Beiträge von Charly_90

    Hi Meg,


    genau um diesen Umstand geht es mir bzw. auch Dulli, er hatte ja auch auf diesen Artikel im Anfangspost verwiesen.


    Auch folgende Seite rechnet genau so:

    https://www.pflege.de/pflegege…egerecht/elternunterhalt/



    Entweder haben sie beide falsch recherchiert oder wir verstehen etwas falsch (was ich nicht glaube).


    Also nehme ich mir für mich mit, das nur die Werbungskosten vom Brutto abgezogen werden und sich dann entscheidet, ob man Unterhaltspflichtig wird.


    Gruß

    Charly

    Hi Meg,


    dann verstehe ich die Rechnung bei Finanztip nicht:


    https://www.finanztip.de/elternunterhalt/


    Hier wird ganz klar vom Jahresbrutto 114.000€ folgendes abgezogen:

    - Fahrtkosten ( Werbungskosten) 3696€

    - private Altersvorsorge ( 5% vom Jahresbrutto) 5700€

    - Beträge PKV 5880€


    Unterhaltrelevantes Einkommen 98.724€


    Dann steht unter der Beispielrechnung:

    .....Er überschreitet die gesetzliche Jahreseinkommensgrenze von 100.000 Euro nicht....


    Laut deiner Aussage dürfte er doch nur die Werbungskosten vom Jahresbrutto abziehen?


    Oder verwechsel ich hier etwas?


    Gruß

    Charly

    Hi Meg,


    also wenn ich es mal für mich zusammenfasse:


    Wenn das Jahresbruttoeinkommen weniger wie 100.000€ ist, passiert nichts bzw. muss kein Unterhalt gezahlt werden.


    Wenn es über 100.000€ liegt, ist man prinzipiell unterhaltspflichtig. Danach wird geprüft, ob durch Werbungskosten und 5% zusätzliche Altersvorsorge sich das Jahreseinkommen unter 100.000€ drücken lasst. Wenn ja zahlt man keinen Unterhalt, wenn nicht wird berechnet wieviel man Unterhalt zahlen muss.


    Sehe ich das so richtig?


    Gruß

    Charly

    Hi Dulli,


    ja genau an diesem Punkte hänge ich auch. In dem Beispiel aus deinem Link hat die Person ein Bruttojahresverdienst von 114.000€ und davon werden unter anderem Fahrtkosten zur Arbeit 3696€ und 5% private Altersvorsorge 5700€ und private Krankenversicherung 5880€ abgezogenen. Somit kommt die Person unter 100.000€ und muss nix zahlen.


    Wo ist dieser Abzug im Gesetz geregelt?

    Die Werbungskosten sind plausibel aus meiner Sicht , aber wo ist der Rest definiert?


    An diesem Punkt hänge ehrlich gesagt. Irgendwie bin ich beruhigt, das es nicht nur mir so geht.


    Gruß

    Charly

    Hallo Frase,


    ersteinmal vielen Dank für die Info. Natürlich bin ich mir bewusst dass das hier keine Rechtsberatungen ist, soll sie ja auch nicht sein.


    Du hast Recht, das Jahreseinkommen bezieht sich auf Seite 2 von der Steuererklärung. Hier wurden Werbungskosten bereits abgezogenen. Somit ist es vollkommen plausibel, das die diversen Rechnungen im Internet diese vom Jahresbrutto abziehen.


    Was ich aber nicht verstehe ist, warum die 5% zusätzliche Altersvorsorge überall abgezogen wird, das hat doch nichts mit der Seite 2 vom Steuerbescheid zu tun. Kann sich das jemand erklären?


    Beste Grüße

    Charly

    Hallo in die Runde,


    ich würde gern nochmal auf den Link eingehen, welchen Dulli am Anfang der Diskussion eingefügt hat ( Berechnung Bruttogehalt von Finanztipp)


    Ich stelle mir auch die Frage, ob man vom Bruttojahresgehalt den Fahrtweg und die zusätzlichen Kosten für Altersvorsorge abziehen kann. Ich habe im Netz noch eine weitere Seite gefunden, die noch weitere Posten abzieht ( Zinsen und Tilgungsleistung, Unterhalt usw.)


    bitte keine Werbung!!!!



    Kann mich jemand von euch aufklären, was jetzt gilt?


    Vielen Dank im Voraus


    Charly