Beiträge von Franky86

    Hallo Zusammen,


    erstmal danke für die Antworten.


    Ich rechne fast damit, dass die Scheidung sich noch über den April hinaus verzögert. Meine Noch-Ehefrau hat jetzt (nach fast 2 Jahren) angefangen und möchte auf Nachehelichen Unterhalt klagen. Die Betonung liegt auf "möchte" heißt Sie hat es noch vor und lt. meiner Anwältin müsste dies dann erst noch geklärt werden, bis die dann die Scheidung vollzogen wird.


    Daher habe ich nun Zeidruck. Ende April läuft mein Darlehen aus und dann muss ich ja die Lösung durch haben.


    Oder seht Ihr hier eine andere Lösung ?


    Im Grundbuch stehe nur ich, daher dachte ich es reicht vielleicht ein einfacher 2 Zeiler, welchen meine Noch-Ehefrau mir unterschreibt. Aber ok. Dann frage ich meine Anwältin noch einmal.


    Gruß
    Frank

    Hallo,


    ich lebe in meinem Haus. Meine Frau und meine Tochter ist Ende 2020 ausgezogen.


    Meine Frau und ich haben uns auf einen Betrag zwecks Zugewinn geinigt, abseits von dem was bei dem Hausverkauf bei herauskommt.


    Mein Ziel war es auch, dass Haus erst nach der Scheidung zu verkaufen oder vielleicht auch gar nicht. Wird jetzt aber Finanziell alles zu eng und die Scheidung kann sich noch hinziehen, da meine Noch Ehe Frau alles verzögert... Einreichung der Rentenbelege dauer schon 6 Monate... und nun ist Ihr noch eingefallen, auf nachehelichen Unterhalt zu klagen.


    Ob meine Frau unterschreibt oder nicht unterschreibt ist noch in Klärung - Sie überlegt noch. Vorbereiten möchte ich aber trotzdem alles. Weil ich bis April fertig sein muss.


    Gruß
    Frank

    Guten Tag,


    ich hoffe Ihr könnte mir helfen. Bin ziemlich am Ende...


    Nach dem meine Noch-Ehe Frau die Scheidung immer weiter hinauszögert und die Zinsen für Darlehen steigen und steigen... und meine Zinsbindung

    im April endet.. musste ich nun die Entscheidung treffen, mein Haus nun zeitnah zu verkaufen.


    Vor der Ehe habe ich alleine das Haus von meinen Großeltern abgekauft. Nur ich stehe im Kaufvertrag und nur ich stehe im Grundbuch.

    (Und nebenbei : Während der 5 Jahre Ehe + nun 2 Jahre Scheidungskrieg habe auch nur ich alleine ALLES bezahlt).


    Um es verkaufen zu dürfen brauche ich aber die Zustimmung meiner Noch-Ehefrau gemäß § 1365 BGB.


    Nun meine Frage: Reicht für die Zustimmung ein einfacher 2 Zeiler, welchen ich selber schreibe und meine Noch-Ehefrau unterschreibt ?

    Gibt es da eine Vorlage oder ein Muster ? Ich finde nichts....


    Was auch lustig wird, beim letzten Telefonat meinte Sie, Sie möchte nicht, dass das Haus verkauft wird. Soll ja später meine Tochter erben... wenn Sie nicht zustimmt, muss ich das auch noch einklagen...... alles die Hölle.


    Gruß
    Frank

    Guten Morgen,


    ja der Zugewinn wird aktuell auch schon von der Scheidung getrennt und meine Rentenpunktberechnung ist schon durch.


    Sie hat nur Ihre Papiere zur Rente erst nach schriftlicher Aufforderung (mit Drohung) vom Gericht eingereicht, dadurch verzögert sich auch die Scheidung momentan. Hoffe eigentlich jeden Tag auf Post, vom Gericht, indem der Scheidungstermin steht. Ab dann spare ich den Unterhalt an Sie und habe endlich wieder etwas mehr Geld und kann vielleicht auch mal wieder Übestunden machen. Auch ziehe ich es in Erwägung mir dann noch einen 450 € Job zu suchen, damit die Schulden schneller wieder abbezahlt sind.


