Beiträge von torsin

    Hallo,

    also ich weiss das wenn mein Sohn einen Anwalt beauftragt, dass dieser der gleiche ist wie in den letzten Jahren und dem traue ich zu, dass ich mehr zahlen muss wie meine EX.

    Der schreibt gerne und verdient sich eine menge Geld dadurch. Bei meinem Anwalt ist es anders denn dieser schreibt kurz,sachlich und effektiv.

    Unterhaltstitel habe ich nicht..,

    Wie timekeeper bereits mitgeteilt hat, wird es kein Unterschied geben in sachen Bezahlung. Aus diesem Grund werde ich meinen Anwalt beauftragen die Einkommensverhältnisse anzufordern und auszurechnen.

    Kann natürlich sein, dass ich vorher schon einen Brief bekomme durch die Gegenpartei.

    Abwarten....


    Danke an Euch:thumbsup:

    Hallo


    vielen Dank für die Anwort


    Benny mit dem Unterhalt ist schon klar, dass ich diesen weiter zahlen muss bei Ausbildung ( je nachdem was er verdient, vielleicht auch garnichts) oder Studium.


    In meiner Frage geht es ob ich einen Anwalt beauftragen soll für die Neuberechnung da er im November 18 Jahre wird oder ich warte bis ich einen Anwaltsbrief bekomme und dann zu meinem Anwalt gehe. Mir geht es nur um die Kosten für den Anwalt. Komme ich günstiger weg wenn ich mit dem Brief zum Anwalt gehe oder ist das kein Unterschied wenn ich zum Anwalt gehe und eine Berechnung starte?


    Hier würde ich gerne nocheinmal um Eure Antwort bitten....


    Gruss

    torsin

    Hallo zusammen,

    zunächst freue ich mich hier im Forum zu sein und hoffe auf Eure Unterstützung in Sachen Unterhalt. Ich denke das ist eine richtige Entscheidung hier im Forum andere Meinugn zu lesen.


    Mein Sohn wird am 05.11.2021 18 Jahre alt und geht weiterhin nach meinem Wissen zur Schule um Abitur zu machen. Nun habe ich seit 2012 immer fleissig den Kindesunterhalt an der Kindesmutter überwiesen und dieser endet am 31.10.2021. Zwischendurch gab es eine neuberechnung das nur am Rande erwähnt.

    Zu meinem Sohn habe ich nicht gerade eine gute Beziehung, dennoch weiss ich das er weiter zur Schule geht da ich bereits eine Schulbescheinigung jedes Jahr verlange.

    Nächstes Jahr wird er fertig sein und wird eine Ausbildung beginnen.


    Nun stelle ich mir folgende Frage für die Kindesunterhasberechnung :" Da ich weiss das mein Sohn von beiden Elterteile Barunterhalt bekommt, würde mich interessieren ob ich jetzt zum Anwalt gehen soll zwecks Neuberechnung oder mein Sohn da er ja bereits Volljährig ist."

    Habe ich dadurch Nachteile wenn ich zum Anwalt die Neuberechnung veranlasse zwecks Anwaltkosten oder Vorteile zwecks Anwaltkosten wenn mein Sohn ein Anwalt beauftragt , dass beide Barunterhaltpflichtig?

    Ich würde sowieso einen Anwalt beauftragen sobald der Brief im Breifkasten liegt. Aber dann denke ich immer diese Situation ist anders als wenn ich selber eine neuberechnung beauftrage.


    was meint Ihr?


    Jetzt schon bei Antwort vielen Dank.................


    Gruss


    torsin:saint: