Hallo Breze,
bei minderjährigen Kindern kannst du nur das EK des Kindes minus 90€ /2 also die Hälfte
anrechnen.
Wohnt der Sohn weiterhin bei der Mutter?
lg
edy
Hallo Breze,
bei minderjährigen Kindern kannst du nur das EK des Kindes minus 90€ /2 also die Hälfte
anrechnen.
Wohnt der Sohn weiterhin bei der Mutter?
lg
edy
Hallo Lifelab,
hier scheint ja das Geld entscheidend zu sein?
Hast du ein eigenes Einkommen?
Hat dein Mann ein eigenes Einkommen?
wie hoch jeweils?
lg
edy
Hallo,
das Kind hat ein Recht auf Titulierung, wenn du nicht freiwillig unterschreibst, wird man dich
gerichtlich verpflichten,dann entstehen dir Kosten. Achte bei der Titulierung dass diese nur bis zum 18.Geburtstag des Kindes geht.
Vorteil für Mutter und KInd:nicht gezahlter Unterhalt kann einfach gepfändet werden.
lg
edy
Hallo,
Ich denke du musst ca. 320€ Unterhalt zahlen
lg
edy
Hallo tinchoar,
Du kannst doch den Titel unterschreiben, und die Freundin bestätigt dir monatlich,dass sie den Unterhalt erhalten hat.
Bei einer erneuten Trennung bekommst du keine Bestätigung mehr.
lg
edy
Hallo mouri10,
wenn von dir berechtigte Auskunft verlangt wird, dann hast du wahrheitsgemäß zu antworten.
Du unterschreibst ja auch das Schreiben.
Wenn du einen Zweitjob hast gib es an , oder höre mit dem Zweitjob auf.
lg
edy
Hallo mouri10,
du sollst deine Einkünfte offenlegen.
Auch Geld aus einem Minijob sind Einkünfte.
Wie viel Unterhalt zahlst du? wie alt ist das Kind?
lg
edy
Hallo TK,
wenn jemand gezielt fragt, bekommt er entsprechend Antwort.
Ich denke dem TE hat unsere Antwort "weitergeholfen"-
Man kann natürlich bei jedem Thema bei " Adam+Eva" anfangen, und auf alle Eventualitäten hinweisen.
Die Praxis unterscheidet sich aber von Sendungen wie "Tatort" oder "Colombo".
edy
Hallo gobberblast,
auch dir würde ein bißchen Freundlichkeit bestimmt gut stehen?
z.B. "Hallo".
Beantworte doch mal meine obige Frage:
Was war falsch an den Antworten?
lg
edy
Hallo ,
ZitatMein Ex-Mann, bei dem die Kinder leben, verdient min. 3000€ netto (vermutlich deutlich mehr, dies ist mir aber nicht bekannt, da er eine Kanzlei übernommen hat und ebenfalls RA ist).
Wenn er hier wie ein Selbstständiger behandelt wird ( und das wird er m.E.) dann wird er ein "geringes EK haben" .
lg
edy
Hallo globberblast:
Welche Antworten sind falsch?
Es wurde nur geschrieben dem JC den Vergleich vorzulegen. Ob dies dem JC genügt wird der jeweilige
Sachbearbeiter oder dessen Vorgesetzter entscheiden.
Der TE hat seine Einkünfte offengelegt (vor Gericht) das dürfte/muss dem JC genügen.
Vielleicht teilt uns Ratlos2808 mit, wie die Sache ausging.
lg
edy
Hallo bitteumrat,
Ich denke zuerst ist dein neuer Partner, dir und dem gemeinsamen Kind zu
Unterhalt verpflichtet. Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt (für dich).
Wie hoch ist das EK des neuen Kindesvaters?
M.E. wird man von dir verlangen (da dein und des Kindes Bedarf, durch den neuen Partner gedeckt ist),
das du dein Einkommen für deine älteren Kinder verwenden kannst.
lg
edy
Hallo,
Hallo edy,
habe ich an mindestens 2 verschiedenen Stellen vorgefunden. Egal. Erzählt einem sowieso jedesmal wieder einer anders.
wo sind diese Stellen?
edy
Hallo Thorsten,
nicht immer Vermutungen usw. hier einstellen.
Und bring nicht alles durcheinander.
recherchiere doch einfach vorher, muss ich auch oft tun.
Hallo,
okay, hatte ich so in Erinnerung von irgendeinem Thread hier, aber das gilt anscheinend nur, wenn der neue Partner des U-Pflichtigen wesentlich mehr verdient als er selbst.
nein das stimmt auch nicht.
Wenn der Pflichtige den Mindestunterhalt nicht zahlen kann, dann ist es möglich bei zusammenwohnen mit einem Partner
seinen Selbstbehalt ( dem Pflichtigen) runterzusetzen (Haushaltsersparnis).
lg
edy
Hallo,
[quote='edy','http://www.familienrecht-heute.de/forum/index.php/Thread/2185-Vater-der-Kinder-hat-neuen-Job-mit-geringerem-Einkommen/?postID=8666#post8666']
ich dachte, wenn er in einem Haushalt mit jemand anderem zusammenlebt, dann nur 880€? Ist das nun doch falsch?
du hast recherchiert?
google mal Selbstbehalt Unterhalt
edy
Hallo,
Mein Ex Mann eröffnete mir, dass er sich psychisch nicht mehr in der Lage fühlt als Marktleiter zu arbeiten und das er jetzt nur noch als 3. Kraft arbeitet.
hat er einen Selbstbehalt von 880 Euro,
Der Selbstbehalt gegenüber minderjährigen Kindern und privilegierten Erwachsenen, beträgt für Erwerbstätige
1080€.
lg
edy
Hallo sunshine,
Lass eine Berechnung vom Jugendamt vornehmen.
Da er ein 3. drittes Kind mit der neuen Lebensgefährtin hat, hatte er letztes Jahr eine Berechnung vom Anwalt vornehmen lassen,da musste er unseren Kindern bisher 530€
Da hat sein Anwalt für ihn gerechnet.
Das Jugendamt oder dein Anwalt würde bestimmt anders rechnen.
Auf Kindesunterhalt für die Zukunft kann man vertraglich nicht verzichten,
Ich glaube selbst ein unterschriebener Vertrag wäre ungültig.
Also ab zum Jugendamt.
lg
edy
Hallo sunshine ,
wenn jemand aus gesungheitlichen Gründen weniger arbeiten muss, ist es immer schwierig
was dagegen zu tun.
Natürlich sollte er nicht einfach ein "Gefälligkeitsgutachten" des Hausarztes vorlegen.
Was hat er denn bis jetzt immer gezahlt? wer hat die Berechnung vorgenommen?
lg
edy
Hallo Jun,
Wenn er z.Zt. ein gesichertes Einkommen hat, darf er dies nicht einfach aufgeben.
Er wird sich was überlegen müssen,
Du könntest aber zumindest Unterhaltsvorschuss bei der Unterhaltsvorschusskasse ( Jugendamt) beantragen,
Lass dich voher schon mal beim Jugendamt beraten.
lg
edy
Hallo,
Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Empfehlung für den Kindesunterhalt.
Wenn dein bereinigtes EK dem SB nahe kommt und dann der Bedarfkontrollbetrag is Spiel
kommt, dann wird als erstens der Unterhalt für deine Frau ausgesetzt.
Die Frau steht in Rang zwei, d.h. erst wenn der Rang 1 ( die Kinder) vollen Unterhalt erhalten
kommt Rang 2 dran. Ansonsten steht der Ex keinen Unterhalt zu.
lg
edy