Beiträge von Maiki67

    Servus und Hallo

    Meine Freundin ist geschieden und hat zwei Söhne.

    Einer lebt beim Vater und der andere bei ihr.

    Ihr Sohn also der bei ihr lebt hat 09/2022 eine Ausbildung angefangen und ist am 15.07.2023 ....18 geworden.

    Vor kurzem meldete sich das Jugendamt ca.2 Monate,er soll seine Lohnabrechnung von 09/2022 bis 10/2023 den Jugendamt schicken wegen Neuberechnung Unterhalt für den zweiten Sohn der beim Vater wohnt.

    Heute kam die Aufforderung das sie ca.500 € an das Jugendamt zahlen soll.

    Also von 09/2022 bis 15.07.2023 wurde es berechnet.

    Darf das Jugendamt rückwirkend Geld zurück fordern?

    Meines Erachtens nicht oder liege ich da falsch.


    Mfg Maik


    Bitte nicht auf Rechtschreibung und Grammatik schauen

    Eigentlich nicht! Sie hat immer laut Düsseldorfer Tabelle den erforderlichen Betrag bezahlt,wo sie alleine war.

    Aber jetzt soll sie rückwirkend 18 Monate Nachzahlen weil wir seit dem 1.2.2021 zusammen leben (Wohnen).

    Einen schönen guten Abend

    Habe eine Frage wegen Nachzahlung von Kindesunterhalt.

    Ich lebe seit dem 01.02.2021 mit meiner Lebensgefährtin zusammen, sie hat zwei Kinder eins lebt bei ihr das andere beim EX. Jetzt nach über anderthalb Jahren soll sie Kindesunterhalt nachzahlen (kommt alles von ex ).

    Ist das Rechtens das?

    Sie zahlt immer pünktlichst jeden Monat laut DT.

    Soweit wie ich weiß geht das nicht