    Danke für die vielen Infos!


    Gruß

    Frank

    Guten Tag,


    Trennung war Dezember 2020. Scheidung ist seit Januar 2022 eingereicht.


    Läuft ja schon alles über einen Anwalt. Ist nur schwierig irgendwie mit Zahlung zu hantieren, welche man noch nicht genau kennt.


    Neben PKWs (kein nennenswerter Wert) gab es keine Vermögenswerte.


    Für die Bank müsste eigentlich alles in Ordnung sein. Habe das Haus damals meinen Großeltern zum Famileinpreis abgekauft. Dieser war viel günstiger als der reale Marktwert. Seitdem ist ja schon einiges Abbezahlt und der Wert ist ja stark gestiegen. Nach der Scheidung kann ich direkt meinen Kreditvertrag neu verhandeln und der Bank ja dann sagen hier ist MEIN Haus - soviel Euro sind noch offen - Soviel ist es real Wert - soviel Geld brauche ich für die Scheidung und die Auszahlung an meine EX Frau.


    Gruß

    Frank

    Hallo Edy,


    ca. 50.000 bis 70.000 € schätze ich mal.


    Ich habe echt gehofft, dass die Wertsteigerung rausfällt. Da es nicht aktiv beeinflusst wurde.


    Wenn es doch so ist, muss ich das Haus nach der Scheidung wahrscheinlich verkaufen.


    Gruß
    Frank

    Danke für die vielen Infos!


    Ich kann das auch alles sehr gut nachvollziehen.


    Aber ich beziehe mich halt speziell auf folgenden Punkt: (Hier ein paar Auszüge aus Texten die ich gefunden habe)


    Doch Achtung: Wenn das Haus während der Ehe gekauft, gebaut oder ausgebaut wurde, muss es beim Zugewinnausgleich berücksichtigt werden. Auch dann, wenn nur ein Ehepartner im Grundbuch steht. Bei einem Ausbau oder einer Modernisierung ist es auch egal, ob das Haus schon vor der Eheschließung im Besitz des Ehepartners war. --> Und dies ist ja bei mir nicht der Fall. Das Haus war vorher in meinem Eigentum und es wurde NICHTs Mordernisiert oder ausgebaut. Mir wurde gesagt "Wenn die Wertsteigerung nicht aktiv vorangetrieben wurden ist durch Erneuerungeungen steht Ihr vom Wertzuwachs nichts zu.


    Ausnahmen: Kann man den Zugewinnausgleich für Häuser im Alleineigentum auch umgehen?

    Grundsätzlich gibt es bei der Frage nach den Eigentumsverhältnissen keine Ausnahmen. Den Zugewinnausgleich für ein Haus im Alleineigentum können Sie nur umgehen, wenn

    • oder es während der Ehe zu keinem Zugewinn durch das Haus kam. Das heißt: Sie haben keine Modernisierungs- oder Ausbaumaßnahmen vorgenommen, die den Wert des Hauses steigern. -> Dies ist genau der Punkt der auf meine Situation zutrifft.

    Eigentum vor der Ehe: Was gilt beim Zugewinnausgleich für Häuser, die mit in die Ehe gebracht wurden?

    Wenn Sie schon vor der Ehe Alleineigentümer eines Hauses oder einer Wohnung waren, kann das Immobilienvermögen trotzdem dem Zugewinnausgleich unterliegen. Es gibt zwei Szenarien, in denen das möglich ist:

    1. Das Haus wurde während der Heirat gekauft, (aus-)gebaut oder erneuert: In diesem Fall ist das Vermögen in der Ehe angestiegen. Deshalb spricht man vom sogenannten Vermögensausgleich, der dann fällig wird.
    2. Das Haus wurde vor der Heirat gekauft, danach aber ausgebaut oder modernisiert:
      Auch in diesem Fall ist das Vermögen in Form des Hauswerts gestiegen und unterliegt demnach dem Zugewinnausgleich bei der Scheidung.
      -> Dies trifft nicht zu, da keine nennenswerten Modernisierungen durchgeführt wurden.


