Hallo S.A.
telefonisch ist immer schlecht, man wird oft "abgewiesen".
Also unbedingt auf Termin bestehen.
lg
edy
Hallo S.A.
telefonisch ist immer schlecht, man wird oft "abgewiesen".
Also unbedingt auf Termin bestehen.
lg
edy
Hallo S.A.,
Die Jugendamtsurkunde ist ein Titel aus dem vollstreckt/ gepfändet werden kann.
Selbstbehalt 1080€ für Erwerbstätige
Selbstbehalt 880€ für nicht Erwerbstätige.
Mach doch mal einen Termin beim JA aus.
lg
edy
Hallo sweetangel,
Er hat einen Selbstbehalt, wenn Langzeit krankgeschrieben von 880€. Alles was darüber ist kann gür den Unterhalt herangezogen werden.
Mit diesen 880€ kann er aber machen was er will.
Vermutest du dass er "schwarz" Geld verdient?
Besteht eine Jugendamtsurkkunde?
lg
edy
Hallo sweetangel,
alles Jammern nützt nichts.
Geh zum Jugendamt und richte eine Beistandschaft für die Kinder ein. Das JA wird seine Einkünfte überprüfen.
lg
edy
Hallo,
Die Vorschusskasse springt ein, wenn der Pflichtige nicht leistungsfähig ist.(also keinen Unterhalt zahlen müsste).
Der gezahlte Betrag kann aber zurückgefordert werden ( wenn theortisch Leistungsfähigkeit bestand , er sich also nicht
um die Leistungsfähigkeit bemühte).
lg
edy
Hallo Anja,
Ja dann ist sie m.E. wieder ein "normales" Kind.
Ihr könnt dann mit den "gesparten" 154€ und dem Kindergeld 190€ rechnen.
lg
edy
Hallo Anja,
Wir haben nun einen Brief vom Jugendamt bekommen, dass der Barunterhalt laut Titel für die zu uns gezogene Tochter nicht mehr an die Mutter geht..
Die Tochter bildet eine eigene Bedarfsgemeinschaft, sie erhält ALGII. WEnn dieses beantragt wird, SGB II.
Die Tochter muss nun ALGII beim JC beantragen.Außerdem Unterhaltsvorschuss für das Kind bei der Vorschusskasse (meist Jugendamt).
lg
edy
Hallo mrfd.
Zur Berechnung des TU wird der Zahlbetrag des KG genommen.
Kredite die eheprägend sind ( also während der Ehe gemeinsam aufgenommen wurden) können bereinigend angesetzt werden.
Es kommt immer darauf an wie es ein Familiengericht sieht, und dem entsprechend urteilt-
lg
edy
Hallo mrfd,
deine Berechnung ist m.E. ok.
Die Berechnung geht meist nach dem Halteilungsverfahren.
Nur: Trennungsunterhalt wird bis zur rechtskräftigen Scheidung gezahlt ( nicht nur im Trennungsjahr).
Nach einem Jahr muss die EX ihre Einkommensmöglichkeiten steigern (wenn sie kann).
Bedenke das nach dem Jahr der Trennung die Steuerklassen geändert werden müssen.
lg
edy
Hallo Schorsch,
der Versorgungsausgleich wird eher "automatisiert" durchgeführt. Die Rentenpunkte werden dir sofort abgezogen d.h.
du bekommst ab rechstkräftiger Scheidung weniger Rente.
Man wird versuchen, von dir außerdem noch Unterhalt zu bekommen.
Besprich das mit deinem RA.
lg
edy
Hallo Peter,
Für den nachehelichen Unterhalt wird dein "verfügbares Einkommen" als Grundlage genommen ( die Versicherung ist ja noch nicht verfügbar).
Wird die Versicherung später monatlich als Rente ausgezahlt, geht der in der Ehezeit erworbene Anteil in den Versorgungsausgleich.
lg
edy
Hallo Schorsch,
Achte darauf dass mit Zahlen "nach der Scheidung" gerechnet wird.
Bei der Scheidung werden deiner Nochfrau, evtl.Rentenanteile ( Versorgungsausgleich) von dir übertragen ( d.h. du bekommst weniger Rente).
lg
edy
Hallo Schorsch,
Wie ein Gericht letztlich urteilt weiss niemand.
Ich denke aber eher nicht. Dagegen sprechen könnten evtl. gesundheitliche Probleme der Frau.
Hat sie auch einen Anwalt?
lg
edy
Hallo Kami,
Evtl. legt das JC einen Betrag vor (als Kredit).Musst du vor Ort klären.
Zitataber wenn er gepfändet wird, kostet ihn das doch auch was oder?
Ich denke 50€ ?
Aber evtl. bekommt er auch noch einen Schufa-Eintrag.
Bei der Pfändung aber unbedingt beachten wer nun die Pfändung in Auftrag gibt,da der Titel evtl. auf die Tochter
übergegangen ist. ( Rechtspfleger im AG fragen).
Hallo Kami,
wenn der Vergleich vom Gericht geschlossen wurde, ist es wahrscheinlich ein vollstreckbarer Titel.
Mit dem gehst du zum Amtsgericht und beauftragst einen Gerichtvollzieher mir der Pfändung.
Voher den Vater deshalb informieren.
Vorsicht:voher überprüfen lassen ob der Vergleich über den 18.Geburstag der Tochter hinaus gültig ist.
lg
edy
Hallo wasdauertdassolange ? ,
Ein kurzes "Hallo" deinerseits könnte nicht schaden.
Zum Thema:
Du hast einen Fachanwalt für Familienrecht? was sagt der zu deinem Fall?
lg
edy
Hallo FrauVonWelt,
Wenn beide scheidungswillig sind ist es wie von dir beschrieben kein Problem.
Ich würde allerdings einen Fachanwalt für Familienrecht empfehlen ( kostet das gleiche wie ein Nicht-Fachanwalt).
Sollten während der Scheidungsphase doch Probleme enstehen, bist du m.E. bei einem Fachanwalt besser
aufgehoben.
lg
edy
Hallo,
Volljährige Tochter hat eine Berufsausbildung abgeschlossen und hatte keine Lust auf Arbeit.
Agentur für Arbeit ist doch aber nur zuständig,wenn man schon gearbeitet hat,oder?
Wenn sie nicht nur eine schulische Ausbildung hat, dann hat sie gearbeitet.
lg
edy
Hallo,
Hallo organisationstalent,
Zunächst muss die Tochter prüfen ob ihr noch ALG1 zusteht.(Agentur für Arbeit)
selbst wenn ihr noch was zustehen würde, muss sie um eine Berechnung vornehmen zu können,
bestimmte "Wege" einhalten.
Z.B. die Agentur für Arbeit ( nicht Arge,nicht Jobcenter)
lg
edy