Eine Beschränkung der Beistandschaft gibt es nicht. Die Aufgaben sind gesetzlich definiert und anders als bei einem Rechtsanwalt bist du dem Beistand gegenüber auch nicht weisungsbefugt. Der Beistand darf seine Amtspflichten nicht verletzten und das ist hier auch nicht erkennbar.
Dass der Kindesunterhalt auf einem eingerichteten Mündelkonto in wenigen Tagen Zinsen erwirtschaftet und das Jugendamt bereichert, ist doch Unsinn. Mal unabhängig davon, dass es auf gar keinem Konto noch wirklich Zinsen gibt, so entstehen diese selbst wenn nicht nach wenigen Tagen. Tatsächlich hat die öffentliche Hand hier ausschließlich Ausgaben für dich. Und diese ganze Serviceleistung ist komplett kostenfrei, obwohl es eine privatrechtliche Angelegenheit ist. Diesen Luxus gibt es für niemanden sonst irgendwo im Privatrecht.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde sollte man nur einreichen, wenn man z.B. beleidigt wird. Also wenn die Person selbst ein Problem darstellt. In allen anderen Fällen ist dieses Mittel nicht geeignet und muss völlig zu Recht abgewiesen werden.
Wenn du nach monatelangen Unterhaltszahlungen in der Mitte des Monats nicht in der Lage bist, eine finanzielle Reserve zu bilden, dann ist entweder der Unterhalt zu gering (nicht zu erkennen) oder man muss ehrlicherweise auch Zweifel an der Ausübung der Vermögenssorge in den Raum werfen. Denn aus dem Unterhalt sind bei entsprechender Zahlungshöhe auch Rücklagen zu bilden. Da würde ich mich lieber zurückhalten, bevor mich plötzlich das Familiengericht zum Gespräch einlädt.
Nur als Beispiel: Wenn der Unterhalt im Rahmen der Zwangsvollstreckung über eine Lohnpfändung gezahlt würde, so würdest du das Geld auch erst erhalten, wenn der Arbeitgeber des Vaters Lohn zahlt. Das ist in der Regel am Ende des Monats. Auch das wäre nicht zu beanstanden und passiert hunderttausendfach jeden Monat. Das überrascht insbesondere diejenigen, die eine Zwangsvollstreckung im laufenden Monat veranlasst haben, weil der Vater nicht sofort am Anfang des Monats überwiesen hatte.
Ein zu klärendes Problem dürfte erst mit dem Beginn des Folgemonats vorliegen. Dann hat man auch Ansprüche, die existieren und die man durchsetzen könnte.