Hi,
du bist doch selbst unlogisch. Einerseits schreibst du, dass es keiner fordern kann, und dann wieder, dass es wohl ein Anwalt fordern könne.
Das war eine Frage, weil es sich für mich in deiner Aussage so angehört hat, als könne es keiner fordern aber egal...
Ob die niedrige Höhe tatsächlich wegen eines Kredites zustande gekommen ist, kann dir nur derjenige sagen, der die Berechnung gemacht hat, nämlich der Beistand. Ein Autokredit ist eigentlich überhaupt nicht anerkennungsfähig. Das darfst du dir sehr genau erklären lassen. Du kannst dir auch alle Unterlagen kopieren, sie zu einem Anwalt bringen und dir dort eine zweite Meinung einholen. Dagegen ist nichts einzuwenden.
Verstanden, vielen Dank
Also der Beistand muss mir alle Unterlagen und die Berechnung aushändigen wenn ich dies anfordere?
Ich meine, dass der Beistand mir in einer E-Mail geschrieben hat, dass der Kredit mit einberechnet wurde, weil dieser schon vor der Geburt abgeschlossen wurde. Kann mir auch irgendwie nicht vorstellen, dass man bei 1900€ netto nicht in der Lage ist für zwei Kinder Unterhalt zu zahlen.