Beiträge von Nuffue

    Vielleicht finden sich ja ein paar Unterstützer...


    Ich habe den Link entfernt; bitte schau in unsere Nutzungsbedingungen. Abgesehen davon kann das Parlament zwar Gesetze ändern, nicht aber Gerichtsentscheidungen oder auch andere Veröffentlichungen von Gerichten, siehe u.a. Art. 20 GG.


    TK

    Doch der ist dynamisch... Ab 1.05.2021 115% der jeweiligen Altersstufe


    Der Zahlbetrag bezieht sich in dem Fall nur auf die Situation bei Erstellung des Titels. Quasi als Hilfestellung.

    Für weitere Zahlungen/ Anpassungen musst du eigenverantwortlich in die aktuell gültige DDT schauen und ablesen.


    Entweder zahlst du eigenständig nach für die letzten Monate... nichts weiter passiert

    Tust du das nicht, riskierst du im "schlimmsten" Fall, eine Gehaltspfändung und wirst vorab auch nicht darüber informiert.


    Du kannst natürlich auch Glück haben, zahlst ab Januar .2024 den dann noch höheren Betrag, und das Jahr 2023 fällt keinem auf.

    Aber... der Titel und der Anspruch daraus verjährt nicht einfach mal eben. Man könnte nach knapp 30 Jahren feststellen das da was fehlte und es korrekterweise einfordern.


    Mein Tipp, zahle nach und gut. Definitiv stressfreier bei einem gültigen Titel.

    Jeffrey,

    ich kann eine Verurteilung deiner Person nicht erlesen aus dem ganzen... Und unterstellt hat dir so wie ich das lese, auch niemand etwas.

    Es wurde lediglich Bezug genommen auf dein beschriebenes "Ich habe gehört" , mehr nicht.


    Eine Drohung, wie du wahrnimmst, konnte ich in Timekeepers Zeilen auch nicht erkennen, und ich musste mir das ganze echt mehrfach durchlesen.


    Ich schlage vor, zu den sachlichen Fragen und Antworten der Eingangsthematik zurückzukehren von User Jeffrey, alles andere führt doch eher zu ... nichts.

    Oder ?

    Moin,

    wenn es tatsächlich so eng ist ( Kredit ist so ne Sache, der sollte schon lange bestehen am besten damit er anerkannt wird ),

    dann bei der Agentur für Arbeit aufstocken lassen. Geht recht einfach, du machst dich zwar blank, und musst ggf. auch Kontoauszüge

    bei Aufforderung zeigen, aber das funktioniert das System. Jetzt neu heisst es natürlich auch Bürgergeld, findest den offiziellen Antrag recht leicht bei Google.

    Habe ich selbst schon gemacht.

    Das war darauf bezogen, sollte sie in dem Haus wohnen bleiben. Sonst zahlt das JC natürlich nichts. Kam wohl missverständlich rüber.


    Ich gehe hier nicht zwingend von einer Ausnahme aus... wichtig ist immer ein Gespräch um solche Schwierigkeiten zu lösen. Das lösen erfolgt weder in einem Forum noch durch annahmen. Deshalb ganz wichtig, das direkte Gespräch suchen und auf eine Lösung hinarbeiten. Denn auch wenn eine Bank zwei Schuldner lieber hat, was ich auch so sehe, so sehr mag sie es dennoch das Zahlungen regelmäßig eingehen. Wie lange schon gezahlt wird, ist für die Bank irrelevant, sie hat immer die Sicherheit des hauses im Zweifel. Eine Zwangsveräusserung oder dergleichen ist aber auch für eine Bank das letzte Mittel.

    Nur wenn nicht geredet wird, dann kommt es eher schnell zur "Regel", und individuelle Lösungen sind nicht greifbar.

    Ich muss dazu sagen, das Banken sehr wohl umschulden. Ich spreche aus Erfahrung und meine noch Frau ist nun länger alleinige Kreditnehmerin, ich wurde aus der Schuldhaft entlassen.

    Hier hilft aber nur ein klärendes, vertrauliches "4" Augen Gespräch mit der Bank um etwaige Modalitäten abzuklären. Ich musste noch nicht einmal etwas unterschreiben oder zustimmen, ging komplett an mir vorbei.

    So am Rande, meine verflossene hatte nur minimales Einkomme, unter deinen 900€, die Bank hat/hatte den Kindesunterhalt ( 3 Kinder ) als Sicherheit mitgenommen, dieser ist tituliert, ohne hätte sie es nicht gemacht. Ob das so rechtens ist, nicht so wichtig, wichtig war das die Bank dies so mitgegangen ist.

    Kreditsumme lag bei 125000€, Monatlichen Abschlag kann ich nicht mehr beziffern, geht aber komplett in einen abgetretenen Bausparvertrag.


    Solange die Kredite bedient werden, ist der Bank das auch fast egal, im Zweifel hat die Bank immer das Haus als Sicherheit.


    Ganz wichtig, mit der Bank direkt reden und ehrlich sein, keine Scham haben. Ich bin sicher das diese bei deinem Dilemma behilflich sein kann.


    Und das JC bezahlt ( evtl Anteilig ) auch ohne Sozialfall zu sein, aber es muss verhältnismäßig sein, dazu bedarf es aber konkreter Zahlen und Vergleiche. Ist das Haus im Unterhalt günstiger als eine Mietwohnung, sind die JC durchaus gewillt und verpflichtet diese zu zahlen ( Zinszahlungen ). Aber hier braucht man dann Fakten.


    Aber noch wichtiger, und unausweichlich, das Gespräch mit deinem Lebenspartner. Dies ist leider unausweichlich, aber wenn du die für dich dringenden Fragen klären konntest, sollte das dann möglich sein. Vielleicht hast du wen, der dann bei solch einem Gespräch dabei ist.