Kindesunterhalt (Rückzahlung) vom ALG2-Aufstocker?

  • Ein liebes Hallo an Alle!
    Ich freue mich sehr, dass ich eure Forum gefunden habe und lege auch gleich los.
    Ich habe meinen Mann 2006 kennengelernt und seit 2008 sind wir verheiratet, ich selbst habe 2 Kinder aus der 1.Ehe mit gebracht. Mein Mann hat aus seiner 1.Beziehung (sie waren nicht verheiratet) einen inzwischen 6-jährigen Sohn, der bei seiner Mutti lebt. Seit dem der Kleine auf der Welt ist, hat die Kindesmutter einen Vorschuß für ihn vom Jugendamt bekommen, weil mein Mann wegen geringem Einkommen das Kindesunterhalt nicht zahlen konnte. Wie ich das die letzte Jahre mit beobachten konnte, hat sich das Jugendamt bei meinem Mann immer im Januar gemeldet, er solle seine ganzen Verdienstbescheinigungen von letzten 12 Monaten vorlegen, im April/Mai haben sie ihm dann ein Schreiben geschickt, ob und wieviel er nun dem Jugendamt zurück zahlen soll. Durch unseren Umzug nach Leipzig und dadurch einer neuer Arbeit meines Mannes, schickte uns im April/Mai 2008 das Jugendamt eine Summe der Rückzahlung für 2007, was wir auch brav nachgezahlt haben. Im Januar 2009 sollten wir dann die neue Verdienstbescheinigungen vom 2008 von ihm zusenden. Diesmal hat sich das Jugendamt viel mehr Zeit gelassen, die Benachrichtigung über eine Rückzahlung kam er letzte Woche, mein Mann soll für 2008 1500,- Euro und für Januar 2009 117,- Euro zurück zahlen. Nun haben wir ein Problem. Mein Mann arbeitete damals noch über eine Zeitarbeitsfirma bei BMW, die im Dezember 2008 viele Arbeitnehmer gekündigt hatten, wegen der wirtschaftlichen Krise. Inzwischen hat mein Mann einen neuen Job, wo er glatt 400,- Euro monatlich weniger verdient als damals. Ich selber habe einen 400,- Euro Job und wir bekommen seit Juli 2009 ALG2-Geld, weil wir zu den sogenannten ALG2-Aufstocker gehören.
    Weiß jemand was darüber, wie sieht es jetzt mit dem Recht oder der Pflicht einer Rückzahlung des Kindesunterhalt für ALG2-Aufstocker aus? Ach ja, bevor ich es vergesse: einen Unterhaltstitel (so wie es von meinem Exmann wegen seiner 2 Töchter gibt), gibt es zwischen meinem jetzigen Mann und seinem Sohn (bzw. der Kindesmutter) nicht!
    Bitte um Hilfe! Danke! Liebe Grüße aus Leipzig