Hallo Claudia,
Ja man kann die Berechnung vom Scheidungsverfahren abtrennen.
Die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre ab rechtsgültiger Scheidung.
Die Überschreibung der IMMo könnte in einem Ehevertrag usw. geregelt werden (am besten notariell).
Im Vertrag könnten Bedingungen aufgeführt werden.
lg
edy