Natürlich kann man etwas fordern. Man kann auch 500 € im Monat fordern. Nur ist halt die Frage, ob das Aussicht auf Erfolg hat. Und sowohl ein Beistand als auch ein Rechtsanwalt klären dich über diese Erfolgsaussichten auf. Das Ergebnis einer Berechnung sollte bei beiden annähernd gleich sein. Aus Sicht des Beistandes ist es nicht erfolgsversprechend, mehr als 140 € zu fordern. Weil das weniger als der Unterhaltsvorschuss ist, empfiehlt er dir gar nichts zu tun und einfach den Vorschuss zu empfangen und veranlasst auch selbst keine weiteren Schritte. Die Vorschusskasse fordert ihre Leistungen selbst zurück.
Wenn du noch trotz dieser Empfehlung mehr forderst (was du theoretisch erstmal darfst), dann musst du das am Ende gerichtlich durchsetzen und läufst Gefahr dieses Verfahren zumindest teilweise zu verlieren. Kommen auch dort 140 € bei raus, dann kriegst du weiterhin Vorschuss und kannst eine vierstellige Summe für die Verfahrens- und Anwaltskosten einplanen.
Ob die niedrige Höhe tatsächlich wegen eines Kredites zustande gekommen ist, kann dir nur derjenige sagen, der die Berechnung gemacht hat, nämlich der Beistand. Ein Autokredit ist eigentlich überhaupt nicht anerkennungsfähig. Das darfst du dir sehr genau erklären lassen. Du kannst dir auch alle Unterlagen kopieren, sie zu einem Anwalt bringen und dir dort eine zweite Meinung einholen. Dagegen ist nichts einzuwenden.
Lässt du die Beistandschaft bestehen, musst du damit leben, was der Beistand macht.
Bei einem Rechtsanwalt hat man etwas mehr Handlungsfreiheit, muss ihn aber halt bezahlen.