestellt, da mein Anwalt derzeit im Urlaub ist.

    Genaue Angaben hierzu kann ich nach meinem Termin bei ihm hier im Post mitteilen.


    Ist schon sehr schade das einem keine andere Wahl gelassen wird als alles über die Anwälte oder dem Familiengericht zu klären.

    Aber naja, da habe ich wohl die A-Karte gezogen.


    Nochmal danke für Eure rege Beteiligung!

    Guten Morgen zusammen!


    Folgende Situation: Die KM und ich haben das gemeinsame Sorgerecht, unser Sohn lebt bei ihr.

    Jetzt hat sie ganz plötzlich letzte Woche bekannt gegeben, das die nächsten drei Wochen kein Umgang stattfinden wird da sie 3 Wochen im Urlaub sind...

    Wo es hingeht hat sie mir nicht gesagt.


    Meine Frage hierzu: Brauch sie nicht eigentlich meine Erlaubnis bei einem Urlaub in dieser Länge? Egal ob In- oder Ausland. Und zum anderen hat sie auch keine Vollmacht von mir, das sie im Falle das meinem Sohn was passiert, alleine beim Arzt entscheiden kann...


    Vielen Dank für Eure Hilfe!

    Moin zusammen!


    Wie im Titel beschrieben, hätte ich eine steuerliche Frage zum Kindergartenbeitrag.


    Ich lebe von der Mutter meines Sohnes getrennt (nicht verheiratet gewesen), mein Sohn lebt bei Ihr.

    Derzeit muss ein Beitrag von 139,97€ gezahlt werden, wovon ich 2/3, also 93,32€ an meine Ex überweise.


    Kann ich dieses als Sonderbelastung in der Anlage Kind von der Steuer absetzen?


    Hier gibt es bestimmt einige die sich damit beschäftigen "mussten" ;-)


    Ich danke Euch für die Hilfe!

    Hey,


    ja na klar, einen Termin für alle finden ist nicht immer leicht... Aber mittlerweile zieht sich das schon sehr.


    Aber genau wie Du geschrieben hast, sehen wir (mein Anwalt und ich) das auch so!

    Ich bin gespannt wie das alles ausgeht.


    Gruß Benny

    Guten Morgen zusammen!


    Ich lebe von der Mutter getrennt (nicht verheiratet gewesen) und mein Sohn lebt bei Ihr.

    Nun geht mein Kleiner ab den 01.09. in die Krippe.


    Jetzt kam seine Mutter um die Ecke, aufgrund von einer Beteiligung zum Beitrag für die Krippe.

    Das dieses ein Mehrbedarf ist und zusätzlich zum Unterhalt gezahlt werden muss weiß ich, allerdings nicht wie dieser berechnet wird...


    Sie kam mit der Aussage, das ich 2/3 von derzeit 139,97€ (ohne Essenspauschale) zahlen muss.

    Allerdings habe ich auch gelesen, das dieses auch wieder Gehaltsabhängig von beiden Elternteilen ist.


    Hat jemand Erfahrung damit und kann mir hier etwas weiterhelfen?

    Mein Anwalt ist derzeit im Urlaub und bräuchte hier zumindest eine ungefähre Auskunft.


    Ich danke Euch!

    Guten Morgen zusammen,


    entschuldigt bitte meine späte versprochene Rückmeldung, das ist in letzter Zeit etwas untergegangen.


    Der Termin beim Verfahrensbeistand war soweit ganz in Ordnung. Er hat sich auch recht viel Zeit genommen.

    Es wurden Fragen gestellt zu unterschiedlichen Situationen. Wie es zwischen uns vor der Schwangerschaft war, während der Schwangerschaft und wie es zur Trennung kam. Auch wie der Umgang mit den Besuchen und ähnliches war.


    Allerdings kam dann irgendwann der Bericht vom Verfahrensbeistand. In diesem wurde viel aus dem Kontext gezogen.

    Soll heißen, das vieles was gesagt wurde entweder garnicht, oder nur teilweise aufgeführt wurde.

    Man hat schon rauslesen können, das dieser nicht nur als "Anwalt des Kindes" agiert hat, sondern auch sehr zum Vorteil der Mutter.


