Hallo, der Termin mit dem Anwalt hat stattgefunden. Er denkt meine Strategie trägt. Ich habe auch noch kein Mandat erteilt (wird aber ziemlich sicher passieren müssen)
Mittlerweile hat mich auch ein Schreiben Ihrs Anwalts erreicht, ohne Fristsetzung, er hat die Scheidung, mit Trennungsbeginn, Januar 2022, offensichtlich noch nicht eingereicht. Hier das schreiben des Anwaltes und meine, voraussichtliche Antwort darauf:
Sehr geehrter xxxxxx,
meine Kommentare in Ihrer Mail.
Freundliche Grüße
Sehr geehrte Frau xxx,
sehr geehrter Herr xxx,
in der vorbezeichneten Angelegenheit nehme ich Bezug auf unseren gemeinsamen Besprechungstermin. Wir hatten dort mit Ihnen, Herrn xxxx, gemeinsam besprochen, wie mögliche Lösungen bzw. eine einvernehmliche weitere Vorgehensweise aussehen könnte. Insofern teile ich nochmals mit, dass ich von Ihrer Ehefrau, Frau xxxxxxx, mit der Wahrnehmung ihrer Interessen beauftragt bin. Ein Mandat zwischen Ihnen und mir besteht entsprechend natürlich nicht.
Entsprechend der erörterten weitere Vorgehensweise darf ich Sie bitten, mir folgende Unterlagen zur Verfügung zu stellen:
- Die bei Ihnen vorhandenen Unterlagen im Zusammenhang mit dem Hausanwesen – Kaufvertrag – Darlehen – Finanzierungen – etc.
Für meine Frau frei zugänglich
- Die von Ihnen angesprochene ehebedingte Zuwendung
Meine Frau besitzt eine eigene Kopie
- Einen Nachweis der aktuellen Saldenstände der Darlehensverpflichtungen, hier idealerweise Kontoauszüge, Jahresmitteilungen oder ähnliches
Siehe bitte anbei. Es handelt sich um eine Anschlussfinanzierung bis Ende der Verbindlichkeiten
- Ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen Dezember 2022
Momentan nicht relevant
Abschließend hatten wir das Thema der Trennung innerhalb des Hausanwesens besprochen. Meine Mandantin hatte dargelegt, dass die Trennung im Januar 2022 erfolgt ist. Auch hier bitte ich um kurze schriftliche Bestätigung, dass Sie ebenfalls von diesem Zeitraum ausgehen.
Eine Trennung hat noch gar nicht stattgefunden. Oder wenn, dann im Januar/Februar 2023.
-siehe Bild November 2022.
-Siehe Kontoauszug, gemeinsames Konto aktuell
Meine Frau wünscht die Scheidung, und dies gütlich.
Ich selbst halte die meisten, im Normalfall, strittigen Punkte, für in ihrer, so für mich vorhersehbaren finanziellen Endwirkung, als zu gering, um sich darüber gerichtlich zu streiten.
Auch der Punkt Zugewinnausgleich ist meines Erachtens, siehe ehebedingte Zuwendung, mit Ausschluss Rückabwicklung nicht von entscheidendem Vorteil oder Nachteil für beide Seiten.
Der wichtigste Punkt ist das Haus. Hier kann ich mir eine längerfristigen, über die Scheidung hinausgehenden, gemeinsamen Besitz vorstellen.
Mit dem üblichen Prozedere hälftiger Kredittilgung, und Ausgleich entgangener Mieteinnahmen. Das Haus kann auch noch in 3 – 5 Jahren zu 50:50 verkauft werden.
Sämtliche meiner hier getätigten Äußerungen sind unter dem Vorbehalt zu sehen das ich ein juristischer Laie bin, und diese nur tätige da ich eine gütige Trennung wünsche. Sie sind auch unter dem Vorbehalt momentaner Gültigkeit zu sehen ohne dass ich mich mit ihnen zu irgendetwas verpflichte.
Grüße
Xxxx xxxx
Was denkt Ihr, geht das so oder vollkommen verkehrt?
Gruß
Michael