Ich werde mein Gehalt und mich als einziger Untelhatspflichtiger als Basis nehmen und die JC antworten. Ihr habt viel geholfen. Vielen Dank an alle.
Beiträge von neworienttr
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Hi,
bei dem Alter des Kindes gibt es zwei Modelle: entweder das Kind lebt mit der Mutter in einer Haushaltsgemeinschaft oder aber in einer Bedarfsgemeinschaft. Haben wir eine Haushaltsgemeinschaft, so kann das Kind für sich selbst sorgen. Das hat zur Folge, dass das Einkommen des Kindes nicht in die Berechnung einfließt. Allerdings werden Allgemeinkosten, die das JC der Mutter zahlt, wie etwa die Miete halbiert wird. Es ist nicht Aufgabe der Allgemeinheit, bei dieser Konstellation einem Bürger, der genug Geld zur Verfügung hat, den Mietzins zu finanzieren.
Haben wir eine Bedarfsgemeinschaft, so werden die Einnahmen in einen gemeinsamen Topf geschmissen und dann wird gerechnet. Normalerweise sind Studenten keine ALG II Empfänger, aber auch da gibt es Ausnahmen. Man müsste also zunächst einmal wissen, was hier die Basis der Berechnung des JC ist. Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft. Und das Darlehen müsste man sich auch genauer anschauen. Grundsätzlich sind Schulden bei Kindesunterhalt nicht unbedingt anrechenbar. Aber auch da gibt es Ausnahmen.
Also, wir müssten einfach mehr wissen, um hier weiterhelfen zu können. Kannst du vielleicht mal den genauen Wortlaut des Schreibens des JC hier reinstellen?
Herzlichst
TK
Ich sehe die Schriftverkehr ywischen ex-Frau und JC nicht. Deshalb ich weiss nicht ob es Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft. Mir geht es eigentlich drum, ich muss an JC einen höhere Betrag nennen dass ich im Zukunft als Unterhalt zahlen werde weil sie diese 200 zu wenig finden. Meine Frage ich wie ich dass rechnen soll. Zbs.ich verdiene 2300,. Wenn es im Düsseldorfer steht dass ich 598 Euro zahlen soll, soll ich davon 219 Kindergeld abziehen ( Volljährig, nicht Priviligiert) und sagen dass ich 379 Euro zahlen werde? Oder soll ich sagen dass die Mutter soll sich auch für Unterhaltzahlung (Natur-Bar) kümmern soll auch wenn sie nicht Leistungsfähig aber Unterhaltspflichtig ist? Ganz kurz, unter diese Umstände will ich möglich die niedrigste Betrag nennen. Aber ich bezahle alles was eine Junge Student brauchen würde, plus sogar Urlaub usw. Den Brief vom JC habe ich angehängt.
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Hi,
bei dem Alter des Kindes gibt es zwei Modelle: entweder das Kind lebt mit der Mutter in einer Haushaltsgemeinschaft oder aber in einer Bedarfsgemeinschaft. Haben wir eine Haushaltsgemeinschaft, so kann das Kind für sich selbst sorgen. Das hat zur Folge, dass das Einkommen des Kindes nicht in die Berechnung einfließt. Allerdings werden Allgemeinkosten, die das JC der Mutter zahlt, wie etwa die Miete halbiert wird. Es ist nicht Aufgabe der Allgemeinheit, bei dieser Konstellation einem Bürger, der genug Geld zur Verfügung hat, den Mietzins zu finanzieren.
Haben wir eine Bedarfsgemeinschaft, so werden die Einnahmen in einen gemeinsamen Topf geschmissen und dann wird gerechnet. Normalerweise sind Studenten keine ALG II Empfänger, aber auch da gibt es Ausnahmen. Man müsste also zunächst einmal wissen, was hier die Basis der Berechnung des JC ist. Bedarfsgemeinschaft oder Haushaltsgemeinschaft. Und das Darlehen müsste man sich auch genauer anschauen. Grundsätzlich sind Schulden bei Kindesunterhalt nicht unbedingt anrechenbar. Aber auch da gibt es Ausnahmen.
Also, wir müssten einfach mehr wissen, um hier weiterhelfen zu können. Kannst du vielleicht mal den genauen Wortlaut des Schreibens des JC hier reinstellen?
Herzlichst
TK
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Hallo ,
an den Sohn musst du möglicherweise Unterhalt zahlen ( nicht aber an die Mutter).
Wohnen beide zusammen und die Mutter bekommt ALGII, dann muss sich der Sohn ( mit eigenem EK an den Kosten der Wohnung beteiligen ( Wohnkosten des Sohnes bekommt die Mutter weniger vom JC ausgezahlt).
Die Mutter bekommt aber weiterhin ihren Regelsatz.
Zahlst du Unterhalt an die Mutter, dann wird ihr dieser vom Regelsatz abgezogen.
edy
Ja an den Sohn muss ich und habe immer bezahlt. Letztens die Mutter hat an die JC das als 200 Euro angegeben. Mir war es egal was sie mit dem JC ausmacht, ich muss so oder so bezahlen.
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Wir sind Geschieden. Weil mein Sohn bei seiner Mutter lebt, Sie bekommt weniger Geld vom JC wenn der Sohn eigene Einküfte hat. Wenn die Einküfte hoch, dann wird bei ihr mehr gekürz. (Von Harz4 Regelungen verstehe ich nicht so, Er selbst darf kein Harz4 bekommen weil er studiert aber irgendwie höhe der Unterhaltzahlung beeinflusst die Leistungen die die Mutter vom JC bekommt) Für die Mutter muss ich nicht zahlen, Scheidung war im 2014.
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Hallo,
Mein Sohn lebt bei seiner Mutter und studiert. Mutter (Ex-Frau) bekommt Harz4. Mein Sohn hat kein Bafög bekommen da mein Gehalt anscheinend zu Hoch dafür war. Ich bin verheiretet, verdiene ca.2.800 Netto. Davon wird ca.500 Euro geht zur Schulden die während der erste Ehe zustande gekommen sind. Also mir bleibt 2.300 Euro. Wir haben mit Mutter abgesprochen und sie hat an Job Center gesagt dass ich 200 Euro Unterhalt zahlen würde sonst die Mutter hätte nachteil bei dem Job Center. (Ich zahle Privater Uni Kosten 600 Euro pro Monat und Auto Versicherungskosten usw... also so viel wie ich kann unterstütze meinem Sohn) Jetzt habe ich einen Schreiben vom Job Center bekommen, die wollen Auskunft über mein Verdienst und meinem jetzigen Ehefrau. Die wollen auch wissen, um Wieviel Unterhalt zahlen ich bereit wäre. Kindergeld bekommt natürlich die Mutter des Kindes. Ich verdiene 2.300 netto, mutter Harz4, Sohn lebt bei Mutter. Wie kann ich meinem etwaige Anteil bei dem Unterhalt rechnen? Mutter scheint Leistungsunfähig sein da sie Harz4 bekommt. Dann muss ich nur mein 2300 Euro als Basis bei dem Düsseldorfer Tabelle nehmen, volle Kindergeld abziehen und das wäre der Betrag dass ich allein zahlen müsste? Oder müsste die Mutter auch anteilig?
Vielen Dank im Voraus
LG
Ori