Beiträge von Michael K 1966

    Hallo,

    Zugewinnausgleich würde notariell ausgeschlossen.

    Ich habe aber zwei Lebensversicherungen mit Kapitalwahlrecht, welches aber nicht festgelegt wurde.

    Somit fallen beide, meiner Meinung nach, unter den Versorgungsausgleich.

    Dieser wird durchgeführt.

    Meine Frage:

    Wann ist die Summe bei externer Teilung an meine Ex zu bezahlen?

    Bei Scheidung?

    Oder bei Fälligkeit der Versicherung?

    Im voraus vielen Dank

    Hallo Zusammen,

    wie gesagt, ich habe mit "meinem Anwalt" gesprochen und ihr auch den Brief gezeigt. Sie meinte ich könnte dies so betreiben, hat aber den Brief nicht durchanaslysiert. Wir hatten es, wie im Erstgespräch üblich, über das ganze darumherum. Sie hat mir unaufgefordert den Gebührenkatalog gezeigt und die Anwaltskosten erklärt. Und sie hat gemeint ein Mandat wäre momentan noch nicht erforderlich. Nun meine große Frage: Kann ich den Brief tatsächlich so abschicken??

    (Ich habe ihn mittlerweile noch sehr gekürzt, nur Sachaussagen dringelassen)

    Gruß

    nein, es gibt keinen gemeinsamen Anwalt. Sie hat ihren mandatiert. Ich hatte heute ein Erstgespräch mit eigenem Anwalt. Meine Frau wünscht januar 2022, was ich leicht widerlegen kann. Ich wünsche mir eine Scheidungsfolgenvereibarung, welche aber meine Frau, als Diskussionsgrundlage erarbeiten soll ( ich betreibe ja nicht die ganze Arbeit) Zweck der schnellen Scheidung ist meines Erachtens, die Heirat zum erlangen einer Visa für den Mann ( nach drei Wochen Urlaubaffäre 😜) Ich kann diese Umstände nutzen um eine vernünftige Lösung, für beide, durchzusetzen.

    @ timekeeper, sie sind Moderator. Ich bemerke gerade das ich mein Beitrag, Brief Anwalt, gar nicht mehr bearbeiten, oder löschen kann. Eventuell sind die enthalten Informationen zu stark individuell zuorden bar. Kann ich den Beitrag löschen??

    Hallo, der Termin mit dem Anwalt hat stattgefunden. Er denkt meine Strategie trägt. Ich habe auch noch kein Mandat erteilt (wird aber ziemlich sicher passieren müssen)

    Mittlerweile hat mich auch ein Schreiben Ihrs Anwalts erreicht, ohne Fristsetzung, er hat die Scheidung, mit Trennungsbeginn, Januar 2022, offensichtlich noch nicht eingereicht. Hier das schreiben des Anwaltes und meine, voraussichtliche Antwort darauf:


    Sehr geehrter xxxxxx,

    meine Kommentare in Ihrer Mail.

    Freundliche Grüße


    Sehr geehrte Frau xxx,

    sehr geehrter Herr xxx,


    in der vorbezeichneten Angelegenheit nehme ich Bezug auf unseren gemeinsamen Besprechungstermin. Wir hatten dort mit Ihnen, Herrn xxxx, gemeinsam besprochen, wie mögliche Lösungen bzw. eine einvernehmliche weitere Vorgehensweise aussehen könnte. Insofern teile ich nochmals mit, dass ich von Ihrer Ehefrau, Frau xxxxxxx, mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt bin. Ein Mandat zwischen Ihnen und mir besteht entsprechend natürlich nicht.


    Entsprechend der erörterten weitere Vorgehensweise darf ich Sie bitten, mir folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:


    -        Die bei Ihnen vorhandenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Hausanwesen – Kaufvertrag – Darlehen – Finanzierungen – etc.

    Für meine Frau frei zugänglich

    -        Die von Ihnen angesprochene ehebedingte Zuwendung

    Meine Frau besitzt eine eigene Kopie

    -        Einen Nachweis der aktuellen Saldenstände der Darlehensverpflichtungen, hier idealerweise Kontoauszüge, Jahresmitteilungen oder ähnliches

    Siehe bitte anbei. Es handelt sich um eine Anschlussfinanzierung bis Ende der Verbindlichkeiten

    -        Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen Dezember 2022

    Momentan nicht relevant


    Abschließend hatten wir das Thema der Trennung innerhalb des Hausanwesens besprochen. Meine Mandantin hatte dargelegt, dass die Trennung im Januar 2022 erfolgt ist. Auch hier bitte ich um kurze schriftliche Bestätigung, dass Sie ebenfalls von diesem Zeitraum ausgehen.

    Eine Trennung hat noch gar nicht stattgefunden. Oder wenn, dann im Januar/Februar 2023.

    -siehe Bild November 2022.

    -Siehe Kontoauszug, gemeinsames Konto aktuell

    Meine Frau wünscht die Scheidung, und dies gütlich.

    Ich selbst halte die meisten, im Normalfall, strittigen Punkte, für in ihrer, so für mich vorhersehbaren finanziellen Endwirkung, als zu gering, um sich darüber gerichtlich zu streiten.

    Auch der Punkt Zugewinnausgleich ist meines Erachtens, siehe ehebedingte Zuwendung, mit Ausschluss Rückabwicklung nicht von entscheidendem Vorteil oder Nachteil für beide Seiten.

