Danke für die vielen Infos!
Ich kann das auch alles sehr gut nachvollziehen.
Aber ich beziehe mich halt speziell auf folgenden Punkt: (Hier ein paar Auszüge aus Texten die ich gefunden habe)
Doch Achtung: Wenn das Haus während der Ehe gekauft, gebaut oder ausgebaut wurde, muss es beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden. Auch dann, wenn nur ein Ehepartner im Grundbuch steht. Bei einem Ausbau oder einer Modernisierung ist es auch egal, ob das Haus schon vor der Eheschließung im Besitz des Ehepartners war. --> Und dies ist ja bei mir nicht der Fall. Das Haus war vorher in meinem Eigentum und es wurde NICHTs Mordernisiert oder ausgebaut. Mir wurde gesagt "Wenn die Wertsteigerung nicht aktiv vorangetrieben wurden ist durch Erneuerungeungen steht Ihr vom Wertzuwachs nichts zu.
Ausnahmen: Kann man den Zugewinnausgleich für Häuser im Alleineigentum auch umgehen?
Grundsätzlich gibt es bei der Frage nach den Eigentumsverhältnissen keine Ausnahmen. Den Zugewinnausgleich für ein Haus im Alleineigentum können Sie nur umgehen, wenn
- oder es während der Ehe zu keinem Zugewinn durch das Haus kam. Das heißt: Sie haben keine Modernisierungs- oder Ausbaumaßnahmen vorgenommen, die den Wert des Hauses steigern. -> Dies ist genau der Punkt der auf meine Situation zutrifft.
Eigentum vor der Ehe: Was gilt beim Zugewinnausgleich für Häuser, die mit in die Ehe gebracht wurden?
Wenn Sie schon vor der Ehe Alleineigentümer eines Hauses oder einer Wohnung waren, kann das Immobilienvermögen trotzdem dem Zugewinnausgleich unterliegen. Es gibt zwei Szenarien, in denen das möglich ist:
- Das Haus wurde während der Heirat gekauft, (aus-)gebaut oder erneuert: In diesem Fall ist das Vermögen in der Ehe angestiegen. Deshalb spricht man vom sogenannten Vermögensausgleich, der dann fällig wird.
- Das Haus wurde vor der Heirat gekauft, danach aber ausgebaut oder modernisiert:
Auch in diesem Fall ist das Vermögen in Form des Hauswerts gestiegen
und unterliegt demnach dem Zugewinnausgleich bei der Scheidung. -> Dies trifft nicht zu, da keine nennenswerten Modernisierungen durchgeführt wurden.
Dabei ist jedoch nur der Vermögenszuwachs entscheidend. Das Haus als Alleineigentum eines Ehepartners führt zum Zugewinnausgleich, wenn es vor der Ehe gekauft, aber während der Ehe modernisiert wurde. Ist die Immobilie eine Erbschaft, dann fällt das Haus nicht in den Zugewinnausgleich. Wurde das Haus während der Ehe modernisiert, dann fällt die Wertsteigerung in den Zugewinnausgleich. -> Es geht immer wieder um den Punkt "Wurde es Modernisiert - also aktiv zu der Wertsteigerung beigetragen. Beispiel, Neue Heizung, neues Dach, Anbau, neue Fenster etc. - Dies ist alles nicht der Fall gewesen
Sorry. Ein bisschen Chaotisch Texte einzufügen und auf Ordnung zu achten.
Aber vielen Dank für jede Antwort!
Gruß
Frank