    Dabei ist jedoch nur der Vermögens­zuwachs entscheidend. Das Haus als Alleineigentum eines Ehepartners führt zum Zugewinnausgleich, wenn es vor der Ehe gekauft, aber während der Ehe modernisiert wurde. Ist die Immobilie eine Erbschaft, dann fällt das Haus nicht in den Zugewinn­ausgleich. Wurde das Haus während der Ehe modernisiert, dann fällt die Wertsteigerung in den Zugewinnausgleich. -> Es geht immer wieder um den Punkt "Wurde es Modernisiert - also aktiv zu der Wertsteigerung beigetragen. Beispiel, Neue Heizung, neues Dach, Anbau, neue Fenster etc. - Dies ist alles nicht der Fall gewesen


    Sorry. Ein bisschen Chaotisch Texte einzufügen und auf Ordnung zu achten.


    Aber vielen Dank für jede Antwort!


    Gruß
    Frank





    Hallo Edy,


    das stimmt . Damit komme ich zurecht, dass Sie von dem was ich die 5 Jahre abbezahlt habe die Halfte bekommt. Weil ja mein negatives Vermögen weniger wurde und damit ja mein Vermögen gestiegen ist.


    Abzüglich der gemeinsamen Kredite, die während der Ehe entstanden kann ich damit Leben.


    Aber ist es wirklich so, dass der Wertzuwachs des Hauses unter meinen Bedingungen nicht mit angerechnet werden darf ?


    Weil mein Eigentum, schon vor der Ehe, keine Renovierung etc. ??? Finde darüber immer nur diese Gesetztes Texte oder Angaben, aber keine Beispiele wo das tatsächlich so angewendet wurde.


    Mein Problem ist halt dieser Massive Wertzuwachs des Hauses und ich möchte es nicht verkaufen, da es von meinen Großeltern ist.


    Gruß
    Frank

    Guten Tag,


    ich bin neu hier im Forum. Dies ist meine erste Nachricht.


    Am 03.12.2020 habe ich mich von meiner Frau getrennt. Wir haben eine gemeinsame Tochter, mittlerweile 8 Jarhe alt.


    Vorab. Die Ehe war die Hölle, es Gab häusliche Gewalt mir gegenüber, Alkohol und Drogenmissbrauch auf Ihrer Seite und ich bin finanziell so gut wie ruiniert. Meine Tochter wird mir seit der Trennung komplett entzogen und ich habe momentan auch wenig Hoffnung, dass sich dies noch ändert. Meine noch Ehefrau hat von mir mehrere Anzeigen erhalten... alle erfolglos.


    Wir waren nur 5 Jahre verheiratet. Kurz vor der Partnerschafft, welche dann aufgrund des Kindes zur Ehe wurde, habe ich mich alleine ein Haus gekauft, in welchem auch nur ich im Grundbuch stehe, welches auch nur ich die Jahre bezahlt habe. Meine noch Ehefrau ging all die Jahre immer nur gerinfügiger Arbeit nach, die meißte Zeit hat Sie gar nicht gearbeitet.


    Nun klagt Sie auf Zugewinn und hat mir auch angedroht, dass Ihr von dem Wertzuwachs meines Hauses die Hälfte zusteht. Ich habe aber gelesen und auch in einer Hilfe Gruppe für Väter in Trennung gehört, dass dies nicht auf uns zutrifft. Da folgende Punkte bei uns erfüllt sind:


    - Das Haus vor schon vor der Ehe in meinem Besitz

    - Es gab keinerlei Renovierungs oder Erneurungsmaßnahmen während der Ehe

    - Ich habe immer alles alleine bezahlt


    Komme ich damit vor Gericht wirklich durch ? Das würde mir mein Leben wirklich erleichtern, da ich noch alleine Schulden aus der Ehezeit bezahlen muss und natürlich die Kosten für das Haus sowie so habe (ist noch lange nicht abbezahlt) und Unterhalt muss ich ja momentan auch an meine Frau und Tochter zahlen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Frank