Beiträge von edy
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Hallo,
Inwiefern kann der KV denn zur "Aufstockung" seines Verdienstes "gezwungen" werden?Hat er denn die Chance mehr zu verdienen? ( Arbeitplätze vorhanden? har er eine entsprechende Ausbildung? usw.).
Du musst wegen des KU gar keine Arbeit haben.
Wenn du das Kind betreuen musst steht dir ALGII zu.
ALG1 ist eine Versicherungsleistung darauf wird nichts angerechnet ( außer Zuverdienst durch Arbeit).
lg
edy -
Hallo TK,
natürlich wird er bei 1300 € zahlen müssen. Nur, es wird nicht viel sein.Hatte den falschen SB im Kopf
lg
edy -
Mit 18 habe ich versucht ihn über einen Anwalt ausfindig zu machen, dieser hat ihm dann eine Zahlungsaufforderung gesendet, doch daraufhin ist nichts zurückgekommen. Ich musste dann für den Anwalt 800€ bezahlen und war Pleite.
Dann hattest du einen schlechten Anwalt!! (Fachanwalt für Familienrecht?).
Du hättest Verfahrenskostenhilfe beantragen können (hat dir der Anwalt doch bestimmt gesagt?).
lg
edy -
Hallo LeonieB,
Ich denke auch bei 1300€ Einkommen wird der KV keine Unterhalt zahlen müssen.
Du kannst dann aber Unterhaltsvorschuss beim Jugendamt beantragen ( ca. 130€ mtl).
lg
edy -
Hallo xoktoberx,
So lange ihr verheiratet seid,und in einer Zugewinngemeinschaft lebt, gibt es nicht "mein Geld- dein Geld", es ist euer Geld.
Das Geld wird in eine Zugewinnberechnung mit einbezogen.
lg
edy -
Hallo Krake#12,
Ich schließe mich voll den Ausführungen von @Bleu_de_Coup an
ZitatSeit dem ich 18. Jahre alt war hat er jedoch nichts mehr gezahlt.
Und was wurde unternommen?
Du willst wirklich Geld von einem Erzeuger? Warum sollte er Unterhalt an ein Erzeugnis zahlen ?
lg
edy -
Hallo Markus,
Eine andere Möglichkeit wäre noch, die Unterhaltsberechnung
vom Jugendamt vornehmen zu lassen.
lg
edy -
Hallo holzhexe,
Unterhaltsberechtigt ist die Tochter nur wenn sie die Ausbildung zielstrebig verfolgt.
Das ist hier nicht der Fall.Wie ein Gericht entscheiden würde ist unklar.
Evtl. kannst du einen Vertrag mit der Tochter machen, in dem sie dem Arbeitgeber sowie der Schule erlaubt,
dir auf Nachfrage Auskunft zu erteilen.
Hat die Tochter eine eigene Wohnung?
Wie hoch ist der AZUBI-Lohn?
Lass dir die mtl. AZUBI-Lohn Abrechnungen zeigen.
Sollte sie sich nicht an Abmachungen halten, stellst du sofort den freiwilligen Unterhalt ein.
lg
edy -
Hallo krikri999,
So lange ihr verheiratet seid, kommt nachehelicher Unterhalt nicht in Frage.
Es geht hier wohl um Trennungsunterhalt ?
Wenn der hohe Zugewinn ausgeglichen ist, hat sie auch Zinseinnahmen.
Warum wird der nicht durchgeführt?
lg
edy -
Hallo Sarah,
Nach einem Jahr ( Trennung) kann man von dir mehr Arbeitsstunden verlangen.
Trennungsunterhalt kann bis zur rechtskräftigen Scheidung verlangt ( und gezahlt) werden.
Nachehelicher Unterhalt wird nicht so einfach gezahlt.Es kommt darauf an wie schnell du wieder
ins Berufsleben integriert werden kannst.lg
edy -
Hallo Sarah,
der errechnete Trennnungsunterhalt kann "hinkommen".
Wurde dieser schon von deinem Bald-EX gefordert?
Neue Partner zählen die ersten 2 Jahre nicht in einer Berechnung.
lg
edy -
Hallo Sharedox,
wenn deine Eltern leistungsfähig sind, müssen beide dir Unterhalt zahlen.
lg
edy -
Hallo Marvin,
der BAföG-Rechner funktioniert natürlich nur, wenn das Einkommen beider Elternteile eingegeben wird.
Zuerst wird der Unterhaltsbedarf errechnet.
Davon wird BAföG ( auch der Darlehensanteil) und das volle Kindergeld angerechnet.
lg
edy -
Hallo Matthias,
Kann bei deiner Frau ja alles o.k. gewesen sein.
Aber nun solltest du dir überlegen was du willst.
Ohne Fachanwalt für Familienrecht ( möglichst mit Ausländerrecht) wird es nicht gehen.
Glaube nicht du kannst das auf Dauer "selfmade" machen.
100€ "gespart" können dich tausende € kosten.
google doch mal nach einem Forum Ausländerrecht
lg
edy -
Hallo Matthias,
ZitatWenn ich ein Fax sende,sollte es doch reichen,der Sendebericht ist doch ein Beweis,oder was meinst du?
Wie du schon schreibst, du weist nicht was auf dich noch zukommt?
FAX und Co. sind für mich Übertragungswege die in Deutschland noch nicht überall "amtlich" sind.
Ich würde mich persönlich an die Ausländerbehörde wenden. Evtl. 1 Tag Urlaub opfern.
Ausländerbehörden gibt es in vielen großen Städten.
Dort dein Anliegen zu Protokoll geben und eine Abschrift des Protokolles verlangen.
Vor Ort kannst du dich auch genau zu den Auswirkungen erkundigen.
siehe auch hier:
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Hallo Mathias,
ZitatDa Sie sich beim Einwohnermeldeamt über die Ausländerstelle umgemeldet hat ist das geschehen und wir sind offiziell räumlich getrennt!
Darauf würde ich mich nicht verlassen.
Ich würde die Trennung bei der Ausländerbehörde nochmals schriftlich angeben.( und den Empfang bestätigen lassen).
lg
edy -
Hallo anon89,
hier mal ein Link:
http://www.konsularinfo.diplo.…ung/seite__scheidung.htmldemnach trift hier das deutsche Recht zu.
lg
edy -
Hallo Mathhias,
Ich hoffe sie verlangt von dir nicht auch noch Trennungsunterhalt ?
Steuerklasse beim Finanzamt muss im darauffolgendem Jahr der Trennung geändert werden.
Ist der Aufenthaltstitel an eine Bedingung geknüpft? ( evtl.verheiratet mit deutschem Mann?).
lg
edy -
Hallo,
Er ist biologisch NICHT mein Vater nur rechtlich gesehen.
D.h. du wurdest adoptiert? oder durch Samenspende?
lg
edy