bitte löschen - hat sich erledigt

  • Guten Tag.
    Zurzeit bin ich ein wenig ratlos und vielleicht finde ich hier Hilfe / Ratschläge und Antworten auf meine Fragen.


    Zur Situation:
    Ich habe das alleinige Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht, mein Kind ist knappe 1,5 Jahre alt und hat seinen Vater dieses Jahr einmal unter Aufsicht der Familienhilfe gesehen. Vom Jugendamt war ein begleiteter Umgang über den Kinderschutzbund angesetzt (Kindeswohlgefährdung, keine Bindung etc.), nach der Rückkehr von ihm aus dem Ausland in 1 1/2 Monaten (Studium). Wie es der Zufall so will, habe ich jemanden kennen gelernt und habe nach mehrmonatiger Beziehung und Zusammenzug seinen wahren Charakter kennen gelernt und bin mit Hilfe meiner Familie von dort geflohen ... versteht mich bitte nicht falsch, dass ich darauf nicht näher eingehen möchte. Lasst mich nur so viel sagen, dass die Polizei bereits ermittelt ...


    Den Umzug habe ich dem Vater meines Kindes selbstverständlich mitgeteilt (er hat sich seit seiner Abwesenheit erst gemeldet, nachdem ich ihm vom Umzug berichtet hatte, davor kam knappe 6 Monate nichts von ihm), ich musste daher auch den begleiteten Umgang in dem einem Landkreis absagen und im neuem Landkreis neu beantragen. Dies ist unter den jetzigen Umständen natürlich alles für die Katz gewesen ...


    Hinzu kommt, dass mein Kind verhältnismäßig oft krank ist und in einem Gespräch mit dem Kinderarzt wurde mir nahegelegt zur Erholung an die Ostsee zu fahren, am besten für einen längeren Zeitraum (dort waren mein Zwerg und ich auch schon auf Kur)... tatsächlich bietet sich diese wohl einmalige Chance jetzt über einen sehr guten Freund der Familie, der dort eine Ferienwohnung hat. Aus gesundheitlichen Gründen habe ich für den Rest des Jahres ein Beschäftigungsverbot erhalten und befinde mich kommendes Jahr in Elternzeit. Also hätte ich nicht nur die Chance, sondern auch die zeitliche Möglichkeit. Unter “normalen Umständen“ wäre dies kaum möglich, da ich Vollzeit arbeite, um meinen Sohn und mich gut durchzubringen, aber so was wie Urlaub ist trotzdem nicht drin. Vom Kinderarzt als auch von meinem Arzt habe ich sogar ein Attest erhalten, die den zeitlichen Umzug befürworten, damit wir uns u. a. kräftig erholen und runterschalten als auch unsere Gesundheit nachhaltig stärken können.


    Mit dem dortigen Jugendamt habe ich mich selbstverständlich bereits in Verbindung gesetzt. Auch dort würde ein begleiteter Umgang möglich sein. Nun, zu meinen Fragen:
    - kann der Vater meines Sohnes durch einen Eilantrag oder generell den Umzug verbieten?Die Entfernung beträgt immerhin ca. 500km. Da es ein begleiteter Umgang wird, ist ein Treffen “in der Mitte“ laut Jugendamt auch nicht möglich. Zuständigkeit etc.
    - kann mir der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt für den Kleinen gekürzt oder sogar ganz gestrichen werden, damit er seine Fahrtkosten bezahlen kann? Das Geld ist schon so knapp genug und in der Elternzeit wird es ja bekanntlich auch nicht mehr, sondern eben weniger
    - wie bringe ich dem Vater meines Sohnes bei, dass der eine Umzug nicht geklappt hat, nun aber ein anderer ansteht und dann auch noch so weit weg


    Tut mir Leid für diesen Roman und danke an alle, die sich durch meine Worte kämpfen