Beiträge von edy

    Hallo Breze,


    bei minderjährigen Kindern kannst du nur das EK des Kindes minus 90€ /2 also die Hälfte


    anrechnen.


    Wohnt der Sohn weiterhin bei der Mutter?


    lg
    edy

    Hallo,


    das Kind hat ein Recht auf Titulierung, wenn du nicht freiwillig unterschreibst, wird man dich


    gerichtlich verpflichten,dann entstehen dir Kosten. Achte bei der Titulierung dass diese nur bis zum 18.Geburtstag des Kindes geht.


    Vorteil für Mutter und KInd:nicht gezahlter Unterhalt kann einfach gepfändet werden.


    lg
    edy

    Hallo tinchoar,


    Du kannst doch den Titel unterschreiben, und die Freundin bestätigt dir monatlich,dass sie den Unterhalt erhalten hat.


    Bei einer erneuten Trennung bekommst du keine Bestätigung mehr.


    lg
    edy

    Hallo TK,


    wenn jemand gezielt fragt, bekommt er entsprechend Antwort.


    Ich denke dem TE hat unsere Antwort "weitergeholfen"-


    Man kann natürlich bei jedem Thema bei " Adam+Eva" anfangen, und auf alle Eventualitäten hinweisen.


    Die Praxis unterscheidet sich aber von Sendungen wie "Tatort" oder "Colombo".


    edy

    Hallo gobberblast,


    auch dir würde ein bißchen Freundlichkeit bestimmt gut stehen?


    z.B. "Hallo".


    Beantworte doch mal meine obige Frage:


    Was war falsch an den Antworten?


    lg
    edy

    Hallo ,


    Zitat

    Mein Ex-Mann, bei dem die Kinder leben, verdient min. 3000€ netto (vermutlich deutlich mehr, dies ist mir aber nicht bekannt, da er eine Kanzlei übernommen hat und ebenfalls RA ist).


    Wenn er hier wie ein Selbstständiger behandelt wird ( und das wird er m.E.) dann wird er ein "geringes EK haben" .


    lg
    edy

    Hallo globberblast:


    Welche Antworten sind falsch?


    Es wurde nur geschrieben dem JC den Vergleich vorzulegen. Ob dies dem JC genügt wird der jeweilige


    Sachbearbeiter oder dessen Vorgesetzter entscheiden.


    Der TE hat seine Einkünfte offengelegt (vor Gericht) das dürfte/muss dem JC genügen.


    Vielleicht teilt uns Ratlos2808 mit, wie die Sache ausging.


    lg
    edy

    Hallo bitteumrat,


    Ich denke zuerst ist dein neuer Partner, dir und dem gemeinsamen Kind zu


    Unterhalt verpflichtet. Kindesunterhalt und Betreuungsunterhalt (für dich).


    Wie hoch ist das EK des neuen Kindesvaters?


    M.E. wird man von dir verlangen (da dein und des Kindes Bedarf, durch den neuen Partner gedeckt ist),


    das du dein Einkommen für deine älteren Kinder verwenden kannst.


    lg
    edy

    Hallo Thorsten,


    nicht immer Vermutungen usw. hier einstellen.


    Und bring nicht alles durcheinander.


    recherchiere doch einfach vorher, muss ich auch oft tun.


    Hallo,
    okay, hatte ich so in Erinnerung von irgendeinem Thread hier, aber das gilt anscheinend nur, wenn der neue Partner des U-Pflichtigen wesentlich mehr verdient als er selbst.


    nein das stimmt auch nicht.


    Wenn der Pflichtige den Mindestunterhalt nicht zahlen kann, dann ist es möglich bei zusammenwohnen mit einem Partner


    seinen Selbstbehalt ( dem Pflichtigen) runterzusetzen (Haushaltsersparnis).


    lg
    edy

    Hallo sunshine,


    Lass eine Berechnung vom Jugendamt vornehmen.


    Da er ein 3. drittes Kind mit der neuen Lebensgefährtin hat, hatte er letztes Jahr eine Berechnung vom Anwalt vornehmen lassen,da musste er unseren Kindern bisher 530€


    Da hat sein Anwalt für ihn gerechnet.


    Das Jugendamt oder dein Anwalt würde bestimmt anders rechnen.


    Auf Kindesunterhalt für die Zukunft kann man vertraglich nicht verzichten,


    Ich glaube selbst ein unterschriebener Vertrag wäre ungültig.


    Also ab zum Jugendamt.


    lg
    edy

    Hallo sunshine ,


    wenn jemand aus gesungheitlichen Gründen weniger arbeiten muss, ist es immer schwierig
    was dagegen zu tun.


    Natürlich sollte er nicht einfach ein "Gefälligkeitsgutachten" des Hausarztes vorlegen.


    Was hat er denn bis jetzt immer gezahlt? wer hat die Berechnung vorgenommen?


    lg
    edy

    Hallo,


    Die Düsseldorfer Tabelle ist eine Empfehlung für den Kindesunterhalt.


    Wenn dein bereinigtes EK dem SB nahe kommt und dann der Bedarfkontrollbetrag is Spiel


    kommt, dann wird als erstens der Unterhalt für deine Frau ausgesetzt.


    Die Frau steht in Rang zwei, d.h. erst wenn der Rang 1 ( die Kinder) vollen Unterhalt erhalten


    kommt Rang 2 dran. Ansonsten steht der Ex keinen Unterhalt zu.


    lg
    edy