Beiträge von drachenaeugeln

    Vielen Dank Tabula rasa , genau das habe ich gebraucht. Meine Tochter ist aufgrund meiner Einkommenslage Bafög berechtigt und kann so weiter das Bafög beziehen. Der Vater ist weiterhin nicht bereit regelmäßige Zahlungen zu leisten.

    edy Familiengeschicht - kleiner Ausschnitt: Der Vater hat sich gegen mich entschieden als er von der Schwangerschaft erfuhr, - leider. Also bin ich nach Deutschland zurückgekommen und habe das getan was man als Junger Mensch mit einem Kind noch tun kann: Studieren. Also musste ich auch alle finanziellen Förderungen ausschöpfen um das finanziert zu bekommen, - alles war miteinander verkettet außer dem Bafög. Das Wohngeld gab es nur wenn man Sozialhilfe beantragte, diese nur wenn man den Unterhaltsvorschuss geltend machte. Tatsächlich war der Vater Zeitgleich auch im Studium und daher auch nicht leistungsfähig.

    Da der Vater in Israel lebt war wenig leicht umzusetzen. Er hat versucht die Vaterschaft zu leugnen, daher wurde eine Vaterschaftstest rechtlich angeordnet. Als die Kleine 5 War war die Vaterschaft nachgewiesen. Durch den Unterhaltsvorschuss gab es die Nötigung den Vater zur Zahlung zu bewegen, da schaltete sich irgendwann das DIJuf ein. Wir hatten nie mit einer Zahlung gerechnet und ich hatte dem Vater öfter angeboten ihm 10-20.000 € zu erlassen wenn er nur jährlich den Kontakt zu seiner Tochter pflegen würde, - das letzte mal vor 2 Jahren.

    Unterhaltstitel gab es glaube ich als die Kleine 8 oder 9 war. Vollstreckungsversuche wurden mehrfach unternommen, - allerdings ist der Vater immer wieder abgetaucht, bzw. umgezogen ohne eine Adresse beim Amt zu hinterlassen. Das erste mal als Geld ankam waren das 10.000 € als meine Tochter etwa 15 war, Allerdings ging davon die Hälfte an die Unterhaltsvorschusskassen, dann war er wieder "umgezogen" und nicht auffindbar. So ging es eine Weile weiter. Naja, jetzt kann meine Tochter dann doch noch davon profitieren, immerhin.

    Hallo,

    Nachdem es nun viele viele Jahre gedauert hat bis der Unterhaltstitel durchgesetzt wurde und dann auch noch viele Jahre bis doch noch Zahlungen kamen, sind nun plötzlich ca 35.000 nach Abzügen der Unterhaltsvorschusskassen und 10% Einbehalt des DIJuF übrig. Dennoch besteht auch weiterhin Unterhaltspflicht, da meine Tochter noch studiert.

    Meine Frage ist nun wem das Geld zusteht. Da wir Eltern nicht verheiratet waren war das Kind der Kläger. Allerdings habe ich, als betreuendes Elternteil, abgesehen von den 6 Jahren Unterhaltsvorschuss, der zurückbezahlt werden musste, dafür gesorgt, dass alle Kosten gedeckt wurden. Steht der für die letzten 20 Jahre nachgezahlte Kindesunterhalt nun dem Kind komplett zu? Oder gibt es da eine Regel ab wann der Unterhalt dem Kind oder dem betreuenden Elternteil zusteht?