    Der wichtigste Punkt ist das Haus. Hier kann ich mir eine längerfristigen, über die Scheidung hinausgehenden, gemeinsamen Besitz vorstellen.

    Mit dem üblichen Prozedere hälftiger Kredittilgung, und Ausgleich entgangener Mieteinnahmen. Das Haus kann auch noch in 3 – 5 Jahren zu 50:50 verkauft werden.

    Sämtliche meiner hier getätigten Äußerungen sind unter dem Vorbehalt zu sehen das ich ein juristischer Laie bin, und diese nur tätige da ich eine gütige Trennung wünsche. Sie sind auch unter dem Vorbehalt momentaner Gültigkeit zu sehen ohne dass ich mich mit ihnen zu irgendetwas verpflichte.

    Grüße

    Xxxx xxxx



    Was denkt Ihr, geht das so oder vollkommen verkehrt?


    Gruß


    Michael

    Hallo,

    ich habe morgen meinen Termin beim Anwalt.


    Folgendes geht mir durch den Kopf:

    -ich bekomme in den nächsten Tagen einen Brief vom Gericht mit Angabe Trennungsbeginn 01.2022 (haben noch gemeinsames Konto)

    - meine Frau will gütliche Trennung legt mir aber keine Vorschläge vor.

    -meine Frau scheint sich nicht mit dem Vorgang zu beschäftigen und denkt das "läuft schon alles"


    Daher denke ich:

    - warum soll ich mich stressen?

    Ich lehne mit Hinweis auf noch immer nicht erfolgte Trennung ab und meine Frau soll sich damit befassen.

    - dadurch bleibe ich 2-3 Jahre im Haus und was dann mit der Affäre ist, wer weiß.

    - eine Visa zu erhalten ist trotz Verzichtserklärung nicht gesichert. Zentraler Punkt ist die sichere Bereitschaft ins Heimatland zurückzukehren. Dies wird anhand Vermögen, eigener Firma, Haus, feste Anstellung, Familie usw., nachgewiesen.

    Fehlt dies und meine Frau steht mit einem 20 Jahre jüngeren Yogaguru in der Botschaft, wissen die doch was Sache ist.

    - dann kann sie jederzeit nach Indien ziehen, alles nicht in meiner Kontrolle.


    Ich denke ich entspanne mich erst einmal, oder ?


    Gruß

    Michael

    Vielen Dank für die vielen Antworten, doch hilfreich. Ich denke die Ehe ist gescheitert, meine Frau wird sicher keinen Rückzieher veranstalten. Sie ist so verliebt, das Haus und der Sohn sind für sie " verlustbar"sind.Ich warte den Termin mit meiner Anwältin ab und Versuche mich bis dahin zu beruhigen. Kopfkino läuft hält.....

    Dank für die hilfreichen Worte und Einschätzung. Ich denke ja auch das ich das nicht so schlecht dastehen sollte. Habe durch ihre Verpflichtungserklärung aber Bedenken das der Mann, kaum ist er in Deutschland, einen Asylantrag stellt. Und sie haftet dann voll bis zur womöglich begleiteten Abschiebung. Dann wäre ihr Endvermögen vielleicht schon gepfändet und sie würde beim Zugewinnausgleich noch meine Hälfte zur Hälfte erhalten?

    Ich ziehe sicher nicht aus damit der Inder zu meinem Sohn zieht. Ich denke keiner von uns kann das Haus halten. Sie denkt sie kann es.

    Für mich ist alles zu neu, Bin unter Schock. Bei trennungbeginn Januar 2022 sind wir im Herbst geschieden und sie heiratet womöglich diesen Mann, wegen Aufenthalt, und er lebt mit meinem Sohn.

    Seit 34 Jahren ein Paar, seit 11 Jahren verheiratet. Tochter autonom, Sohn 14, wohnt im gemeinsamen 11 Jahre alten Haus.

    Meine Frau war drei Wochen in Indien und erklärte mir zwei Wochen später das sie sich trennen will. Vor einer Woche erfuhr ich den Grund, sie ist unsterblich in ihren Yogslehrer verliebt und will ihn nach Deutschland holen, bzw. sie fliegt am 10 Juli nach Indien und will ihn mitbringen. Beantragt gerade Visa mit Verpflichtungserklärung (!)

    Sie will gütliche Einigung - ich soll doch einfach ausziehen. Gestern war gemeinsamer Termin beim Anwalt um alles zu besprechen. Es stellt sich heraus er hat schon ein Mandat und versuchte mich einzuschüchtern. Ich habe einen Anwaltstermin in zwei Wochen. Ich will das Haus auch behalten und favorisiere Momentan gar nich zu agieren und einen Trennungsjahrbeginn Januar 2022 zu bestreiten. (Wir haben bis heute gemeinsames Konto) So könnte ich das ganze auf zwei Jahre ziehen. Oder überwiegen die Nachteile durch Trennungsunterhalt und Versorgungsausgleich?

    Verdienst Unterschied ca. 1000€.

    Grundbuch 50:50.

    Schenkung ihrer Mutter über 120k zum Bau des Hauses. Ich habe eine Schenkung meiner Mutter über 80k erhalten, erst vor einem Jahr. 30k davon in die Tilgung gesteckt.

    Meine Frau war bisher eine rationelle Person, redet nun aber von spiritueller Liebe, ihres Seelen kennen sich schon lange und die Liebe wird jeden Tag stärker. Er ist zwanzig Jahre jünger. Wie sollte ich in meiner Verwirrung und Angst Vorgehen?