Wir haben uns definitiv nicht missverstanden. Es sind super Lösungsansätze worauf man jetzt einiges aufbauen kann für eine verbindliche Regelung
Beiträge von LilaLaune
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Vielen vielen Dank für die vielen Anregungen. Ich werde mich da morgen nochmal ganz exakt ran setzen.
Tatsächlich hat auch die UB dazu geraten immer ganz viel anzubieten , mit dem Wissen das er es nicht annehmen wird. So hat man quasi wieder ein Punkt gegen ihn. So traurig es am Ende auch ist.
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Lieber Timekeeper,
Ich verstehe deine Ambition solche Sachen alleine und ohne BU zu klären. Allerdings lehnt der KV jeglichen Kontakt zu mir ab und zum anderen hält er sich nie Ansprachen , lügt ständig und ist halt unzuverlässig. Spreche ich das an, verleugnet er es.
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Dir ebenfalls danke für deine Tipps.
Er hat tatsächlich immer wieder neue Chancen bekommen und es war jedes Mal der selbe Ablauf. Nach 2 -3 Terminen verlor er wieder das Interesse und verschwand für 4-5 Monate.
Da ich bereits in der Schwangerschaft mich an einer Beratungsstelle gewendet habe , wusste ich das mit den Notizen zum Glück.
So sind in 3 1/2 Jahren gute 34 Seiten zusammen gekommen mit Datum und Vorfällen. Also jedes Gespräch usw.
Die Frage ist nun natürlich. Liest sich das einer durch ? (Das Jugendamt hat es zb nicht getan)
Wird mir so eine Dokumentation nachher negativ ausgelegt ?
Meinungen gibt es dazu ja viele.
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Vielen Dank für diese Gedankengänge. Ich werde mir deine Tipps dazu notieren. Unser UB hat schon etwas ähnliches gesagt, nämlich dass bei Weiterführung alles vorab schriftlich erfolgen wird und beide Parteien dann unterschreiben müssen. Er war leider auch sehr schockiert über die Klage und hätte nie damit gerechnet, obwohl ich genau das vorab angekündigt habe. Der Mann mit den 2 Seiten
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Anwaltstermin ist natürlich gemacht. Muss allerdings noch ein paar Tage warten. Über die Kosten will ich noch gar nicht nachdenken
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Aktuell sollen sich ja alle erstmal schriftlich äußern. Kennt einer den genauen Ablauf, woe es dann weiter geht und woe lange es dauert. Laut Antrag soll ja angeblich schon nächstes Wochenende voller Umgang stattfinden.
Des weiteren plädiert der KV auf Ferienregelungen. Da das Kind erst 3 ist, gibt es natürlich keine Ferien sondern nur Schließzeiten außerhalb gewünschter Ferien.
Wie wird das gehandhabt, wenn KV für nächstes Jahr Umgangswochen fordert , die wir bereits anders verplant haben bzw Urlaub gebucht?
Ist es wirklich in Wohle des Kindes , wenn es dann 6 Wochen im Sommer nicht am Kindergarten teilnimmt, weil beide Elternteile mit dem Kind gestaffelt Urlaub machen?
Sorry aber da ich noch nie in dieser Situation war, schwirrt mir natürlich ordentlich der Kopf.
Wenn das Kind bereits im Schulalter Oder kurz davor wäre und beide eine normale Bindung hätten, wäre es natürlich optimal, sich komplette Ferien 50/50 zu teilen aber das Kind ist halt 3 und der KV ein quasi "fremder" Mann mit Alkoholproblem
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Kann das Gericht denn überhaupt eine Regelung dazu treffen , solange keinerlei Bindung vorhanden ist?
Es gab ja bereits eine Regelung, dass wenn beim BU ein guter Kontakt aufgebaut wird, das Kind dann 1 Tag die Woche alleine zum KV geht und das Ziel eben dann auch zb mal 5 Tage beim KV Urlaub macht.
Da der KV aber ja bereits nach 4 Terminen schon wieder die Lust verloren hat , ist es eben dann auch gescheitert mit dem Urlaub
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Der KV hat die Termine zum BU aber gar nicht wahrgenommen. Das Kind nennt den KV immer noch "ein Mann" und hat keine Ahnung, wer er ist.
Nun fordert der KV aber über das Amtsgericht mit sofortiger Wirkung 3 Tage am Stück alleine.
KV hat den BU übrigens bekommen, weil er laut eigener Aussage nicht in der Lage ist , das Kind alleine 2-3 Stunden zu versorgen.
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Die Klage vom Amtsgericht habe ich bereits erhalten und muss mich dazu äußern. Ebenfalls wurde das Jugendamt und die Umgangsbegleitung vom Amtsgericht angeschrieben und müssen sich zum Sachverhalt äußern.
Frage ist natürlich nun, was jetzt passiert und wenn es wieder zurück zum BU geht , ob der KV einen neuen Träger verlangen kann. Dann fangen wir allerdings wieder von vorne an
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Folgender Sachverhalt:
Trennung innerhalb der Schwangerschaft, weil KV das Kind nicht wollte. Monatelange Prozedur über das Jugendamt bis die Vaterschaft anerkannt wurde , Unterhalt etc.
Interesse am Kind war monatelang nicht vorhanden. Der KV lehnte das Kind weiterhin ab. KV hat außerdem ein Alkoholproblem / Strafverfahren deswegen laufen ebenfalls
Als das Kind 2 war meldete sich besagter KV dann beim Jugendamt und forderte selber begleiteten Umgang. Als endlich ei e Trägerschaft gefunden wurde , lehnte er den BU auf einmal wieder ab. Nach vielen Gesprächen fand der BU dann trotzdem statt, allerdings meldete sich der KV nach 3 Terminen bereits nicht mehr. Der BU läuft offiziell noch bis Ende des Jahres. KV reichte nun allerdings eine Umgangsklage bei Gericht ein in dem er Umgangsforderungen wie alle 14 Tage von Fr- So oder im Sommer 3 Wochen.
Kind ist 3 und kennt den KV gar nicht.
Jemand einen ähnlichen Fall, wo der KV Umgang einklagt obwohl BU noch läuft?