Beiträge von feiyang

    Nun, ie hat kürzlich auch noch gesagt, wenn die Kinder nicht wollen, dann kann man nix machen. Da hat sie sicherlich recht. Wie sollte ich mich in so einem Fall verhalten?

    Sie könnte natürlich auch immer wieder mal sagen, dass die Kinder krank sind oder nur wollen, wenn Mama dabei ist. Ist bereits jetzt so, wenn ich ihnen eine Frage stelle., dann antworten sie:" Da musst Du Mama Frfragen!" Ich sehe da schon wieder viele Hindernisse auf mich zukommen. :(


    Danke nochmal

    Hallo K, die Kinder sind 3 und 7.

    Die kleine wird bald 4.

    Danke für Deine Meinung. So sehe ich dads auch! eine Anwältinj will erst auf eine einvernehmlich Lösung abziele, aber ein Familiengericht hinzuziehen, wenn das nivht möglich ist.

    Ganz richtig, ich will mir für meine Kinder Zeit nehmen, das geht nicht, wenn sie dabei ist und nure ein kurzer Besuch stattfindet.



    Hallo,


    hatte im Jahr 2019 leider ein Schädelhirntrauma und bin seitdem linksseitig motorisch beeinträchtigt ( keine psychischen Folgen) . Kann mir meine Frau deswegen verweigern, dass meine Kinder 14-tägig am Wochenende alleine bei mir sind?


    Sie sieht immer eine direkte Gefahr, weil meine Kinder irgendwo raufklettern könnten und mit dem Kopf irgendwo hinfallen und ich aufgrund meiner körperlichen Einschränkung nicht direkt eingreifen könnte. Umgang wäre halt t hauptsächlich in Wohnung und Garten Die erwähnten Gefahren bestünden ja ach im Kindergarten. Nicht jedes Kind hat dort eine eigene Erzieherin an der

    Seite.


    An einer befahrenen Straße würde ich natürlich nicht entlang gehen, weil ich zu langsam wäre, sollte sich eines der Kinder losreissen



    Wohnung und Garten sehe ich unproblematisch. Alles andere sehe ich als allgemeines Lebensrisiko




    Ich möchte halt eine enge Beziehung zu meinen Kindern haben und das geht nur, wenn ich mir ausreichend Zeit nehme. Bisherige Besuche waren immer mit meiner noch-Frauund tickender Uhr im Hintergrund, weil sie dann entscheidet, wann wieder gefahren wird. Kaum sin dann meine Kinder aufgetaut , schon geht es wieder los.....


    Meine Anwältin hat bereits an sie geschrieben, dass eine gemeinsame Umgangsvereinbarung festgelegt werden sollte. Falls nicht möglich müsste das Familiengericht zu Hilfe genommen werden.


    Eure Meinungen dazu?


    Vielen Dank!

    Hallo. danke für die Antwort. Richtig, ursprünglich ging ich von einer einvernehmlichen RLösung eaus. Spieleaber verschiedene Szenarien durch. Könnte der Unfall als Härtefall herangeführt werden ? anders gesagt, wäre meine Frau ggfs. sogar verpflichtet Ehegattenunterhalt zu zahlen, da ich aufgrund des Vorfalls aktuell kein Einkommen habe?

    Liebe Experten,


    ich hatte im 6. Jahr meiner Ehe einen schweren Unfall mit folgender Arbeitsunfähigkeit. Ein Zugewinnausgleich würde hier meine Existenz komplett ruinieren, aktuell kein Einkommen habe und (fahrlässigerweise keine BU. Ich lebe daher auf niedrigem Niveau von meinen Rücklagen, die ich mir mühsamst währens der Ehe für saure Zeiten angespart habe. Dass die sauren Zeiten so lange dauern wrden, das war nicht abzusehen.... Sollte auf diese im Rahmen des Zugewinns zugegriffen werden, wäre ich ein Sozialfall.

    Abgesehen dvon muss ichmeine Existenz eh ganz von vorne wieder aufbauen. Ab Juni habe ich wieder einen 450€ - Job, von dem ich auch nicht wirklich leben kann, wenn ich das Mietniveau hier berücksichtige.


    Gibt es für solche Härtefälle spezielle Regelungen? Welche Möglichkeiten hätte ich hier, um meinen Untergang abzuwenden?


    Vielen Dank Euch für Tipps und Ratschläge.

    Noch eine Frage, wenn ich es richtig verstanden hab, wird bei einer einvernehmlichen Scheidung und Verzicht des Zugewinnausgleichs für die Kosten des einen Ra unddas Gericht das Einkommen der Ehepartner des letzten Quartals zugrunde gelegt, auch richtig so?

    Liebe Experten,


    iScheidungen sind für mich bisher Neuland, jetzt hat es mich aber auch erwischt.

    Meine Frau und ich wollen eine schmerzlose und möglichst kostensparende Lösung mit einvernehmlicher Grundlage. Heisst gegen Zahlung einer Summe x auf weitere Ansprüche gemäß Zugewinnausgleich zu verzichten. Diese Vereinbarung ohne notarielle Scheidungsfolgevereinbarung und nur einem Anwalt zur Einreichung der Scheidung.




    Meine naive Idee: Ich einige mich mit einer Frau vorab, sie hat ihren Anwalt für den Scheidungsantrag ich stimme der Scheidung vor Gericht zu( ohne notarielle Beurkundung einer Scheidungsfolgevereinbarung). Wäre das so möglich oder könnte es da von Seiten des Gerichts noch zu Problemen kommen?