Die Mutter hat keine Kosten für Bekleidung oder Schuluntensilien neben dem Unterhalt zu tragen. Diese Dinge hat der Vater aus dem gezahlten Unterhalt zu besorgen und der Mutter zum Umgang mitzugeben. Macht er dies trotz nachweisbarer Aufforderung nicht, kann die Mutter die selbst geleisteten Zahlungen als Erfüllung der Unterhaltsforderung einwenden.
Der Selbstbehalt für einen alleinstehenden und vollzeittätigen Arbeitnehmer beträgt 1370 €. Wenn aus einer Vollzeittätigkeit 1700 € verdient werden, kann auch nur die Differenz zum Selbstbehalt als Unterhalt gefordert werden. Darüber hinaus wäre der Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig und die Allgemeinheit müsste durch Sozialleistungen wie z.B. Unterhaltsvorschuss einspringen. Es ist aber nicht die Aufgabe des Gläubigers, diese eingeschränkte Leistungsfähigkeit zu beweisen, sondern die Aufgabe des Unterhaltspflichtigen, hier der Mutter. Und daran werden wie gesagt sehr hohe Anforderungen gestellt - zumindest in gerichtlichen Auseinandersetzungen.