    Ich wurde in diesem Bericht, durch die Aussagen der Mutter, schon sehr negativ dargestellt.

    Allerdings kann ich fast alles was ihre Aussagen betrifft widerlegen, was sie auch teilweise als unglaubwürdig darstellen lässt.

    Mein Anwalt macht derzeit ein Schreiben für das Familiengericht fertig mit einer Stellungnahme hierzu.


    Eigentlich wäre heute der Termin beim Familiengericht gewesen. Dieser wurde jetzt aber auf den 31.08. verschoben. Grund hierfür ist eine "Verhinderung des Jugendamtes". Dazu muss man nicht viel sagen, allerdings ist dieses ein anderen Thema...


    Ich hoffe ich konnte Euch einen kleinen Einblick hierzu geben.


    Gruß Benny

    Mit diesen ganzen Punkten und Gedanken habe ich mittlerweile schon zwei Word-Seiten gefüllt :-D

    Schon allein bedingt durch meinen Beruf bin ich, was sowas angeht, sehr strukturiert.


    Seine Mutter werde ich definitiv nicht schlecht reden! Sie ist eine tolle Mutter, wenn auch sehr übervorsichtig.


    Ich werde Euch bei Interesse natürlich auf dem laufenden halten.


    Gruß Benny

    Guten Morgen zusammen!


    Ich habe über meinen Anwalt mehrmals versucht, mein alleiniges Umgangsrecht mit meinem 1 jährigen Sohn zu bekommen.

    Dieses wurde mehrmals von ihr und ihrem Anwalt, ohne Nennung von Gründen immer abgelehnt.


    Jetzt haben wir einen Antrag beim Familiengericht gestellt, der Termin wurde auf den 05.08. gesetzt.


    Heute Abend habe ich einen Termin beim Verfahrensbeistand, sogeschen den Anwalt meines Sohnes.

    Habt Ihr ein paar Tipps für mich wie ich mich am besten ihm gegenüber verhalten soll?

    Wer hat damit eventuell schon Erfahrungen gemacht?


    Ich danke Euch für Eure Hilfe!


    Gruß Benny

    Moin Torsin,

    nur weil Dein Sohn 18 Jahre alt wird, heißt das nicht das Du keinen Unterhalt mehr zahlen musst!

    Während seiner ersten Ausbildung, egal ob Studium oder betriebliche Ausbildung, musst Du auch weiterhin Unterhalt zahlen.


    Wenn er eine betriebliche Ausbildung absolvieren sollte, hast Du aber die Möglichkeit, sein Einkommen (Ausbildungsvergütung) anteilig vom Unterhalt ab zu ziehen. Ich kann Dir aber leider nicht genau sagen wie das berechnet wird.

    Hier würde es sich dann schon lohnen eine Neuberechnung des Unterhalts durchführen zu lassen.

    Hey edy,


    klar habe ich auch Kosten übernommen. Seien es Windeln, Kinderzimmermöbel (welche ich jetzt komplett übernommen habe), Klamotten, etc.

    Nachweislich hat Sie nichts gefordert. Also nichts schriftliches oder ähnliches.


    Gruß

    Guten Morgen zusammen!


    Folgende Situation und ich hoffe hier haben ein paar Leute damit Erfahrung :-)

    Mein Sohn ist im Juni 2020 geboren. Die ersten drei Monate war ich mit der Mutter noch zusammen und habe in dieser Zeit kein Unterhalt gezahlt.

    Nachdem wir uns getrennt haben, habe ich immer pünktlich den vollen Unterhalt nach DT gezahlt.

    Habe vom Unterhalt nicht mals den anteiligen Corona-Bonus abgezogen, das Geld kommt schließlich meinem Sohn zu gute.


    Jetzt nach knapp einem Jahr kommt sie um die Ecke und möchte das ich von den ersten drei Monaten den Unterhalt nachzahle.

    Ist dieses rechtens oder kann sie dieses nachträglich nicht mehr geltend machen? Es geht hier ja auch nicht gerade um wenig Geld...


    Ich danke Euch vielmals für die Hilfe!